AirBnB... so ein sch...

  • Ich habe vorgestern mal nach einer Unterkunft für die CC gesucht und habe auch eine gefunden. Bei AirBnB. Habe dann auch gebucht und dem Anbieter eine Nachricht geschrieben. AirBnB hat dann auch direkt per "Direktüberweisung" das Geld von meinem Konto abgebucht. Da dachte ich alles sei in Ordnung. Heute kam dann eine Mail, das meine Buchung storniert wurde mit der Begründung ich sollte noch ein Foto von mir und eine Kopie meines Ausweises hochladen damit AirBNB mich verifizieren kann.


    Ich war fast davor dies zu tun, da habe ich mal gegoogled und gelesen, dass die danach auch noch Social-Media-Account Daten wollen. Und zwar ein wo ich aktiv bin um mich nochmal zu verifizieren. Nun ich habe Facebook, wo ich das letztem vor etwa 2 Jahren eingeloggt habe (ich weiß gar nicht warum ich das noch habe) und ich habe linked in, da logge ich mich doch regelmäßig, also jährlich... mal ein. Von aktiven Sozial-Media-Account kann man dann ja nicht reden.


    Ich finde Facebook und co nur zum <X


    Nun hoffe ich, dass ich mein Geld zurück bekomme. immerhin 218 Euro....


    Ich könnte <X Das wollte ich jetzt nur mal los werden. :motz:


    Was kann ich jetzt machen? Also die bekommen keine weiteren Daten von mir. Zum einen finde ich es dreist, erst Geld abzubuchen und anschließend kommen die mit sowas. Eigentlich müssen die mit den AGB kommen bevor die Geld abbuchen und nicht nachher.

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  • Wurde das von deinem normalen Girokonto abgebucht? Du kannst der Belastung doch widersprechen ... dann wird das wieder gutgeschrieben. Es handelt sich wohl eher um eine Lastschrift ... keine Überweisung.

  • Ich habe es per Direktüberweisung bezahlt. Kreditkarte besitze ich nicht. Wurde also direkt vom meinem Konto abgebucht.


    So ich habe jetzt airbnb eine Nachricht geschickt, dass ich mein Geld wieder haben möchte und das die mein account danach löschen können.

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    • Offizieller Beitrag

    das meine Buchung storniert wurde

    Wenn AirBNB storniert hat, sollten sie das Geld zurueck ueberweisen.


    Ich wuerde 2-3 Tage warten, dann anstaendigen Brief schreiben mit Fristsetzung (!) (nicht per Mail, am einfachsten per FAX), das ggf. nach 2 oder 3 Wochen wiederholen, und nach weiteren 2-3 Wochen die Lastschrift widerrufen.

    Dann ist das deren Problem.


    Und jeden Schriftverkehr speichern oder andersweitig verwahren! Mindestens 3 jahre nach dem 31.12.


    Viel Erfolg

  • Na, die Rechtlage ist ja klar. Wenn die Dein Geld nicht freiwillig raus rücken, kannst Du einen Anwalt einschalten, den muss AirBnB dann auch bezahlen. Aber so einen Stress braucht man nicht...

    Hab mich heut auch geärgert - meine Frau bekam einen Brief von der GEZ (oder wie immer die jetzt heißen) sie solle über 500 € Rundfunkgebühren nach zahlen. Der wird seid Jahren von meinem Konto abgebucht. Also da angerufen: die haben eine falsche Anschrift von mir. Ich wohne seit über 10 Jahren in meinem eigenen Haus und habe auch keinen Zweitwohnsitz oder irgendwas ungewöhliches. Jetzt soll ICH auf die Verbandsgemeinde fahren, mir eine Meldebescheinigung ausstellen lassen und denen schicken. Alternative Möglichkeiten (wie eine Ausweiskopie, der 2015 ausgestellt wurde) wurden nicht akzeptiert. Als ich sagte, ich sehe das nicht ein, warum ich den Aufwand treiben solle, hat die Mitarbeiterin mich "uneinsichtig" genannt und einfach aufgelegt. Hätte gute Lust, denen die Fahrtkosten und eventuelle Kosten für die Meldebescheinigung in Rechnung zu stellen....


    Gruß, Jochen

  • Das erinnert mich daran, dass meine Frau sich auch noch mal bei der GEZ ummelden sollte... ooohhhh Ach und Zweitwohnsitz ist jetzt beitragsfrei, kam letzte Woche durch Radio.


    Ich bin ja mal gespannt ob die alles zurück zahlen und keine Bearbeitungsgebühr einhalten. Und die hätten mich ja vor dem "kauf" darauf hinweisen müssen, dass man ein aktiven Social-Media-Account braucht. Dann hätte ich nämlich gar nicht erst weiter gemacht. Oder ob die davon ausgehen, dass ja jeder bei Facebook ist? Nun habe ich über Traumferienwohnung etwas gebucht. Zumindest den Vermieter angeschrieben, hier kassiert das Portal nämlich nicht vorher ab. Man zahlt den Vermieter bei Ankunft Bar auf die Tatze.


    nalkem: Ist das Sofortüberweisen auch nicht so seriös. Ich mache eigentlich viel über diesen Service wenn der entsprechende Verkäufer kein Paypal hat. Ist halt einfacher als per online Portal von der Bank die IBAN ein zu tragen und so.

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  • Roman78

    Alle Dienste bei der man seine Pin angeben muss sollte man meiden - und wenn man sie genutzt hat dann pin ändern und meiden. Die können mit der pin einfach alle kontobewegungen anschauen - bei mir wären es dann alle von 3 Konten ....

    Man sieht also die ein und ausgaben von mehreren monaten - manchmal Jahren.

  • Komisch, ich habe kein Facebook, Foto oder Ausweis wollten die bisheer nicht sehen, und habe schon 4 Ferienhäuser problemlos über AirBnB buchen können, bin gerade von einem wieder zurück. Es gibt übrigens in der Nähe einen Campingplatz, vielleicht kann man sich da zusammen tun? Mich betrifft es aber nur für 1 Nacht.

    1ST1

  • AirBNB ist rein rechtlich ohnehin an der Grenze (teilweise jenseits) der Legalität, wenn Wohnraum als Ferienwohnung zweckentfremdet wird, und dadurch an Touristenorten Wohnraum für die Einheimischen unerschwinglich wird. Warum man so ein asoziales Verhalten auch noch unterstützen sollte, ist mir ein Rätsel. Am besten auch noch sich mit einem "Uber" vom Flughafen zur AirBNB Unterkunft bringen lassen. <X

  • wenn Wohnraum als Ferienwohnung zweckentfremdet wird, und dadurch an Touristenorten Wohnraum für die Einheimischen unerschwinglich wird ... so ein asoziales Verhalten ...


    Na ja, entstanden ist das eher als Reaktion auf unbezahlbaren Wohnraum - und nicht (!) als dessen Ursache.


    Man kann das im Gegenteil auch als eine sehr soziale Aktion sehen.


    Und bei Übernachtungpreisen von >50 EUR pro Person und Nacht in sogenannten Ferienappartments in Städten (was oft ausgebaute halbgammelige Schuppen sind) wo dann eine Famile o.ä. keinen Inlandsurlaub mit Kulturangebot mehr machen kann/will (3mal 7mal x), ist das doch eine gute Reaktion.

    Ist so ähnlich wie beim Zugfahren. Da gab es mal, damals(TM) als das "Medium" noch neu und innovativ war, Holzklasse, aber mit der kam wirklich jeder überallhin. Seit die Bahn mit dem Flugzeug konkurrieren will (ca. > 2000) und ja nur noch Geschäftsreisende befördern wollte, haben wir Mitfahrgelegenheit.de oder bessermitfahren.de und kurz darauf dann FlixBus und demnächst gibts billige Züge von FlixBus ... womit sich dann der Kreis schließt.

    -- 1982 gab es keinen Raspberry Pi , aber Pi und Raspberries

    • Offizieller Beitrag

    Das Hauptproblem an solchen windigen Vereinen wie Uber und AirBNB sehe ich vor allem in der Wettbewerbsverzerrung durch solche Anbieter.

    Da werden gesetzliche Anforderungen, die anständige Unternehmen selbstverständlich erfüllen, einfach igonriert.

    Auf die Art kann man natürlich Preise machen, die unter Einhaltung der geltenden Vorschriften nicht zu machen sind.

    Bis die Behörden dem Treiben irgendwann mal Einhalt gebieten sind dann schon etliche Unternehmer Pleite und die Arbeitsplätze verloren.

  • Die Preise bei AirBnb macht nicht das Portal, sondern der Besitzer der Immobilie legt das fest. AirBnB schlägt da noch eine Vermittlungsgebühr drauf, die liegt bei etwas über 10%, das ist alles. Ob ein Vermieter dann seine Einkünfte versteuert, oder ob er das überhaupt (sub-)vermieten darf, ist letztlich dessen Problem/Entscheidung. AirBnB ist erstmal nichts anderes als Fewodirekt oder InterChalet oder die Zimmervermietungsportale zur Hannover-Messe/CeBit, nur dass man viel mehr auf das Internet und etwas Community (Bewertungen von Immobilien, Gastgeber, Gäste) setzt.

    1ST1

  • So sehe ich das auch, allerdings wenn ich auf anderen Portalen wie Fewodirekt und so schaue, finde ich recht wenig Ferienwohnungen. Und AirBNB steht voll davon. Ich glaube auch, dass AirBNB eine restriktive Klausel hat das die Vermieter nur über AirBNB und keinen anderes Portal ihre Wohnung anbieten dürfen. Kommt mir zumindest so vor, da ich diverse bei AirBNB angebotenen Wohnungen auch probiert habe so zu googlen, ohne erfolg.

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  • So sehe ich das auch, allerdings wenn ich auf anderen Portalen wie Fewodirekt und so schaue, finde ich recht wenig Ferienwohnungen. Und AirBNB steht voll davon. Ich glaube auch, dass AirBNB eine restriktive Klausel hat das die Vermieter nur über AirBNB und keinen anderes Portal ihre Wohnung anbieten dürfen. Kommt mir zumindest so vor, da ich diverse bei AirBNB angebotenen Wohnungen auch probiert habe so zu googlen, ohne erfolg.

    Ich komme ja gerade von einem "AirBnB-Haus" in der Toskana zurück... Eigentlich wollte ich das Haus nehmen, wo wir vor 2 Jahren waren, ging dieses Jahr nicht, da es das ganze Jahr hindurch dauervermitet ist, es war zwar noch präsent, aber als nicht verfügbar, schade. Aber das jetzt war auch nicht schlecht, und das ist neben in AirBnb auch noch auf einer eigenen Webseite angeboten, so aber viel schwerer zu finden und auch nicht günstiger.

    1ST1