https://ec.europa.eu/taxation_…low-value-consignments_de
"Ab dem 1. Januar 2021 gilt die bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis zu einem Wert von 22 EUR nicht mehr. Alle Einfuhren in die Europäische Union (EU) müssen an der Grenze mittels einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden, damit die Mehrwertsteuer erhoben werden kann. (Bisher konnten Waren bis zu einem Wert von 22 EUR anstelle einer schriftlichen Anmeldung mündlich angemeldet werden, da auf solche Waren keine Zollgebühr oder Mehrwertsteuer erhoben wurde). "
https://www.paketda.de/news-zo…-22-euro-abgeschafft.html
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