Selbstständigkeit Reparatur aus Hobby

  • In letzter Zeit habe ich, wie einige hier schon wissen, recht viel mit etwas älteren Apple-Geräten herum gebastelt, und auch in meinem Blog diverse Reparaturanleitungen dokumentiert. Dies betreibe ich eigentlich nur als Hobby. Mittlerweile bekomme ich Anfragen von Leuten, die die Reparatur nicht selbst durchführen können, weil ihnen Equipment oder Lötfähigkeiten fehlen. Bislang habe ich nur für gute Bekannte und vereinzelte Forumsmitglieder Reparaturen durchgeführt.


    Des Weiteren habe ich öfters mal defekte Geräte gekauft, um mit diesen zu experimentieren und nach erfolgreicher Reparatur lagen diese wiederum nur herum, weswegen ich sie wieder verkauft habe. Da mir das Ganze nicht geheuer ist, möchte ich es offiziell machen und ein Kleingewerbe (nebenberuflich) anmelden.


    Verwirrend könnte z. B. sein, dass ich die Hardware-Reparatur auch als Hobby betreibe. Ich kaufe also auch diverse Hardware für mich. Wenn ich adäquaten Ersatz gefunden habe, wird wiederum die ältere Hardware überflüssig, sodass ich diese wiederum verkaufe. Dieser Hardware-Austausch bezieht sich nicht nur auf Apple-Geräte sondern generell auf Computerhardware neueren Datums und auch auf das Retro-Gebiet (Amiga, Atari, etc.)


    Hier wüsste ich z. B. nicht genau, wie ich solche "Umwandlungen" korrekt deklarieren soll. Zudem macht es nicht immer Sinn, wenn ich Hardware bestelle, getrennte Bestellungen für Kleingewerbe und Hobby durchzuführen, nur um die gewerblichen Anschaffungen korrekt auszuweisen.


    Ich habe schon Einiges im Internet gefunden, z.B. dies: https://www.einfachstartup.de/…ei-oder-gewerbe-anmelden/ trotzdem wollte ich hier mal nach Erfahrungen fragen. Welche Stolpersteine könnte es geben? Worauf ist noch zu achten? Zum Steuerberater wollte ich jedenfalls auch noch hin, allerdings erst nach dem Ausflug nach Waiblingen.Vorher wollte ich einfach mal nachhören, ob es hier Selbständige gibt und worauf man achten muss. Erfahrung ist meistens besser als trockene Theorie vom Steuerberater.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

  • Als gewerblicher Reparaturdienstleister dürfte das Thema Haftung sehr interessant sein. Ebenso der Nachweis, dass elektrische Geräte nach der Reparatur gemäß VDE und DGUV geprüft wurden.

    <--- Das da ist eine Hälfte meines Ichs

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin hauptberuflicher Freiberufler.

    Bei deiner Konstellation (Hobby/Nebenberuf) wuerde ich den Gang zum Steuerberater auf jeden Fall empfehlen. Eher ein Pflichttermin!


    Warum willst du ein Gewerbe anmelden? Ausser Anmeldegebuehren und Gewerbesteuer bringt das i.a. keinen Vorteil.

    I.a. stellen sich Behoerden etwas bloed an, wenn man als Nicht-Akademiker freiberufloch arbeiten moechte, aber ein Studium ist keine Pflicht.

    Behoerden, leider auch einige Haendler, kennen sowas wie Architekten, Aerzte, Steuerberater etc als Freiberufler.

    An solcher Stelle hilft ein Gewerbeschein, da man fuer Deutschland typisch ein Papier in der Hand hat. Ich habe eine USt-ID, das hilft deutlich. Sonst eine bescheinigung vom Steuerberater.


    Apropos USt (Umsatzsteuer): Bis zu einer gewissen Umsatzgrenze kannst du die vergessen, wenn du magst. Darueber solltest du dir von vornherein Gedanken machen. Je nach Umsatz/Gewinn und Zeit und Lust die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder einzutreiben.


    Das mal auf die Schnelle.

    Bei Fragen fragen.


    Viel Erfolg.

  • Interessantes Thema - leider bist du damit - insbesondere bei E-Geräten - in DE völlig falsch :(

    Da wäre ein Sitz in einem benachbarten EU Land (Polen z.B.) wohl deutlich entspannter.


    Könnte aber sein, das man bei Reparatur dann an den ganzen Verordnungen vorbei käme - wäre zu prüfen.. Evtl. könnte man damit als Dienstleistung durchkommen..? Ansonsten tauchen entsprechende Threads im mikrocontroller Forum auch immer mal wieder auf..


    Peter

    github.com/petersieg

  • Ein Gewerbe anmelde wollte ich wegen den eventuellen einnahmen. Ich kann ja schlecht Reparaturen anbieten ohne ein Gewerbe, oder sehe ich das Falsch? Ich wollte dann ja auch offiziell Werbung machen. Ich dachte an eine Art Reparatur und Support-Betrieb, also von Reparaturen, Aufrüstungen und eventuell Datensicherung. In meinem Blog ist ja zu sehen was ich die letzte zeit so gemacht habe.


    Ach ja die VDE, auch was typisch deutsches. Wie einige vielleicht wissen, hatte ich in den Niederlanden schon mal ein Geschäft. Dort ist vieles einfachen und VDE, so was gibt es da nicht. Ich hatte mich hier in DE immer um diese TÜV-artigen-Aufkleber gewundert auf allen Geräten. Darüber müsste ich mich mal bei einem lokalen EDV betrieb mal schlau machen. Ich habe auch gelesen, dass man ohne Meister überhaupt nicht an Geräten herum löten darf. Das sind die Sachen die mir irgendwie in DE Probleme machen. Das finanztechnische kann mir in der tat am besten ein Steuerberater erklären. Auch wie ich privat von Firma trennen kann, obwohl das schon recht schwierig wird weil das eine ins andere über geht.


    Oh das erinnert mich an Helmut, der wollte doch mal ein Kursus geben.


    PeterSieg, ja am Mikrocontrollerforum habe ich noch nicht gedacht. Da sind ja auch einige so unterwegs wie ich.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Gewerbe anmelde wollte ich wegen den eventuellen einnahmen. Ich kann ja schlecht Reparaturen anbieten ohne ein Gewerbe, oder sehe ich das Falsch?

    Ja, definitiv.

    Wie schon gesagt, kein Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater etc hat ein Gewerbe. Sie bieten Dienstleistungen an.

    Das gleiche willst du doch auch.

    Oder hast du vor 1000 Computer zu produzieren. Das ist Gewerbe.


    Und dem Finanzamt ist das egal. Steuern musst du aus jeder Taetigkeit bezahlen.

  • Auch wenn du nur ein Kleinstgewerbe anmelden willst, muss die berufliche Qualifikation vorhanden sein. Dh., du kannst nicht einfach irgendetwas anmelden, ohne zB einen Meisterbrief in dem dementsprechenden Handwerk zu haben.


    Ich selber bin KFZ-Meister und wollte ein Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe zur Reparatur von Fzg.-Elektronik, also Steuergeräten, anmelden. Hier ist es auch wichtig, dass der Hauptarbeitgeber damit einverstanden ist. Wenn jemand ein Nebengewerbe ausübt ohne Einverständnis bzw. Wissen des Hauptarbeitgebers, kann das ein Kündigungsgrund sein. Mein ehemaliger Arbeitgeber war damit nicht einverstanden. ( Ich hab erst gar nicht gefragt, jemand anderes durfte nichtmal Pizza fahren).

    Die Idee war, ich melde das Kleingewerbe einfach über meine Frau (damals noch Freundin) an. Der "Betrieb" hätte (damals) einen anderen Namen gehabt und ich hätte quasi im Hintergrund gearbeitet unter dem Namen meiner Frau. ABER, meine Frau hat keinen Meisterbrief bzw. keine abgeschlossene Ausbildung passend zu dem Kleingewerbe. Ich bin zwar KFZ-Meister, hätte aber die Elektronik reparieren dürfen, weil ich alle Teile, die an einem Auto verbaut sind, reparieren darf. Auch ohne tiefgründige Berufsausbildung in Elektronik, Prozessortechnik oder dergleichen.


    Ich weiß das alles, weil ich extra bei der Handwerkskammer angerufen hatte. Jetzt ist es aber so, ein bekannter von mir studiert BWL. Er hat KEINE abgeschlossene Berufsausbildung, geschweigedenn einen Meisterbrief. Er repariert aber Handys, offiziell angemeldet mit Ladengeschäft, Internetseite usw. Er hat Erfolg, sein Laden läuft super und er kann gut davon leben. Ich fragte natürlich die nette Dame, wie das sein kann, dass jemand Handys reparieren darf, ganz offiziell ohne Ausbildung. Sie sagte, Handys seien modular aufgebaut. Innen drin ist alles nur geschraubt und gesteckt. Sobald aber eine unlösbare Verbindung getrennt wird (also Löten), oder mit höherer Spannung gearbeitet wird (zB am Netzteil) muss ein Meisterbrief im dementsprechenden Handwerk vorhanden sein.

    Also egal, welche Form das Gewerbe hat, die Quailfikationen müssen vorhanden sein ! Leider kann man nicht das machen, wozu man Lust hat, auch wenn man es noch so gut kann..


    Edit: Es gibt natürlich auch Berufe, da braucht man das nicht mehr, die haben das mal vor ein paar Jahren geändert. Ein ganz bekanntes Beispiel ist da Fliesenleger. Du kannst als Fliesenleger einen Betreib ohne Gesellenbrief eröffnen. Natürlich ärgerlich für die, die extra den Meisterbrief als Fliesenleger gemacht hatten...

    Im Computerbereich ist es der Programmierer. Wenn du dich also entscheidest, Programme zu schreiben und diese zu vermarkten, ist keine berufliche Spezifikation von Nöten.




    Gruss Jan

    2 Mal editiert, zuletzt von Jan1980 ()

  • Ich sehe schon, dass es nicht einfach ist in Deutschland. Gelernt habe ich in einer 4 Jährigen Ausbildung in den Niederlanden Information and Communication Technology kurz ICT, dies hat mir die IHK-Fosa anerkannt als Fachinformatiker Systemintegration.


    Ich habe eine paar Monate für einen lokalen EP gearbeitet. Der Eigentümer sagte mir, dass man in der Tat einen Meister braucht, um an Geräten arbeiten zu dürfen und das es bei der IT eine Ausnahme gibt, weil alles nur geschraubt und gesteckt ist. Da kommt bei mir natürlich die Frage auf, wenn ich jetzt Computerreparaturen anbiete, die beinhalten, dass ich auch mit dem Lötkolben Hardware repariere, wird das wohl in DE nicht zulässig sein.


    In den Niederlanden hatte ich mal einen Computerladen von 2005 bis 2007. Dort habe ich auch teilweise mit dem Lötkolben repariert. Das interessiert dort keinen.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

  • Ob Du Gewerbetreibend oder Freiberuflich bist, entscheidest nicht Du, sondern das Finanzamt. Besser so etwas vorher klären, da bei nachträglicher Erkennung als Gewerbetreibender durchaus Gewerbesteuer nachgezahlt werden müssen. Gewerbe oder Freiberuf hat übriges nichts mit Dienstleistung zu tun, wie hier fälschlicherweise behauptet wird. So sind beispielsweise Systemprogrammierer als Freiberufler, Anwendungsprogrammierer als Gewerbe angesehen worden. Netzwerkadministrator ist ebenfalls ein Gewerbetreibender. Der Haken an der Geschichte ist, dass eine bereits erfolgte Anerkennung als Freiberufler durchaus im Rahmen einer Betriebsprüfung rückwirkend verworfen werden kann! Dann wird es teuer.Prinzipiell ist mittlerweile alles ausser den klassischen Freiberuflern wie Rechtsanwälte und Ärzte fast jeder als Gewerbetreibender zu sehen.


    Gewerbe kannst Du prinzipiell problemlos anmelden. Nur für einige wenige Bereiche gibt es noch den Meisterbrief als Voraussetzung. Der Meisterzwang wurde vor kurzem für die meisten Gewerbe abgeschafft. Wie es sich mit Elektroreparaturen jedoch an sich hat, weiß Ich aber nicht. IT Softwareentwicklung beispielsweise ist erst einmal überhaupt kein Problem.


    Prinzipiell ist die Sache sehr einfach: Möchtest Du freiberuflich tätig sein, schreibst Du das Finanzamt an, dass Du eine selbstständige Tätigkeit einnimmst. Daraufhin bekommst Du einen Fragebogen, wo Du alle wichtigen Daten erfasst,. Art der Tätigkeit, voraussichtliche Umsatzhöhe etc. sowie neue Steuernummern. Davon wird dann bestimmt, ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist und in welchen Zeiträumen Du welche Vorauszahlung leisten musst.


    Dabei gibst Du dann auch ein, ob Du prinzipiell freiberuflich oder gewerbetreibend bist. Das gilt dann erst einmal bis zu einer Betriebsprüfung. Wir hatten bei mir damals (IT Berater) noch eine weitere Stellungnahme mit dem Steuerberater abgegeben, die als Freiberufler angenommen wurde. Da ich später den Status zur GmbH gewechselt habe, hat sich das Thema sowieso erledigt. Du kannst das Finanzamt auch bitten, den Status gleich zu überprüfen und Auskunft über die Einstufung abgeben. Aber auch diese Überprüfung gilt nur bis zur nächsten Betriebsprüfung. Entscheidend ist eben, welche Art Deine Tätigkeit wirklich hat und nicht, was Du angibst.


    Ich weiß nicht, wie es sich mit Elektronik gestaltet. Aber soweit mir bekannt, da können andere aber sicherlich bessere Infos geben, gibt es für Elektrotätigkeiten eine Reihe von Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Auf jeden Fall wird das Thema der Gewährleistung für Dich von Relevanz. Das kann durchaus zu einem Problem werden. Wenn Dein Umbau/Reparatur zum Feuer im Haus oder ähnlichem führt, wird es ein teurer Spaß! Gerade angesichts des Alters der Retrorechner wäre mir das Thema zu heiß. Außerdem, mindestens die ersten sechs Monate bist Du prinzipiell zu einer kostenfreien Nachreparatur verpflichtet, falls sich der Schaden wiederholt. Wenn sich durch Deine Reparaturen weitere Schaden ergeben, möglicherweise musst Du dafür auch gerade stehen, es sei denn, Du hast Lust auf ein Rechtsverfahren! (Rechtsschutzversicherung für Unternehmen ist teuer!). Beispiel: repariert Du ein Netzteil, und geht kurz danach der ganze Rechner kaputt, kann sein, dass man Dich hier zur Rechenschaft zieht (oder es zumindest versuchen wird!). Du haftest als Einzelunternehmer mit Deinem gesamten Privatvermögen, also auch Haus, private Rente (je nach Form), Aktiendepot, Fahrzeug etc! Ich habe deswegen damals eine GmbH gegründet.


    Bedenke bitte, dass Du darüber hinaus, je nach Umsatz und Gesellschaftsform, Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder Buchführung machen muss. Dazu noch jährliche zusätzliche Steuererklärungen. Wenn man sich die Stundensätze der Steuerberater anschaut (die Beratung vom Finanzamt ist zwar kostenfrei, aber qualitätsmässig bei weitem nicht so gut), muss man schon ordentliche Umsätze erzielen.


    Die Erhöhung Deiner Einnahmen als Selbstständiger kann übrigens durchaus auch bedeuten, dass Du mehr Rentenbeitrag und Krankenversicherung zahlen muss! Ob sich das dann noch lohnt?


    Auf jeden Fall aber bitte einen Steuerberater aufsuchen. Da gibt es unheimlich viele Fallstricke.


    Gruß


    Daniel

  • Auf jedenfall zum Steuerberater. Eine Gesellschaftsform die dein Privatvermögen schützt ist zu empfehlen - z.B eine UG die schon Haftungsschutz hat und dann Stück für Stück in eine GmbH umgewandelt werden soll. Ist natürlich die Frage ob du das jetzt als professionalisiertes Hobby siehst oder in Zukunft (wenns denn klappt) gern mehr machen würdest. Und ja, auf jedenfall zu einem Steuerberater - vorzugsweise jemand den man vielleicht über drei Ecken kennt damit das Vertrauensverhältnis passt. Da kann ich dir Geschichten erzählen..


    Bezgl. der Haftungsfragen bei Reparatur von Elektrogeräten: Echt ein schwieriges Thema, vielleicht kann man das in irgend einer Form umschiffen oder sich aus der Haftung nehmen. Da muss man ggf. ein bisschen kreativ werden und einen Anwalt fragen. Wenn du etwas reparierst wirst du ja keine Garantien anbieten wollen, insofern dürfte das schon ein Unterschied sein zum Elektromeister vor Ort ;)

  • Bezgl. der Haftungsfragen bei Reparatur von Elektrogeräten: Echt ein schwieriges Thema, vielleicht kann man das in irgend einer Form umschiffen oder sich aus der Haftung nehmen. Da muss man ggf. ein bisschen kreativ werden und einen Anwalt fragen. Wenn du etwas reparierst wirst du ja keine Garantien anbieten wollen, insofern dürfte das schon ein Unterschied sein zum Elektromeister vor Ort ;)


    Du kannst das nicht umschiffen. Punkt. Ob man Gewährleistung anbieten will oder nicht, spielt keine Rolle.


    Man ist als Unternehmer zu Gewährleistung gegenüber Privatpersonen gesetzlich verpflichtet. Punkt.


    Man hat lediglich die Möglichkeit, diese Gewährleistung an einen anderen zu delegieren. So beispielsweise haben viele Produktionsunternehmen Töchtergesellschaften, die sich um die Reparatur kümmern. Aber irgend etwas MUSS angeboten werden.


    Deswegen noch einmal die Betonung, einen (guten!) Steuerberater aufzusuchen. Es gibt zu den Themen der Selbstständigkeit sehr viele Märchen und Halbmärchen unterwegs (man kannte mal einen, der mal was gesagt hatte) in diversen Foren. Es handelt sich hier um ein sehr heikles Thema. Und DU haftest mit Deinem gesamten Vermögen für, nicht diejenigen, die das schreiben!


    Das Finanzamt pfändet schon mal das Konto auch bei kleinen Unregelmässigkeiten oder Verdachtsmomenten, da geht erst einmal gar nichts mehr. Deine Konten sind gesperrt, keine Mietzahlung, keine Abbuchung, nichts! Erst via Amtsgericht kommst Du an einen kleinen Betrag um wenigstens Essen bezahlen zu können. Ich kenne auch einen Netzwerkadministrator, der eine 100.000 EUR Schadenersatzklage am Hals hatte, weil man das Netzwerk am Wochenende abstürzte und er nicht verfügbar war. Alleine was da der Rechtsanwalt gekostet hatte, kann man sich ausrechnen. Hier wird nicht mehr gefackelt und man hat nicht den Arbeitnehmerschutz!


    Übrigens, nach dem Steuerberater ist der nächste Weg zur Krankenkasse und zur Rentenversicherung. Auch die wollen mehr kassieren!


    EDIT: da Du auch mit alten Festplatten und darauf enthaltenen Daten in Berührung kommst, spielt auch das Thema DSVGO für Dich eine Rolle. Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber allzu blauäugig sollte man dieses Thema auch nicht angehen.



    Gruß


    Daniel

  • Auf alle Fälle alle Informationsquellen dazu nutzen, wie der hier schon oft genannte Steuerberater des Vertrauens, diverse Kurse und Seminare vom Landkreis (gibt es zumindest bei uns reichlich), IHK und ähnliche Vereinigungen,


    Weiterhin die Infos des entsprechendn Bundesministeriums:

    http://www.existenzgruender.de…df?__blob=publicationFile


    https://www.existenzgruender.d…t-Kleinstgruendungen.html


    https://www.existenzgruender.d…nunternehmerregelung.html

  • Diese Aussage ist falsch. Gewerbe hat nicht notwendigerweise mit Produktion zu tun. Auch Dienstleistung kann und ist meistens Gewerbe.


    Gewerbe und Freiberufler zahlen übrigens unterschiedliche Steuern, auch an unterschiedliche Empfänger (Finanzamt vs. lokale Gemeinde). Das ist dem Finanzamt daher eben NICHT egal.

    • Offizieller Beitrag

    Einkommensteuer bezahlen beide gleich.

    Gewerbesteuer kommt noch hinzu. Auch deshalb ist es interessant kein Gewerbe anzumelden.


    Und da die Gewerbesteuer wird von Stadt oder Gemeinde erhoben. Glaube nicht, das das FA damit zu tun hat. Ausser das es den Gewinn verringert

  • Ich liebe dieses Halbwissen....


    Gewerbetreibende und Freiberufler bezahlen beide Einkommenssteuer. Gewerbetreibende bezahlen daneben noch Gewerbesteuer (falls relevant) an die Gemeinde. Die Gewerbesteuer wird aber auf die Einkommenssteuer eingerechnet! Bis zu einem bestimmten Hebesatz (ich glaube, es waren 380%?) wird die Gewerbesteuer voll auf die Einkommenssteuer eingerechnet. Damit ergibt sich hier KEINE Mehrbelastung!


    Ist der Hebesatz höher, dann ja, dann ergibt sich durch Gewerbesteuer eine höhere Belastung in der Höhe des darüber liegenden Messbetrages.


    Ist daher am gewünschten Standort der Hebesatz niedriger, als die 380%, ist Gewerbe auf jeden Fall sicherer in dieser Hinsicht und führt zu keiner Mehrbelastung.


    Wobei bis zu einem gewissen Freibetrag (ca. 25.000 EUR p.a) das sowieso keine Rolle spielt.


    Meines Erachtens, aus meiner Erfahrung hier heraus, handelt es sich um die angestrebte Tätigkeit ganz klar um ein Gewerbebetrieb. Da kann man es drehen und wenden wie man will. Schon mal alleine die Tatsache, dass keine Hochschulbildung (oder vergleichbare Ausbildung) vorliegt, deutet klar in diese Richtung hin. Man könnte es evtl. auf der Schiene Ingenieur (Freiberufler) probieren, aber da sehe ich schwarz, da viele notwendige Faktoren fehlen.


    Abschließende Beurteilung aber => Steuerberater + Finanzamt.


    EDIT: ich bin zwar aus dem Thema etwas raus. Aber in den letzten paar Jahren meiner Selbstständigkeit (bzw. GmbH-Geschäftsführung) lief es nur noch äußerst selten auf eine Anerkennung als Freiberufler im IT Umfeld raus. In der Regel wurden alle von vornherein als Gewerbetreibende angesehen.

  • Die Gewerbesteuer ist bei einem Kleingewerbe erstmal kein Grund, es gar nicht erst zu versuchen. Sie fällt erst an, wenn über 24.500€ Gewinn erwirtschaftet wird und dann muss von diesem Gewinn ein Teil als Steuer abgeführt werden.

  • Echt ne Menge Halbwissen hier :D

    Ich beschränk mich auf was neues:

    Wenn Du Netzteile reparierst oder Elektronik, die Hochspannung führt ( onboard-Netzteil ), dann brauchst Du praktisch einen Meister. Du musst nach einer Reparatur eines Netzteils eine Fehlstrommessung durchführen und die gilt nur mit Unterschrift eines Meisters.

    Weiterhin brauchst Du eine Gewerbehaftpflicht für Schäden an oder durch von Dir bearbeiteten Geräten


    Ich bin IT Profi seit 30 Jahren und wir reparieren auch mittlere Datentechnik ... weil wir aber keinen Meister haben sind Netzteile für uns tabu, die werden nur getauscht, nie repariert ;)

    Interne Verwendung oder Bastelgeräte sind was anderes, aber bei Kundengeräten hört (versicherungstechnisch) der Spass auf