Hallo, ebay möchte ja alle zwingen auf die neue Zahlungsabwicklung umzustellen.
Angeblich war die Frist bis zum 28.5.
Ich konnte aber heute noch etwas reinstellen - also haben sie es wohl verschoben! - vermutlich würden sie zu viele Kunden = Einnahmen verlieren!
Übrigens muss man hier zustimmen (SEPA-Mandat) , wenn man umstellt - schön bescheuert, wer das macht:
9. Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen
Sie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche nachfolgend beschriebenen Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen schulden (nachfolgend „geschuldete Beträge"):
Zahlung von Gebühren;
Rückzahlung oder Ausgleich von Beträgen, die wir auf Grund eines Fehlers in der Zahlungsabwicklung oder aus anderen Gründen fälschlicherweise an Sie ausgezahlt haben;
Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche, sofern wir Rückzahlungen, Rückerstattungen oder Vorauszahlungen an Käufer oder Dritte vornehmen, entweder in Ihrem Namen oder auf Grund Ihres Handelns oder Unterlassens (beispielsweise gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen zu „Streitigkeiten", „Rückgaben und Stornierungen; Rückzahlungen", „Käuferschutz" oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Verluste") oder sonstige Rückerstattungsansprüche gegen Sie;
Steuern im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung bei eBay oder Ihrer Nutzung der von uns oder den mit uns Verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, sofern anwendbar und gesetzlich vorgesehen;
Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die sich aus einem Beschwerdeverfahren bezüglich einer Rückbuchung ergeben, das von uns angestrengt wurde und an dem Sie sich beteiligen;
sämtliche weitere Beträge, die im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der von uns oder unseren Verbundenen Unternehmen für Sie bereitgestellten Dienste anfallen.
Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen:
Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen;
Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben);
Belastung über die Zahlungsmethode, die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung);
Abrechnung des geschuldeten Betrags mit einer Rechnung, die Sie von einem unserer Verbundenen Unternehmen für die Nutzung von eBay-Diensten erhalten; und
Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Beitreibungsverfahren.
Sie ermächtigen uns, nach eigenem Ermessen die geeignete Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten Methoden zum Zwecke der Einziehung, Rückerstattung, Belastung oder Verrechnung geschuldeter Beträge gemäß dieser Ziff. 9 auszuwählen.
Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, mit dem Sie den Nutzungsvertrag über die Erbringung der eBay-Dienste unter Geltung der eBay-AGB abgeschlossen haben, sämtliche geschuldeten Beträge in unserem Namen über jede Zahlungsmethode einzuziehen, die Sie zur Zahlung bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben.
Soweit erforderlich, werden wir Ihnen die Belastung der geschuldeten Beträge ankündigen. Soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, verzichten Sie auf alle Ihnen möglicherweise zustehenden Rechte, eine Vorankündigung für bestimmte vorab autorisierte Belastungen zu erhalten. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos.
Schlägt ein von uns unternommener Versuch, einen geschuldeten Betrag von einer durch Sie autorisierten Zahlungsmethode abzubuchen, aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie auf der Gebührenseite oder in den Teilen III bis V unten dargelegt in Rechnung stellen.
Christian