Die Streichung des Höchstgebots und die Benachrichtigung von ebay hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag.
Interessante Sachen bei Ebay - oder was man eben für interessant hält?
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Die Streichung des Höchstgebots und die Benachrichtigung von ebay hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag.
Da hast du als Verlierer keine Chance, den Fall hatte ich schonmal. Der Verkäufer redet sich mit irgendwas raus und man kann das Gegenteil nicht beweisen.
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Rechtlich funktioniert das schon, wenn man als Höchstbieter wohlbesonnen agiert. Dann hat der Anbieter keine Chance.
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Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????
Was soll das sein ????
Oldie bitte - das ist mit trivialst Google herauszufinden
Waldbröl ist eine Kleinstadt im Süden des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen
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Rechtlich funktioniert das schon, wenn man als Höchstbieter wohlbesonnen agiert. Dann hat der Anbieter keine Chance.
Das will ich sehen. Ich hole schon mal Poppcorn raus
Ahh deleted_03-24 war scheller
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Der sagt dir, dass das Ding runtergefallen und in 1000 Teile zersplittert ist, der sagt dir dass die Ehefrau das unwissentlich weggeworfen hat, oder sonstwas. Da machst du garnix.
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Der sagt dir, dass das Ding runtergefallen und in 1000 Teile zersplittert ist, der sagt dir dass die Ehefrau das unwissentlich weggeworfen hat, oder sonstwas. Da machst du garnix.
Alle geschätzt 37 Rechner sind ihm runtergefallen ?
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Dem ist vollem Kracho ein LKW in die Scheune gerast.
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Na ja, man muss es nur so machen wie die sogenannten Abruchjäger*.
Einfach nach Abbruch der Auktion erstmal still abwarten und abwarten. Wenn man möchte, auch bis zu 3 Jahren.
Wenn der Anbieter nicht unverzüglich die Gründe für seinen Abbruch rechtlich befreiend und ausreichend glaubwürdig dem Höchsbieter nachweisen kann, hat der der Höchstbieter einen Anspruch auf Übereignung des Kaufgegenstandes gegen Zahlung des Höchstgebots.
Kann der Anbieter seine Pflicht zur Übereignung nicht mehr erfüllen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
*) Abbruchjäger, welche von Auktionsabbrüchen gewerbsmäßig provitieren, sind in einem "rechtlichen Grenzgebiet" unterwegs.
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Dem ist vollem Kracho ein LKW in die Scheune gerast.
Ja, einfach mal behaupten lassen. Und dann soll er das mal vor dem Richter beweisen ... und als Kläger kann man dann ganz gemütlich die Gerichts-Show genießen.
Dann kannst Du sehen, daß viele Behauptungen auf einmal wie ein Kartenhaus zusammenfallen.
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Die Werte sind viel zu geringfügig, als dass das vor ein Gericht kommt. Und einen wirklichen Verlust wirst du bei einem Hobby auch nicht nachweisen können, wenn du das Teil nicht bekommst.
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Zivilklage wird vor Gericht immer verhandelt.
Der Anbieter hat nur eine Chance, wenn er die Störung des Vertrags nicht zu verantworten hat, z.B. ein Diebstahl der Kaufsache. Aber auch dann muss er dem Höchstbieter unverzüglich (juristisch: ohne schuldhaftes Verzögern) darüber informieren. Ist eine z.B. Frist von 14 Tagen ohne Erklärung des Anbieters verstrichen, kann das Gericht dies als schuldhaftes Verzögern sehen und den Beklagten auf Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadensersatz verurteilen.
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Naja, ist ja hier nicht, die Auktion wurde beendet.
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Der Beendigungrund muss vom Anbieter dem Höchstbieter mitgeteilt werden. Ein Abbruch einer ebay-Auktion und eine eventuelle Mitteilung von ebay an den Höchstbieter ist zwar ganz nett, aber rechtlich nicht ausreichend.
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Die Auktion wurde vom Anbieter abgebrochen. Somit könnte der zu diesem Zeitpunkt gültige Höchstbieter vermutlich tatsächlich entsprechend agieren. In dem hier konkreten Fall wäre aber vermutlich selbst bei normalem Ende der Auktion kein Vertrag zu Stande gekommen, es sei denn es wäre noch ein Gebot eingegangen, nachdem das Gebot von 222 Euro zurückgezogen wurde.
https://www.ebay.de/help/polic…schen-ebaydienste?id=4259---------------------------------
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
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Hat aber wohl eher nichts mehr mit alten Computern zu tun und würde eher in ein Juraforum passen. -
Naja, ich glaube der Verkäufer hat durch seine Anzeigenbeschreibung ja schon den Grund geliefert, weswegen diese Auktion abgebrochen wurde.
Daher liegt die Vermutung nahe, dass die Sachen über eine andere Plattform veräussert wurden.
Ich war zwar nach Gebotsrücknahme eines anderen Bieters wieder Höchstbietender, werde hier aber sicherlich nicht weiter tätig werden.
Mal ehrlich, die Nummer mit „Angebot beenden“, ist ohnehin mittlerweile Standard.
Da mich dieses Gebaren dennoch missmutig gestimmt hat, habe ich den Verkäufer gemeldet. Mal sehen was Ebay daraus macht.
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Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
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Das ist aber eine nette Hintertür für diese Angebotsabbrechmasche. Ich brauche also nur jemand (Kumpel oder Zweitaccount), der sich zum Meistbietenden macht und dann kann ich gefahrlos abbrechen, denn es kommt ja kein Vertrag mit dem ehemaligen und wieder Höchstbietenden zustande. Also gibt’s auch keine Ansprüche.
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Wer diese Probleme nicht haben will, darf nur bei Sotheby's mitsteigern...
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Das sehe ich nicht so. Entweder es ist eine Auktion oder nicht. Wenn ich auf was biete gehe ich die Verpflichtung ein, es für den gebotenen Preis zu kaufen, wenn ich es versteigere muss ich mit den Geboten leben können, sonst muss ich halt den Min.-Preis entsprechend ansetzen.
Gerade bei den Angeboten aus Waldbröl (o.ä.) stand sogar drin, dass Direktkauf auch über andere Platformen parallel möglich sei.
eBay interessiert das meist nicht.
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Eben. Ebay interessiert es (zunächst/oft) nicht. Man kann aber auch die Bewertungen eines Akteurs durchsehen. Es gibt da dann schon Anhaltspunkte.
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Wer diese Probleme nicht haben will, darf nur bei Sotheby's mitsteigern...
Ich kann mich hier nur wiederholen:
- Würden alle Beteiligten die Regeln bei Ebay beherzigen, dann würde hier so manche Diskussion nicht stattfinden.
- Es gibt etliche Urteile, die eine eindeutige Sprache sprechen und genau diese Regeln bestätigen.
- Wir reden hier meist über kleine Beträge, bei denen die meisten kein Fass aufmachen.
- Vieles würde besser laufen, wenn Ebay die Regeln konsequent durchsetzen würde.
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Grüße
Sven
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Vieles würde besser laufen, wenn Ebay die Regeln konsequent durchsetzen würde.
Das würde aber weniger Gewinn bedeuten, da man dann die ganzen zwielichtigen Verkäufer bannen müsste...
xesrjb
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Das würde aber weniger Gewinn bedeuten, da man dann die ganzen zwielichtigen Verkäufer bannen müsste...
xesrjb
Naja, im vorliegenden Fall sind Ebay doch Einnahmen entgangen, weil sich der Verkäufer nicht an die Spielregeln gehalten hat.
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Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
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Das ist aber eine nette Hintertür für diese Angebotsabbrechmasche. Ich brauche also nur jemand (Kumpel oder Zweitaccount), der sich zum Meistbietenden macht und dann kann ich gefahrlos abbrechen, denn es kommt ja kein Vertrag mit dem ehemaligen und wieder Höchstbietenden zustande. Also gibt’s auch keine Ansprüche.
Ja genau, auch dafür hat man schliesslich seinen eBay-Dritt-Account
Aber es gibt vermutlich noch einen weiteren, berechtigten Grund:
"Leider musste ich plötzlich erfahren, dass all diese schönen Sachen gar nicht mir, sondern meinem Onkel gehören. Demnach darf ich sie gar nicht verkaufen und ziehe hiermit mein Angebot wegen Irrtum zurück.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. MfG "
Wenn man das nicht zu seinem Geschäftsmodell macht wird da wohl jeder Richter drauf anspringen
bzw jeder gegnerische Anwalt drauf abspringen.
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Jemand Interesse an einer VAXmate? Ich fänd den zu dem Preis interessant, bin aber zu weit weg.
https://www.ebay-kleinanzeigen…te-pc/1784092518-228-3411
Steht zwar ungetestet, aber laut Bildern geht der ja zumindest an und bootet. Tastatur sehe ich keine.
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Jemand Interesse an einer VAXmate? Ich fänd den zu dem Preis interessant, bin aber zu weit weg.
Ich frag mal...
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Jemand Interesse an einer VAXmate? Ich fänd den zu dem Preis interessant, bin aber zu weit weg.
https://www.ebay-kleinanzeigen…te-pc/1784092518-228-3411
Steht zwar ungetestet, aber laut Bildern geht der ja zumindest an und bootet. Tastatur sehe ich keine.
Das ist für den Preis ein Schnapper, auch ohne Tastatur.
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Falls es noch keiner gesehen hat. MicroVAX2: https://ebay.us/y3qQWP
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würde ich zwar für interessant halten, aber für den aktuellen Monat ist das Limit bei mir erreicht:
Trainingskit auf 6800-Basis, läuft noch bis 17:58:41.Heathkit ET 3400