PKW Durchfahrt erlaubt oder nicht?

  • Moin,
    wir wurden mit PKW fahrend von Privat belehrt, dass hier nur PKW mit Landwirtschaftlichen Verkehr frei sei.
    Das obere Schild lässt PKW ja durch fahren.
    Frage: Hebt nun dass mittlere Schild dies auf, so dass tatsächlich nur Landwirtschaftlicher Verkehr mit PKW fahren darf?
    Ich bin etwas unsicher... ?(
    Gruß Jürgen

  • Bei einem Schild, bei dem mehrere Verkehrszeichen an einer Stange hängen, ist das oberste Schild ausschlaggebend. Die Schilder darunter sind hierzu ergänzend.


    Hier darf jeder PKW reinfahren.


    Ich lese dieses Schild so:


    Einfahrverbot für alle LKW, außer Land- und Forstwirtschaft, diese jedoch auch nur bis maximal 12 Tonnen. Vermutlich gibt's da irgendwo ein Bauwerk (Brücke, Kanalquerung,...) die nicht mehr wie 12t aushält.

  • Korrekt. Oder um es andersrum aufzuzaeumen: Wenn nur landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt waere (also gesperrt fuer alle Fahrzeuge), waere da nicht so ein huebscher LKW-Oldtimer in das Schild gemalt worden.


    Der nette Mensch, der Dich da belehren wollte, darf also getrost selbst noch einmal die Fahrschulbank druecken ^^ .


    -- Klaus

    [ ... to boldly code where no byte has gone before ... ]

  • < :prof: > MIG trifft's noch nicht ganz,. Die Verbotsschilder auf der gleichen Stange sind voneinander unabhängig.
    Wenn da also statt "12t" "50" (also Geschwindigkeitsbegrenzung) stehen würde, dann würde die auch für PKW gelten.
    In dem Fall ist es egal, da es keine PKW über 12t gibt. </ :prof: >

    Das Genie beherrscht das Chaos

  • :grübel: Nah ja !


    Ich finde da hat jeder ein wenig recht !


    # # # Klugschei$ an: # # #


    :prof:


    Geht man jetzt von den Verkehrszeichen von 1956 bis 1971 (WIKI) aus, so würde Zeichen 13a am "nähesten" kommen. Es fehlt hier die Tonageangabe.


    Geht man jetzt von den Verkehrszeichen von 1971 bis 1992 (WIKI) aus, so würde Zeichen 253 am "nächsten" kommen. Auch wenn der LKW in die andere Richtung "schaut". Diese Zeichen wäre wohl das "gemeinte" Verbot.


    Dies würde zur folge haben, dass LKW ab 2,8 T ZGG inkl. Anhänger (!) diese Straße nicht befahren dürften. Außnahme : siehe weitere Hinweise auf den darunter angebrachten Zusatz-Schildern.


    Aufpassen ! Manche SUV und manche Transporter sind als LKW im KFZ-Schein eingetragen ! Sofern diese KFZ die obigen angaben überschreiten dürften diese NICHT in die Straße fahren. Außnahme Zusatz-Schilder.


    Würde man jetzt von der "modernen" Variante des Verkehrszeichens 252 der aktuellen Verkehrszeichen ausgehen, wären es 3,5 T ZGG inkl. Anhänger.


    :roll:


    # # # Klugschei$ aus: # # #


    Ich meine: Im Streitfall würde es Auslegungssache des Gerichtes werden.

    :tüdeldü: Gruß intel... :winke:

  • LKW ab 2.8 Tonnen??

    Viele Grüsse
    Roman
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    ...auch das Zukünftige wird ein Morgen haben, das es zum Gestrigen werden lässt...


    Viele Grüsse aus der Schweiz
    https://webnose64.ch

  • Bei den Schweizern heisst es aber auch "Schwere Motorwagen" und das ist vernünftigerweise ab 3.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht definiert.


    Irgendwie finde ich dieses EU-freie Reservat in der Mitte Europas allein wegen den sprachlichen Besonderheiten bei einigen Begriffen äußerst niedlich und liebenswert. Adhoc fallen mir Busse statt Buße, parkieren statt parken und das Rallye statt die Rallye ein-


    Gruss, Nibble