Na ja, man muss es nur so machen wie die sogenannten Abruchjäger*.
Einfach nach Abbruch der Auktion erstmal still abwarten und abwarten. Wenn man möchte, auch bis zu 3 Jahren.
Wenn der Anbieter nicht unverzüglich die Gründe für seinen Abbruch rechtlich befreiend und ausreichend glaubwürdig dem Höchsbieter nachweisen kann, hat der der Höchstbieter einen Anspruch auf Übereignung des Kaufgegenstandes gegen Zahlung des Höchstgebots.
Kann der Anbieter seine Pflicht zur Übereignung nicht mehr erfüllen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
*) Abbruchjäger, welche von Auktionsabbrüchen gewerbsmäßig provitieren, sind in einem "rechtlichen Grenzgebiet" unterwegs.