Ich denke mir in solchen Situationen immer, eine Behinderung muss ja nicht zwingend körperlicher Art sein.
Auch wenn man solche Parkplätze, meiner eigenen Erfahrung nach, nur mit dem entsprechenden Merkmal auf dem Behindertenausweis nutzen darf.
Es könnten ja auch schlicht psychische Probleme oder schlicht eine Sehbehinderung vorliegen.
Wobei man mit einer Sehbehinderung kein Auto mehr fahren sollte, aber das wird ja nur beim LKW- und beim Kran-Führerschein regelmäßig nachgeprüft.
Im Zweifel sollte ein Berechtigungsnachweis im Auto liegen, damit man die Diskussion mit der Politesse minimieren kann.