Rechtliche Frage zu einem Software-Projekt

  • Ich habe - durch ein Brettspiel inspiriert - die Idee zu einem Spiel das ideal für Retrocomputer geeignet ist. Die Umsetzung würde auf einem reinen Text-Schirm laufen und stellt auch von der Geschwindigkeit keine hohen Ansprüche. Jetzt frage ich mich allerdings ob das erlaubt ist. Das Design des Spiels ist durch die ASCII-Darstellung völlig verändert, aber die Regeln sind gleich (bis auf eine kleine Änderung an der Spielmechanik). Ich habe kein kommerzielles Interesse daran, würde das Spiel aber gerne hier im Forum oder auch in Load veröffentlichen (wenn es denn mal fertig ist). Kann ich da Ärger bekommen? Kann eine Spielidee an sich geschützt sein? Oder ist meine Eigenleistung so groß, dass das Spiel als meine Entwicklung durchgeht?


    Gruß, Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Deine Fragen wird wahrscheinlich kein Anwalt mit Ja oder Nein beantowrten.


    Ich frag mal zurück. Wie alt ist die Vorlage, oder besser, wie bekannt? Und wie stört ein Rechteinhaber deine Entwicklung?


    Schau mal wie oft ein Spiel wie Mensch-ärgre-dich-nicht so aussieht und anders heisst. Und meist ist das Spielfeld leicht geändert.


    Du solltest die Anleitung nicht zu 80% abschreiben. Schreib sie aus der Erinnerung neu. Und das Spielfeld machst du doch auch neu.

  • Sag doch mal einfach, um welches Spiel es geht.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • Meine 2-Cents: Solange der Name des Original-Brettspiels nicht benutzt wird, und auch die optische Ähnlichkeit vom Original weit entfernt ist, sehe ich da keine Probleme. Es gibt eine Unmenge Software, die Brettspiele in einer gewissen Ähnlichkeit abbildet, jedoch nicht das Original in den Details kopiert, und da passiert gar nichts. Wenn Du bspw. Stratego nachbaust, es dann danach auch genau so aussieht, und Du dem "Kind" auch den gleichen Namen gibst, DANN hast Du bspw. ein Problem. Bei ASCII-Darstellung ist das sicherlich überhaupt kein Problem, die Ähnlichkeit ist da so gut wie gar nicht gegeben.


    P.S.: Verfolgst Du kommerzielle Interessen damit, also willst Du das verkaufen/vertreiben ?

    "The biggest communication problem is we do not listen to understand. We listen to reply." - Stephen Covey


    Webseite und Blog ist immer noch - seit fast 20 Jahren - online.

  • Möchtest du es am Ende verkaufen?

    Erwartest du nennenswerte Umsätze?

    Nein?

    Dann wird das auch niemanden tangieren.

    Darauf würde ich mich nicht verlassen. Er möchte es veröffentlichen und das reicht aus, um das Urheberrecht (oder was auch immer hier greift) zu verletzen.

    Aber wie gesagt, solange man überhaupt nicht weiß, worum es eigentlich geht, ist es sowieso schwierig.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • Es könnte auch das sogenannte Geschmacksmuster tangiert werden.


    https://www.urheberrecht.de/geschmacksmuster/


    Ich hatte vor Jahren (Jahrzehnten) eine ähnliche Idee... hier auch für ein Spiel.


    Frag doch mal beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Eine Geschäfststelle gibt es unter anderem auch in Berlin.


    https://www.dpma.de/

    Gruß Torsten

    BFZ MFA, ZX80Core, AX81, ZX81, ZX81NU, Spectrum+, Harlequin, MSX VG8010, Amstrad NC100, Cambridge Z88, C64, C128D, Amiga 500 & 1200, Atari Portfolio, HP200LX, IBM PC5155, TP755c, TP755cx, T20, T41, T61, PS/2 (Model 40SX), PS/2E, Accura 101, Apple //e, Sharp PC1401 & PC1403H, TI59 m. PC-100c, HP48SX & HP48GX


    An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz:


    ::matrix::

  • Kann ich da Ärger bekommen? Kann eine Spielidee an sich geschützt sein? Oder ist meine Eigenleistung so groß, dass das Spiel als meine Entwicklung durchgeht?

    Ja. Ja. Kann man mit den verfügbaren Informationen nicht bewerten 😉


    Die Spielidee - also die Spielmechanik, Hintergrundgeschichte, Ausgestaltung usw. ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Das ist komplett unabhängig von evtl. zusätzlich geltenden Marken- und Patentrechten. Im Gegensatz zu Marken- oder Patentrechten gelten Urheberrechte überdies "automatisch", müssen also in keiner Form angemeldet worden sein um sie geltend machen zu können.


    Schau mal wie oft ein Spiel wie Mensch-ärgre-dich-nicht so aussieht und anders heisst. Und meist ist das Spielfeld leicht geändert.

    Und du hast Beispiel dafür, dass das keine lizensierten Ausgaben sind, sie aber dennoch regulär in der EU verkauft werden? Gerade Schmidt Spiele geht ja nun eher aggressiv gegen so etwas vor.


    Dann wird das auch niemanden tangieren.

    Für Spielmechnik und Co. mag das mit den gegebenen Einschränkungen gelten, für alles was mit Marke und Darstellung zu tun hat sicher nicht. Dafür gibt's unzählige Beispiele im Brett- und Computerspielebereich, wo die Rechteinhaber systematisch gegen Hobbyprojekte ohne Gewinnerzielungsabsicht vorgehen.



    Eine Spielidee oder mögliche Spielregeln sind ohne eine praktische Umsetzung daher nicht schutzfähig.

    Das ist aber kein Argument, denn

    durch ein Brettspiel inspiriert

    wird ja wohl eine Umsetzung implizieren.

  • Beispiel :

    "Mensch Aerger dich nicht" - "MÄDN" als geschuetztes Spiel inkl. Regeln wie rauswerfen oder

    die Figuren in den sicheren Bau packen.


    Es gibt etliche Ableger von "MÄDN" und das Spielprinzip ( Regel ) ist das selbe und daher

    nicht schuetzenswert. So sehe ich das.

    Worte, Figuren, die gedruckte Anleitung, all das unterliegt in der Regel dem Copyright.

    Alles geht - Nichts muß

  • Sag doch mal einfach, um welches Spiel es geht.

    Um keine schlafenden Hunde zu wecken, möchte ich genau DAS nicht tun.

    Ich frag mal zurück. Wie alt ist die Vorlage, oder besser, wie bekannt? Und wie stört ein Rechteinhaber deine Entwicklung?

    Das Spiel kam 1980 raus, die letzte Neuauflage 2007. Wer sich etwas mit Brettspielen beschäftigt, dürfte es kennen, so bekannt wie MÄDN ist es nicht. Der Rechteinhaber kann mich auf Schadensersatz verklagen, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, ohne mein Spiel hätte er 1000 Ausgaben mehr verkauft. Da kommen dann schnell Summen zusammen, die mich finanziell ruinieren würden.


    P.S.: Verfolgst Du kommerzielle Interessen damit, also willst Du das verkaufen/vertreiben ?


    Ich habe kein kommerzielles Interesse daran, würde das Spiel aber gerne hier im Forum oder auch in Load veröffentlichen


    Eine Spielidee oder mögliche Spielregeln sind ohne eine praktische Umsetzung daher nicht schutzfähig.

    Es gibt ja eine Umsetzung, die von den Spieleverlagen auch ziemlich erfolgreich vertrieben wird. Die Frage ist jetzt, ist nur DIESE Umsetzung oder damit die gesamte Spielidee geschützt?


    Einfach denjenigen, anschreiben/anrufen und mal fragen!

    Leider ist der Autor vor etwa 20 Jahren verstorben. Aber die Rechte liegen eh bei den Verlagen.

  • Also wenn du das selber so kritisch siehst, dann würde ich es lassen. Es geht erst mal gar nicht darum, wie das rechtlich ganz genau aussieht. Es reicht ja aus, wenn jemand da ist, der dich verklagen oder abmahnen könnte. Ganz unabhängig davon, ob er dann letztendlich Recht bekommt oder nicht. Und damit hast du den Ärger schon am Hals.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

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  • Er kann dich nur verklagen wenn er beweisen kann

    welchen und wieviel Schaden du verursachst hast.


    Kann er den Schaden tatsaechlich nachweisen, ist eine Klage

    auf Schadenersatz in der Regel erfolgreich, sonst nicht.


    Wenn das Spiel fuer dich privat ist, mach es doch einfach.

    Wenn du es hier verteilen willst, mach es via PN.


    Ich mach auch gerade etwas was sich an einem bekanntem Spiel

    anlehnt aber eine vollstaendige Neu Entwicklung ist. Ich seh das in

    meinem Falle total unkritisch auch wenn das eine oder dem anderen

    bekannt vorkommen koennte.


    Wenn du magst , koennen wir diesbezueglich auch mal am Telefon fachsimpeln.

    Kannst dich einfach Tel. melden wenn du Lust hast.


    Ich bin naemlich auch furchtbar neugierig.....;-)

    Alles geht - Nichts muß

    Einmal editiert, zuletzt von Oldie () aus folgendem Grund: Im 2.ten Absatz verschrieben ! Oh mannnnn.

  • Er kann dich nur verklagen wenn er beweisen kann

    welchen und wieviel Schaden du verursachst hast.

    Klagen kann man immer. Die Frage ist, ob man recht bekommt.

    • i-Telex 7822222 dege d

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  • "Kann nicht aufhören"? :)


    Durch das Urheberrecht geschützt ist nur die konkrete Umsetzung -- also das Design der Verpackung, des Spielplans, ggf. der Spielkarten und sonstigen Zubehörs, sowie die Gestaltung und der Text der Anleitung. Die reine Spielidee wird durch das Urheberrecht nicht geschützt; siehe z.B. hier. Dazu kommt ggf. noch der Schutz des Spielnamens durch ein Warenzeichen.


    Solange Du den Spielplan hinreichend abstrahierst (was bei der Textdarstellung allemal der Fall sein sollte) und die Anleitung, wie weiter oben schon vorgeschlagen, aus dem Gedächtnis selbst verfasst, sehe ich keine Schwierigkeiten.


    Edit: Hmm, je länger man liest, desto mehr Meinungen findet man... Hier eine Eröterung einzelner Gerichtsurteile zum Thema (von einem Autor, der gerne möchte, dass Spielideen geschützt sind -- also in seiner Bewertung vielleicht etwas voreingenommen ist...)

    3 Mal editiert, zuletzt von deleted_07_21 () aus folgendem Grund: Ergänzung; Spielname entfernt.

  • Ist wo ersichtlich, wer das Spiel gemacht/entwickelt hat?

    Einfach denjenigen, anschreiben/anrufen und mal fragen! :thumbup:

    Und wenn er nichts dagegen hat und erlaubt, könntest im Programm auch reinschreiben: "Mit freundlicher Genehmigung von..."

    Und der Verlag schreibt dann zurück: ja gerne? ;)

    • i-Telex 7822222 dege d

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  • Ist wo ersichtlich, wer das Spiel gemacht/entwickelt hat?

    Einfach denjenigen, anschreiben/anrufen und mal fragen! :thumbup:

    Und wenn er nichts dagegen hat und erlaubt, könntest im Programm auch reinschreiben: "Mit freundlicher Genehmigung von..."

    Und der Verlag schreibt dann zurück: ja gerne? ;)

    Kann sein oder auch nicht!

    Aber bevor man etwas macht und vielleicht danach doch in die "Flade" getreten ist, ist zuerst mal anfragen sicher die bessere Lösung.

  • Ne, kann nicht sein. angst


    Wenn die letzte Neuauflage von 2007 ist.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

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    • Offizieller Beitrag

    Der Rechteinhaber kann mich auf Schadensersatz verklagen, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, ohne mein Spiel hätte er 1000 Ausgaben mehr verkauft. Da kommen dann schnell Summen zusammen, die mich finanziell ruinieren würden.

    Das waere ein Zivilprozess.

    Verklagen kann er dich, oder vorher zu einer Unterlassung noetigen, aber ob er Recht bekommt, steht auf einem ganz anderen Stern.

    Und nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Also sprich, Unterlassungsklage geht von 1000 x 50 EUR aus, Gericht sagt aber was ganz anderes.


    Klar, an der Stelle (Unterlassung, Zivilklage) hast du ein finazielles Risiko.


    Hierzu eine ganz alte Geschichte aus der c't:

    Borland verklagt einen Schwarz-Kopierer auf Schadensersatz von 499 US$ (Listenpreis, nur mal als Zahl) pro Software-Paket.

    Im Handel wurde das Paket fuer 59,99 US$ (Strassenpreis) verkauft.

    Also Schadenssumme fuer Borland < 10% des eingeklagten Schadensersatzes.


    Hilft dir jetzt wahrscheinlich wenig. Aber grosse Zahlen haben oft auch lange Nasen.

  • Natürlich Zivilprozess. Ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung ist wohl eher selten. Da müsste schon jemand in großem Stil tätig gewesen sein, dass der Staat da aktiv wird.


    Klar, an der Stelle (Unterlassung, Zivilklage) hast du ein finazielles Risiko.

    Man hat in jedem Fall jede Menge Ärger, den man im Hobbybereich nicht haben will. Egal wie es am Ende ausgeht.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • Es gibt etliche Ableger von "MÄDN" und das Spielprinzip ( Regel ) ist das selbe und daher

    nicht schuetzenswert.

    Und diese Einschätzung beruht worauf? Auf den zahlreichen Abmahnungen, die Schmidt Spiele exakt deshalb verschickt ja wohl kaum.



    Ist wo ersichtlich, wer das Spiel gemacht/entwickelt hat?

    Das ist je nachdem worum es geht tatsächlich gar nicht so einfach: Relevant ist ja nicht, wer das Spiel entwickelt hat, sondern wo die Rechte liegen... Und auch bei Brettspielen gibt's Publisher & Co.


    Die Frage ist jetzt, ist nur DIESE Umsetzung oder damit die gesamte Spielidee geschützt?

    Das kommt darauf an, ob a) die Spiel"idee" geschützt ist, oder nur die Umsetzung und b) ob deine Umsetzung die nötige Schöpfungshöhe hat, als "eigene" (neue) Umsetzung zu gelten. Ist wie bei den Software-Patenten: Ohne den Einzelfall zu bewerten, kann die Waage in beide Richtungen ausschlagen.


    Die reine Spielidee wird durch das Urheberrecht nicht geschützt

    Aber ggf. durch Patent- und Markenrechte.

  • von meiner Seite nur 3 Kommentare:


    rechtliche Fragen zu Themen, bei denen ich schon ein schlechtes Gefühl habe, kläre ich mit einem Fachmann (Anwalt), nicht am Stammtisch oder in Foren.


    Rechtlichen Rat (besser: Meinung zu einer rechtlichen Frage) gebe ich nur, wenn ich weiß, um was es genau geht. In diesem Thread ist das bislang nur einer (der Fragende)


    Wer darf Rechtsauskünfte erteilen: Die Rechtsberatung ist die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Sie ist in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vor allem durch zugelassene Anwälte oder vergleichbare Berufsgruppen, unter anderem Steuerberater, zulässig.



    Roland

  • Da hast du Recht.


    Aber :


    - Deswegen darf man seine eigene Meinung nicht kundgeben ?

    - Die eigene Erfahrung darf auch nicht geschrieben werden ?


    Oder was soll Deine 3 Zeilen Argumente mir sagen ?

    Alles geht - Nichts muß

  • In diesem Thread wird wild rechtlich spekuliert, aber keiner weiss, um was es wirklich geht - kann man machen, halte ich aber für wenig sinnvoll. Wenn Joe_IBM seine Fragen schnell und kompetent beantwortet wissen will, hilft nur Offenlegen des Falls und Konsultation eines Anwaltes


    Roland

  • In diesem Thread wird wild rechtlich spekuliert, aber keiner weiss, um was es wirklich geht - kann man machen, halte ich aber für wenig sinnvoll. Wenn Joe_IBM seine Fragen schnell und kompetent beantwortet wissen will, hilft nur Offenlegen des Falls und Konsultation eines Anwaltes


    Roland

    Ich denke die Fragen waren klar definiert.

    Die Aussagen die mit WEISS ICH ABER NICHT GENAU sind halt auch

    entsprechend zu betrachten, stellt aber keine rechtliche Beratung dar. Haha.


    Die einzige unbekannte ist halt sein Software Projekt.

    Waer wirklich Supi wenn man das mal erfahren duerfte....

    Vielleicht koennte ich es dann nachbauen ..... angst

    Alles geht - Nichts muß

  • Und dieses Wissen um die Anzahl der Abmahnungen beruht worauf ?

    Ich kann Google benutzen und beschäftige mich aus ähnlichen Gründen wie der TE mit dem Thema? Hier mal ein Übersichtsartikel extra für dich, damit du nur ja nicht selbst suchen musst. Warum in aller Welt du dir einen der aggressivsten Verlage der Branche für dein Statement aussuchst, weißt nur du.

  • Und dieses Wissen um die Anzahl der Abmahnungen beruht worauf ?

    Ich kann Google benutzen und beschäftige mich aus ähnlichen Gründen wie der TE mit dem Thema? Hier mal ein Übersichtsartikel extra für dich, damit du nur ja nicht selbst suchen musst. Warum in aller Welt du dir einen der aggressivsten Verlage der Branche für dein Statement aussuchst, weißt nur du.

    :thumbdown:

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