ebay Zahlungsabwicklung ab 28.5.

  • Hallo, ebay möchte ja alle zwingen auf die neue Zahlungsabwicklung umzustellen.

    Angeblich war die Frist bis zum 28.5.

    Ich konnte aber heute noch etwas reinstellen - also haben sie es wohl verschoben! - vermutlich würden sie zu viele Kunden = Einnahmen verlieren!


    Übrigens muss man hier zustimmen (SEPA-Mandat) , wenn man umstellt - schön bescheuert, wer das macht:


    9. Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen

    Sie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche nachfolgend beschriebenen Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen schulden (nachfolgend „geschuldete Beträge"):

    Zahlung von Gebühren;

    Rückzahlung oder Ausgleich von Beträgen, die wir auf Grund eines Fehlers in der Zahlungsabwicklung oder aus anderen Gründen fälschlicherweise an Sie ausgezahlt haben;

    Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche, sofern wir Rückzahlungen, Rückerstattungen oder Vorauszahlungen an Käufer oder Dritte vornehmen, entweder in Ihrem Namen oder auf Grund Ihres Handelns oder Unterlassens (beispielsweise gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen zu „Streitigkeiten", „Rückgaben und Stornierungen; Rückzahlungen", „Käuferschutz" oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Verluste") oder sonstige Rückerstattungsansprüche gegen Sie;

    Steuern im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung bei eBay oder Ihrer Nutzung der von uns oder den mit uns Verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, sofern anwendbar und gesetzlich vorgesehen;

    Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die sich aus einem Beschwerdeverfahren bezüglich einer Rückbuchung ergeben, das von uns angestrengt wurde und an dem Sie sich beteiligen;

    sämtliche weitere Beträge, die im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der von uns oder unseren Verbundenen Unternehmen für Sie bereitgestellten Dienste anfallen.

    Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen:

    Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen;

    Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben);

    Belastung über die Zahlungsmethode, die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung);

    Abrechnung des geschuldeten Betrags mit einer Rechnung, die Sie von einem unserer Verbundenen Unternehmen für die Nutzung von eBay-Diensten erhalten; und

    Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Beitreibungsverfahren.

    Sie ermächtigen uns, nach eigenem Ermessen die geeignete Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten Methoden zum Zwecke der Einziehung, Rückerstattung, Belastung oder Verrechnung geschuldeter Beträge gemäß dieser Ziff. 9 auszuwählen.

    Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, mit dem Sie den Nutzungsvertrag über die Erbringung der eBay-Dienste unter Geltung der eBay-AGB abgeschlossen haben, sämtliche geschuldeten Beträge in unserem Namen über jede Zahlungsmethode einzuziehen, die Sie zur Zahlung bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben.

    Soweit erforderlich, werden wir Ihnen die Belastung der geschuldeten Beträge ankündigen. Soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, verzichten Sie auf alle Ihnen möglicherweise zustehenden Rechte, eine Vorankündigung für bestimmte vorab autorisierte Belastungen zu erhalten. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos.

    Schlägt ein von uns unternommener Versuch, einen geschuldeten Betrag von einer durch Sie autorisierten Zahlungsmethode abzubuchen, aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie auf der Gebührenseite oder in den Teilen III bis V unten dargelegt in Rechnung stellen.



    Christian

  • Ich dachte, zur Begleichung der Ebay-Gebühren gibt es schon ein Mandat - ist der Einzugsberechtigte diesmal jemand anders ?

    "The biggest communication problem is we do not listen to understand. We listen to reply." - Stephen Covey


    Webseite und Blog ist immer noch - seit fast 20 Jahren - online.

  • Ich dachte, zur Begleichung der Ebay-Gebühren gibt es schon ein Mandat - ist der Einzugsberechtigte diesmal jemand anders ?

    Na ja, aber das Mandat war ja nur zum Einzug der Gebühren. Und die zahle ich per Kreditkarte - also haben sie kein Mandat.


    Wenn man ein SEPA-Mandat erteilt, legt man ja auch fest wofür!

    Die Firma darf dann ja nicht einziehen was sie möchte, sondern nur das, was du ihnen erlaubt hast.

  • Die neue Zahlungsabwicklung könnte problematisch für Verkäufer werden.

    In diesem Fachforum werden die damit verbundenen Probleme besprochen:

    Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    Ja nun... einerseits absolut nachvollziehbar- und andererseits absolut NICHT. Wir haben 2021- ohne Paypal + Onlinebanking geht NIX MEHR.

    Seine Sicherheitsbedenken teile ich überhaupt nicht, und eine Überweisung in Papierform hab ich seit >10 Jahren nicht mehr getätigt. :D

    Und ich bin auch keine 20 mehr.


    Will sagen: In eBay verkaufen kommt für mich eh nimmer in Frage- kaufen jederzeit gerne, dann aber nur, wenn Paypal angeboten wird. (Ausnahmen gibts, aber dann will ich das Teil wirklich UNBEDINGT haben).


    Viele Grüsse,
    Matthias

  • kaufen jederzeit gerne, dann aber nur, wenn Paypal angeboten wird

    So unterscheiden sich die Geschmäcker - ich kaufe nur da, wo es nicht PayPal sein muss. Wir haben eine funktionierende Bank-Infrastruktur, da muss ich mein Geld keinem US-Unternehmen geben, das sehr selbstherrlich damit umgeht. Probier mal PayPal zu überzeugen, dass sie einen Fehler gemacht haben - da wirst du wahnsinnig drüber. Einem Ex-Kollegen hat PayPal mal wegen Namensgleichheit völlig unberechtigt seinen Account gesperrt. Das hat Wochen gedauert, bis sie den Fehler behoben haben. In der Zwischenzeit waren Käufe zu bezahlen, aber das ging ja nicht, Auf die Info hin, er hätte Probleme mit PayPal gabs schlechte Bewertungen (unzuverlässiger Käufer, zahlt nicht, redet sich mit PayPal raus).


    Gruß, Jochen