Copyright - Haltbarkeit bzw. Verjährung ?

  • Hallo !
    Verjahrt eigentlich das Kopierverbot bei alter Software irgendwann ?
    Ich mein die C64er Software ist >>20a alt und die Firmen gibt es teilweise nicht mehr.
    Aber wie sieht das rechtlich aus ? Hab da komischerweise noch nie was von gehört !
    Ich denke Ihr wisst da was oder ?


    Viele Grüße aus dem Bläckforrest,


    Robert

  • In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des letzten der Programmierer. Copyright ist Copyright, das gilt für Software ebenso wie für Bücher, Filme oder Musik. Soll aber erweitert werden auf 90 Jahre. Komischerweise haben die Medien trotz ihrer in Euro ausgedrückt eigentlich lächerlichen Stellung in der Wirtschaft hier eine extrem gute Lobby. Wobei die eigentlichen Autoren davon am wenigsten haben, wer lebt schon noch 70 Jahre nach Vollendung seines Werkes, und außerdem haben auch Künstler eine Altersvorsorge. Aber für die Industrie ist das natürlich eine einfache Methode zum Geldmachen ohne eine nennenswerte Gegenleistung zu erbringen. Noch ist es so, dass es bei Software keine Sau juckt, was mit den 20 Jahre alten Dingern ist, daran gibt es nicht viel zu verdienen. Im Gegenteil, viele Klassiker werden ja von den einzelnen Firmen ausdrücklich zum kopieren frei gegeben. Das heißt aber nicht, dass es grundsätzlich erlaubt ist, eigene "Compilations" zu verbreiten.

  • Die 70 Jahre nach Tod-Regelung schützt die Erben. Deshalb hat nie ein Autor etwas davon. Muss er auch gar nicht.


    Es müsste also heissen "Autoren davon am wenigsten haben, wer aufersteht schon noch 70 Jahre nach seinem Tod und der Vollendung seines Werkes" :)

  • Der Schutz der Erben ist dabei aber auch vollkommen nachrangig, 95 % des Profits an einer CD mit sagen wir Hans Albers Titeln sacken sich Rechteinhaber, Produzent der CD, Handel und natürlich Fiskus ein. 5 % bekommen die Erben für die Arbeit, die der Großvater geleistet hat. Der Urheber im eigentlichen Sinne des Wortes (also Hans Albers als Sänger, Peter Kreuder als Komponist) haben von dieser Rechtslage rein gar nichts. Bekommen eigentlich die Musiker in der Kapelle, bzw. deren Erben auch noch Geld? Das sind doch eigentlich nur Handwerker, genau wie die Typen damals in Studio, welche die Plattenmatritze ins Wachs geschnitten haben. Aber wie gesagt: Am meisten bekommt in diesem Fall Sony, weil die die Rechte des damaligen Labels "Odeon" der "Carl Lindström A.G. über verschiedene Fusionen auf Firmenaufkäufe inzwischen erworben haben. Dabei hat Sony im fernen Tokio mit dem Urheber rein gar nichts zu tun, vermutlich kannte Hans Albers nicht einmal die Firma Sony. Und bei Software ist es nicht anders.

  • Hallo Dr. !
    Danke für die interessante Ausführung. Klingt alles realistisch, nur ist mir nicht klar, was mit den Rechten von "toten" Firmen ist. Schliesslich ist ja i.A. das Recht am Produkt Eigentum der Firma und nicht des Programmierers - der ist nur angestellt. Die meisten C64er Software Fimen existieren nicht mehr. Was dann ? (Klar, Sony, IBM und Co sind da nach wie vor Im Besitz des Copyrights. Aber was ist mit all den anderen ?
    Grüße,
    Robert

  • Sagen wir es rechtlich unverbindlich "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nur würde ich nicht darauf wetten, dass nach einem Konkurs einer Firma der Programmierer auch schon tot ist. Im Gegenteil: Der Schuss kann nach hinten los gehen, falls es sich bei dem Programmierer um einen verbitterten alten Mann handelt, der glaubt die Raubmordkopierer hätten seine Firma in den Ruin getrieben und deswegen aus Rache alles und jeden abmahnt, der seine Sachen irgendwie weiterverwendet. In 90% der Fälle wird vermutlich gar nichts passieren. Aber bei 100 Spielen auf einer CD 10 Abmahnungen wäre mir auch schon zu teuer.

  • Es gibt Spiele, welche von den Programmierern (bzw. den Firmen) freigegeben wurden. Welche das aber im Detail sind kann ich nicht sagen.

    Viele Grüsse
    Roman
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    ...auch das Zukünftige wird ein Morgen haben, das es zum Gestrigen werden lässt...


    Viele Grüsse aus der Schweiz
    https://webnose64.ch

  • Letzendlich ist es so: Wem die Rechte gehören, ist irrelevant. Sony hat - im obigen Beispiel - bestimmt genug (relativ per Definition) an den Rechteinhaber bezahlt um diese Verwerten zu dürfen. Es ist also nix "illegales" dabei, wenn man seine Rechte in Anspruch nimmt und auf die Kopierrechte pocht, die man sich irgendwann einmal mehr oder weniger teuer erkauft hat. Trotzdem bleibt das Urheberrecht davon unberührt. Es ist IMHO nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen, nur die KOpierrechte bzw. die NUtzungsrechte auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer. Ist der Rechteverwerter nicht mehr in der Lage, dies zu tun (Pleite, Tod) und gibt es hier keine Nachfolgenden VErwerter (aufkauf einer Firma mit Rechten) dann ist der Urheber immernoch der Urheber und hat weiterhin das alleinige und dauerhafte Recht an seiner Urheberschaft.


    Bei klassischer Musik ist das recht deutlich. Wer MOzart nachspielt hat nix verbrochen, wer ihn interpretiert auch nicht. Wer eine Aufnahme eines Ensembles nimmt und dieses kopiert jedoch schon. Zwar ist die Musik "rechtefrei" nicht jedoch die Interpretation / Umsetzung an sich. Diese Rechte liegen bei den Musikern, Dirigenten, Verwertern, Auftraggebern etc.


    Drum sollte man sich auch davor hüten, klassische Musik in seiner Telefonanlage zu verwenden, solange sie nicht selbst eingespielt ist oder ein Midi eine dumme Pieps-Musik von sich gibt.

  • Neien, Urheber = erster Gewichtheber :tüdeldü:

    Viele Grüsse
    Roman
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  • Zum Thema freie Spiele:


    Eine Möglichkeit ist es, mal im Internet zu suchen, viele aktuelle Programmierer alter Systeme stellen ihre Software für umsonst ins Netz zum Download:


    sieh z.Bsp. hier: http://yoomp.atari.pl/
    Andere, alt eingesessene Programmierer, haben ihre Software freigegeben und ins Netz gestellt, z.Bsp. Jeff Minter. Auf der Startseite einfach mal nach unten scrollen und auf Softography klicken:

    http://minotaurproject.co.uk/frontpage.php</a>


    Ansonsten gilt das, was Kangaroo geschrieben hat: Urheberschaft ist nicht veräußerbar, lediglich das Nutzungsrecht. Was allerdings ein Problem aufwirft, wenn ein freier Programmierer das alleinige Nutzungsrecht an einem Programm ohne Zeitbegrenzung an ein Unternehmen verkauft hat. Peter Liepa (Boulder Dash) scheint so ein Fall zu sein, nach wie vor hat First Star Software die Rechte am Spiel und am Spielprinzip. Nettes Interview zu Peter Liepa ist hier zu finden:

    http://www.boulder-dash.nl/</a>

  • Och nöö, nicht der :D:D:D

    Viele Grüsse
    Roman
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