Uii, wenn man sich die Klauseln so durchliest.
Hier sind doch so einige Nixdorf Enthusiasten?! Ich kann doch nicht Alles horten womit ich Mitleid habe ...
Ich zitiere mal aus den Rechten des Verkäufers:
ZitatIm Falle der Online Auktion unter Vorbehalt erhält der Bieter, der bis zum Ende der Laufzeit das höchste Gebot abgegeben hat, den Zuschlag unter Vorbehalt. Es erfolgt unverzüglich eine Mitteilung durch Senneke an den Auftraggeber, dass ein abgegebenes Höchstgebot unter Vorbehalt angenommen wurde. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob das Objekt zu dem Gebot verwertet werden soll. Senneke wird dem Bieter die Entscheidung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang mitteilen. Solange, längstens jedoch 21 Tage, ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
Und das hier aus den Pflichten der Käufers:
Zitat(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Auftraggeber bzw. Senneke berechtigt, die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Für den Fall einer verspäteten Abholung, Demontage oder eines Abtransports kann Senneke die tatsächlichen Kosten, die infolge der Nichtabholung bzw. Demontage und Abtransport sowie der Einlagerung entstanden sind, verlangen. Senneke kann daneben Aufwendungsersatz fordern. Die Kosten für die Entsendung einer berechtigten Person zur Überwachung der verspäteten Abholung betragen 800,- Euro netto pro Tag, die Standkosten für ein Fahrzeug betragen 15,- Euro netto pro Tag. Die Standkosten für Maschinen oder andere Versteigerungsgüter (Möbel, Waren etc.) belaufen sich auf 4,- Euro pro m² und pro Tag.