Rechtliche Frage zu einem Software-Projekt

  • Kommt da jetzt noch irgendwas sinnvolles zu deiner unbelegten Behauptung:

    Es gibt etliche Ableger von "MÄDN" und das Spielprinzip ( Regel ) ist das selbe und daher

    nicht schuetzenswert. So sehe ich das.

    Oder müssen nur alle andere ihre Aussagen belegen?

  • Kommt da jetzt noch irgendwas sinnvolles zu deiner unbelegten Behauptung:

    Es gibt etliche Ableger von "MÄDN" und das Spielprinzip ( Regel ) ist das selbe und daher

    nicht schuetzenswert. So sehe ich das.

    Oder müssen nur alle andere ihre Aussagen belegen?

    Nö, kommt nichts mehr weil die Zeit mich mit Ihnen zu beschaeftigen Sinnlos ist !

    Alles geht - Nichts muß

  • Ich finde, das ist ein sehr interessantes Thema !! Diesbezüglich habe ich mich schon immer gefragt, wie das zB in der Homebrewszene gehandhabt wird. Letztens Endes ist Joe´s Spiel ja nichts anderes. Was passiert, wenn heute jemand zB eine verbesserte Version von Donkey Kong "auf den Markt" bringt. Ich kann mir ja fast nicht vorstellen, dass da jeder eine Lizenz von Nintendo hat. Und gerade Nintendo ist ja sehr dafür bekannt, dass man nicht lange fackelt, eine Klage ein zu reichen... Eine Lizenz zu bekommen ist mit Sicherheit auch mit Kosten verbunden - also warum sollte jemand für teuer Geld da eine Lizenz kaufen, um anschließend das Werk kostenlos zu verteilen ?!


    Um welches Spiel es sich jetzt hier handelt ist momentan sekundär. Wie bereits erwähnt würde ich mich sicherheitshalber an die dementsprechenden Stellen wenden und mit einer schriftlichen Bestätigung auf Nummer sicher gehen...


    Wenn es das Spiel "nur" als Brettspiel gibt und der Rechteinhaber mit dem Videospielemarkt nichts zu tun hat, sollte es keine Probleme geben. Außerdem programmiert Joe sowieso auf einem klassischen System, wo auf Grund dessen die Nachfrage im Mainstream so gut wie nicht vorhanden ist.

    Und zudem verteilt er es als Freeware, also kostenlos.



    Gruß Jan

  • Die reine Spielidee wird durch das Urheberrecht nicht geschützt

    Aber ggf. durch Patent- und Markenrechte.

    Bitte nicht sinnentstellend zitieren. Den möglichen Schutz durch das Markenrecht hatte ich direkt im nächsten Satz nach dem von Dir zitierten angesprochen. Aber das Markenrecht schützt natürlich nicht die Spielidee.


    Und Patentschutz ist bei einem Spiel von 1980 offensichtlich kein Thema mehr.

  • Patente auf Software gibt's sowieso nicht. Zumindestens nicht in Europa.


    Wenn du ein nachgemachtes "Mensch-Ärgere-dich nicht" auch so nennst, kommst du mit ziemlicher Sicherheit mit dem Namens- und Markenrecht in Konflikt. Nenn' es "Bleib cool" und du hast das umgangen.


    Wenn ein Mensch-Ärgere-dich-nicht-Spiel so aussieht wie das Original, kommst du mit dem Gebrauchsmusterschutz in Konflikt. Mach es giftgrün auf rosa auf einem Textbildschirm und du hast auch das umgangen.


    Spielprinzipien selbst (also "Würfeln, raussschmeissen, reinfinden" am Beispiel MÄDN lassen sich nicht schützen - Solche Prinzipien sind sogar explizit vom Gesetz ausgenommen.


    Man kannalso auf der sicheren Seite bleiben. Was einen natürlich nicht vor einer eventuellen Abmahnung schützt. In Deutschland kann man auch eine Abmahnung bekommen, wenn man nur einen fahren läßt (das ist ja im Prinzip nur eine kostenbewehrte Klageandrohung). Aber es reicht oft, um auch jemanden, der eigentlich im Recht wäre, abzuschrecken und kleinbei zu geben.

  • Patente auf Software gibt's sowieso nicht. Zumindestens nicht in Europa.

    Von Softwarepatenten war aber nie die Rede. Es geht ja um den (möglicherweise bestehenden) Schutz eines Brettspiels.


    Zitat
    Wenn ein Mensch-Ärgere-dich-nicht-Spiel so aussieht wie das Original, kommst du mit dem Gebrauchsmusterschutz in Konflikt.

    Du meinst vermutlich "Geschmacksmuster"? Auch das wäre aber bei einem Spiel von 1980 längst abgelaufen, soweit es die ursprüngliche gestalterische Ausführung betrifft. (Wenn es denn je eines gegeben hat.)


    Der Schutz der grafischen Gestaltung nach dem Urheberrecht ist aber weiterhin gültig. Man muss also eine eigenständige Gestaltung wählen. (Und einen eigenständigen Namen, um nicht ggf. mit dem Markenschutz in Konfkikt zu kommen.)

  • Wenn es das Spiel "nur" als Brettspiel gibt und der Rechteinhaber mit dem Videospielemarkt nichts zu tun hat, sollte es keine Probleme geben. Außerdem programmiert Joe sowieso auf einem klassischen System, wo auf Grund dessen die Nachfrage im Mainstream so gut wie nicht vorhanden ist.

    Und zudem verteilt er es als Freeware, also kostenlos.

    Vor einigen Jahren hat Norman Sommer das Spiel Whacky Wit rausgebracht, im Prinzip Pacman als Brettspiel ,und sofort die Anwälte am Hals gehabt.


    Ob du ein Spiel kostenlos verteilst ist da völlig irrelevant.

  • Ich finde, das ist ein sehr interessantes Thema !! Diesbezüglich habe ich mich schon immer gefragt, wie das zB in der Homebrewszene gehandhabt wird. Letztens Endes ist Joe´s Spiel ja nichts anderes. Was passiert, wenn heute jemand zB eine verbesserte Version von Donkey Kong "auf den Markt" bringt. Ich kann mir ja fast nicht vorstellen, dass da jeder eine Lizenz von Nintendo hat. Und gerade Nintendo ist ja sehr dafür bekannt, dass man nicht lange fackelt, eine Klage ein zu reichen... Eine Lizenz zu bekommen ist mit Sicherheit auch mit Kosten verbunden - also warum sollte jemand für teuer Geld da eine Lizenz kaufen, um anschließend das Werk kostenlos zu verteilen ?!

    Dazu vielleicht ein paar Beispiele:


    SEGA wollte einen Konkurrenten für Super Mario haben und hat Sonic The Hedgehog gebaut. Das hat ein sehr ähnliches Spielprinzip, ist aber sowohl namentlich als auch bildlich nicht Mario.

    Damit gab es folglich trotz des großen Erfolges keine rechtlichen Probleme.


    Mit Super Tux wurde Super Mario quasi 1:1 nachgebaut. Auch hier ist aber kein Mario zu finden und es gab keine Probleme. Das gleiche gilt für Super Tux Kart. Abseits von nachgeahmten Nintendo-Spielen gibt es noch Pingus, einen 1:1-Abklatsch von Lemmings, der die Lemminge durch Pinguine austauscht.


    Im Gegensatz dazu wurde der Mensch, der vor ein paar Jahren Super Mario auf den C64 portiert hatte, sofort von Nintendo verklagt, obwohl der Port keinerlei Auswirkungen auf Nintendos Umsatz gehabt hätte. Grund: Der Port hat die Grafiken weitgehend übernommen und es hüpfte ein fröhlicher Mario drin herum.


    Die Autoren von Pets Rescue wiederum wollten Mario für den Commodore Plus/4 bauen, haben aber die rechtlichen Probleme vorausgesehen und sind ihnen ausgewichen: Man spielt keinen Klempner italienischer Abstammung sondern eine Tierärztin afrikanischer Abstammung. Das Spielprinzip ist weiterhin 1:1 kopiert. Bloß befreit man hier jetzt durch Gentechnik-Experimente zu Monstern mutierte Haustiere, indem man auf sie drauf springt. – Höchst vertraut, aber unproblematisch.


    Im großen und ganzen deckt sich das alles mit der hier schon umfangreich erörterten Rechtslage.

  • Dazu vielleicht ein paar Beispiele:


    SEGA wollte einen Konkurrenten für Super Mario haben und hat Sonic The Hedgehog gebaut. Das hat ein sehr ähnliches Spielprinzip, ist aber sowohl namentlich als auch bildlich nicht Mario.

    Damit gab es folglich trotz des großen Erfolges keine rechtlichen Probleme.

    Das ist aber auch eine Frage von Recht haben, Recht bekommen und sein Recht durchzusetzen.


    Du kannst einen Hobby-Programmierer nicht mit Sega gleich setzen. Sega hat selber Heerscharen von Anwälten, die evtl. Anfechtungen von Nintendo abgewehrt hätten. Deswegen wird Nintendo nichts unternehmen, wenn sie sich nicht gewissen Erfolgschancen ausrechnen.


    Einen Hobby-Programmierer kann man einfach mal abmahnen, auch um evtl. Nachahmer abzuschrecken. Das machen ja auch nicht die Firmen sondern beauftragte Anwählte, die das Internet nach Urheberrechtsverletzungen durchsuchen.


    Deswegen finde ich auch die Diskussion, was nun rechtlich erlaubt ist und was nicht, hier gar nicht so relevant. Das habe ich ja weiter oben schonmal geschrieben. Die Frage ist eigentlich, wie groß die Gefahr ist, dass man sich eine Abmahnung einfängt. Wenn einem das Risiko klar ist, dann kann man das natürlich auch bewusst eingehen, wenn man meint, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und einem die Sache so wichtig ist.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • Du kannst einen Hobby-Programmierer nicht mit Sega gleich setzen. Sega hat selber Heerscharen von Anwälten, die evtl. Anfechtungen von Nintendo abgewehrt hätten. Deswegen wird Nintendo nichts unternehmen, wenn sie sich nicht gewissen Erfolgschancen ausrechnen.

    Von den genannten Beispielen stammt aber nur Sonic von einem Großkonzern.
    Super Tux, Super Tux Kart, Pingus und Pets Rescue sind deutlich näher an den jeweiligen Vorbildern, stammen von Hobbyprogrammieren und wurden nicht abgemahnt. Für was auch?

    Pets Rescue ist sogar ein kommerzieller Retro-Titel, aber geht eben, wie die anderen Beispiele auch, allen rechtlichen Problemen aus dem Weg.


    Weitere Beispiele sind Widelands, das im Grunde ein Siedler-II-Klon ist und 0AD, das offen dazu steht, stark von Age Of Empires inspiriert zu sein.

    Gerade die Großkonzerne sind zwar bei rechtmäßigen Abmahnungen flott dabei, weil sie mit ihrem Budget ihr geistiges Eigentum aggressiv verteidigen können, haben aber andererseits einen Ruf zu verlieren, was unseriöse Abmahnungen auf ein Minimum begrenzt.


    Außerdem impliziert schnelles Abmahnen nicht zwingend eine Feindseligkeit gegenüber Hobbyprogrammierern.

    Je nach Rechtsordnung muss der Inhaber einer Marke diese nämlich nicht nur benutzen, sondern seine Rechte auch durchsetzen, weil sonst sein Anspruch auf exklusive Nutzung der Marke flöten geht.

  • Du kannst einen Hobby-Programmierer nicht mit Sega gleich setzen. Sega hat selber Heerscharen von Anwälten, die evtl. Anfechtungen von Nintendo abgewehrt hätten. Deswegen wird Nintendo nichts unternehmen, wenn sie sich nicht gewissen Erfolgschancen ausrechnen.

    Von den genannten Beispielen stammt aber nur Sonic von einem Großkonzern.
    Super Tux, Super Tux Kart, Pingus und Pets Rescue sind deutlich näher an den jeweiligen Vorbildern, stammen von Hobbyprogrammieren und wurden nicht abgemahnt. Für was auch?

    ...

    Außerdem impliziert schnelles Abmahnen nicht zwingend eine Feindseligkeit gegenüber Hobbyprogrammierern.

    Je nach Rechtsordnung muss der Inhaber einer Marke diese nämlich nicht nur benutzen, sondern seine Rechte auch durchsetzen, weil sonst sein Anspruch auf exklusive Nutzung der Marke flöten geht.

    Da hast du dir ja gerade selbst eine mögliche Begründungen geliefert. ;)


    Es gibt ja auch Fälle, wo Firmen gegen Fan-Seiten der eigenen Produkte vorgegangen sind. Da gab es ein bekanntes Beispiel. Mir fällt nur gerade die Firma nicht. :fp:

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  • Da hast du dir ja gerade selbst eine mögliche Begründungen geliefert. ;)

    Ja. Und zwar dafür, dass die genannten Projekte nicht abgemahnt werden. Die achten nämlich peinlich genau darauf, mit Urheber- und Markenrecht nicht in die Quere zu kommen. Im Gegensatz dazu darf das nicht geschützte Spielprinzip dreist kopiert sein.


    Es gibt ja auch Fälle, wo Firmen gegen Fan-Seiten der eigenen Produkte vorgegangen sind. Da gab es ein bekanntes Beispiel. Mir fällt nur gerade die Firma nicht. :fp:

    Es ist davon ausgehen, dass diese Fanseiten urheberrechtlich geschützte Charaktere und/oder eingetragene Markennamen aus dem von ihnen verehrten Produkt ohne Genehmigung benutzt haben, was sowohl die Betreiber als auch den Rechteinhaber in eine blöde Situation bringt.

    Eine E-Mail ans Marketing nach dem Schema „Dürfen wir auf einer Seite mit dieser Aufmachung kostenlose Werbung für euch machen?“ hätte das eventuell vermeiden können.

  • Diesbezüglich habe ich mich schon immer gefragt, wie das zB in der Homebrewszene gehandhabt wird.

    Hast du mal ein Beispiel aus der "Homebrew"-Szene, wo diese Problematik zum tragen käme?


    Wenn es das Spiel "nur" als Brettspiel gibt und der Rechteinhaber mit dem Videospielemarkt nichts zu tun hat, sollte es keine Probleme geben.

    Wie kommst du denn darauf?! D.h. wenn eine Komposition nur vom Philharmonieorchster aufgeführt wurde, kannst du das Stück einfach auch in einem Computerspiel einsetzen?! Wäre die gleiche Argumentation 😉 Für Markenrechte gilt dein Argument, wenn (!) kein Markenschutz für entsprechende Bereiche beantragt wurde. Aber nur dann - glaubst du ernsthaft, dass die Skyrim, Dark Souls, Europe Universalis usw. Brettspiele keine Lizenzgebühren zahlen?!


    Bitte nicht sinnentstellend zitieren.

    Bitte nicht die "und"-Verknüpfungen einfach komplett ignorieren. Du tust so, als wäre Rechtfreiheit gegeben, wenn Urheberrecht oder Patentrecht oder Markenrecht nicht tangiert ist. Dem ist nicht so.


    Patente auf Software gibt's sowieso nicht. Zumindestens nicht in Europa.

    Es gibt keine Patente auf Algorithmen und den Code. Selbstverständlich ist "Software" patentierbar, wenn sie " der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln" dient (z.B. BGH X ZB 34/03, X ZB 22/07, Xa ZR 4/07 ...). An dieser Stelle dann der Disclaimer (bevor der TE die Urteile selbst interpretiert): Dies ist keine Rechtsberatung, bitte reden Sie mit dem Patentanwalt ihres Vertrauens.



    Nenn' es "Bleib cool" und du hast das umgangen.

    Nochmal: Gibt es dafür Beispiele? Also welches "Mensch ärgere dich nicht" wird legal und ohne Lizenz unter anderem usw. in der EU verkauft?! Die Behauptung wurde hier schon mehrfach aufgestellt, aber Beispiele fehlen.


    Das hast nicht du geschrieben, sondern irgendjemand weiter oben.

    Das hast du geschrieben, er zitiert dich ja, genau wie ich 😉 Post #35 von dir, erster Satz.

  • Eine E-Mail ans Marketing nach dem Schema „Dürfen wir auf einer Seite mit dieser Aufmachung kostenlose Werbung für euch machen?“ hätte das eventuell vermeiden können.

    Du hast interessante Vorstellungen von Entscheidungsprozessen und -befugnissen in größeren Firmen. ;)

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • Eine E-Mail ans Marketing nach dem Schema „Dürfen wir auf einer Seite mit dieser Aufmachung kostenlose Werbung für euch machen?“ hätte das eventuell vermeiden können.

    Du hast interessante Vorstellungen von Entscheidungsprozessen und -befugnissen in größeren Firmen. ;)

    Ich stelle mir interessanterweise vor, dass die Presse-, Marketing- und Social-Media-Abteilungen in größeren Firmen Handlungsleitfäden für alle halbwegs erwartbaren Anfragen haben, anhand derer diese beantwortet werden.


    Nochmal: Gibt es dafür Beispiele? Also welches "Mensch ärgere dich nicht" wird legal und ohne Lizenz unter anderem usw. in der EU verkauft?! Die Behauptung wurde hier schon mehrfach aufgestellt, aber Beispiele fehlen.

    Nein, die Behauptung wurde hier immer noch nicht aufgestellt.

    Die Anzahl der ohne Lizenz legalen Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiele entspricht der Anzahl der ohne Lizenz legalen Super-Mario-Spiele.

    Legal ist ohne Lizenz nur, was eben kein Mensch-ärgere-dich-nicht- oder Super-Mario-Spiel ist.

    Ein nicht-Mensch-ärgere-dich-nicht- oder nicht-Super-Mario-Spiel darf in jeder Rechtsordnung genau so viel kopieren, wie in genau der Rechtsordnung nicht geschützt ist und daher keiner Lizenz bedarf.


    Ist der Name geschützt, muss ein anderer her. Ist das Spielbrett geschützt, muss ein anderes her. Ist die konkrete Ausgestaltung der Spielregeln komplex genug für urheberrechtlichen Schutz und dieser besteht noch, dann muss die gleiche abstrakte Spielidee anders ausgestaltet werden.

    Wie anders es jeweils genau sein muss, ist Interpretationssache. Ein Anhaltspunkt ist, wie komplex der jeweilige Punkt ist und wie stark sich verschiedene Spiele des Genres in diesem Punkt üblicherweise unterscheiden.


    Zu Patentschutz bei Spielen fallen mir Pinball und Whack-A-Mole ein. Die komplexe Mechanik in den Spieltischen dürfte irgendwann einmal patentiert gewesen sein.

    Ein Beispiel für ein im Wesentlichen nur markenrechtlich geschütztes Spiel ist Ravensburgers Memory: Die Spielidee ist so primitiv, dass sie keiner weiteren Ausgestaltung bedarf, der Name „Memory“ ist aber eine eingetragene Wortmarke. Natürlich sind auch die konkreten Kärtchen urheberrechtlich geschützt, aber es würde wohl kaum jemand auf die Idee kommen, die einfach nachzudrucken.

  • Ravensburgers Memory: Die Spielidee ist so primitiv, dass sie keiner weiteren Ausgestaltung bedarf, der Name „Memory“ ist aber eine eingetragene Wortmarke.

    Spannendes Beispiel, handelt es sich bei dieser Marke um einen Gattungsbegriff wie bspw. Tempo.


    Noch spannender wird es, wenn die Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch über geht. Denn dann kann es passieren, dass nach Ablauf der Rechte, die Verlängerung selbiger verweigert wird.

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Ist der Name geschützt, muss ein anderer her. Ist das Spielbrett geschützt, muss ein anderes her. Ist die konkrete Ausgestaltung der Spielregeln komplex genug für urheberrechtlichen Schutz und dieser besteht noch, dann muss die gleiche abstrakte Spielidee anders ausgestaltet werden.

    So und jetzt bringst du bitte mal ein Beispiel für das von dir hier kolportierte Szenario "Mensch Ärgere Dich mit anderem Namen, anderem Spielbrett, anderen Regeln aber immer noch gleichem Spielprinzip" passt, damit das noch irgendwas mit dem OP zu tun hast. Die Behauptung für zahlreiche legale Klone dieser Art steht im Raum und alle Nachfragen von mir nach Beispielen dafür werden mit immer neuen Nebelkerzen beantwortet.


    Was mich betrifft, ist das Thema für mich durch. Der TE hat genug Antworten bekommen, um sich seine Meinung zu bilden und einen Fachanwalt einzuschalten, wenn es ihm ernst ist.

  • Patente auf Software gibt's sowieso nicht. Zumindestens nicht in Europa.

    Es gibt keine Patente auf Algorithmen und den Code. Selbstverständlich ist "Software" patentierbar, wenn sie " der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln" dient (z.B. BGH X ZB 34/03, X ZB 22/07, Xa ZR 4/07 ...). An dieser Stelle dann der Disclaimer (bevor der TE die Urteile selbst interpretiert): Dies ist keine Rechtsberatung, bitte reden Sie mit dem Patentanwalt ihres Vertrauens.

    Das nenne ich eine "sinnlose Diskussion um des Kaisers Bart" nach dem Prinzip "Herr Lehrer, ich weiß was". Irgendwas, was mit einem Brettspiel zu tun hat, ist sicher keine "Lösung eines konkreten technischen Problems".

  • So und jetzt bringst du bitte mal ein Beispiel für das von dir hier kolportierte Szenario "Mensch Ärgere Dich mit anderem Namen, anderem Spielbrett, anderen Regeln aber immer noch gleichem Spielprinzip" passt, damit das noch irgendwas mit dem OP zu tun hast.

    Bitte sehr!
    Mein erstes Suchergebnis: Die 19 besten Mensch ärgere Dich nicht Spiele und Varianten (HIPTOYS)


    Ravensburgers Memory: Die Spielidee ist so primitiv, dass sie keiner weiteren Ausgestaltung bedarf, der Name „Memory“ ist aber eine eingetragene Wortmarke.

    Spannendes Beispiel, handelt es sich bei dieser Marke um einen Gattungsbegriff wie bspw. Tempo.


    Noch spannender wird es, wenn die Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch über geht. Denn dann kann es passieren, dass nach Ablauf der Rechte, die Verlängerung selbiger verweigert wird.

    Gerade das scheint der Verlag auf dem Rechtsweg verhindern zu wollen: Rechtsstreit um "Memory": Das kleine "r" hinter Memory® (TAZ)

  • Braucht es noch mehr Beispiele? Google ist Dein Freund

    Nope, Danke. Ganz erstaunlich...



    Das nenne ich eine "sinnlose Diskussion um des Kaisers Bart" nach dem Prinzip "Herr Lehrer, ich weiß was". Irgendwas, was mit einem Brettspiel zu tun hat, ist sicher keine "Lösung eines konkreten technischen Problems".

    Du führtest an, es gäbe in EU keine Softwarepatente. Dem widersprach ich. Dass du darauf jetzt entgegnest "hat aber nichts mit Brettspielen zu tun", nachdem du die Diskussion dahin geführt hast, ist einfach nur unverschämt.


    Bitte sehr!

    Das sind aber modifizierte/unterschiedliche Spielmechaniken, das ist 'ne andere Baustelle. Ich meinte sowas wie von SmallSmurf - hätte nicht gedacht, dass es das legal in der EU gibt.

  • Bitte nicht sinnentstellend zitieren.

    Bitte nicht die "und"-Verknüpfungen einfach komplett ignorieren. Du tust so, als wäre Rechtfreiheit gegeben, wenn Urheberrecht oder Patentrecht oder Markenrecht nicht tangiert ist. Dem ist nicht so.

    Wo meinst Du denn diese angebliche Aussage herausgelesen zu haben? Ich habe geschrieben, die Spielidee könne durch das Urbeberrecht nicht geschützt werden, wohl aber der Name des Spiels durch ein Warenzeichen/Marke, oder die Gestaltung des Spiels oder der Text der Anleitung durch das Urheberrecht.


    Wo passt Dir da die logische Verknüpfung nicht? Das Spiel kann geschützt sein durch A oder B oder C. Ungeschützt ist das Spiel nur wenn "nicht A und nicht B und nicht C". Zufrieden?


    Und nur den ersten Teil einer Aussage zu zitieren, um dann den Autor zu belehren, dass ja auch der zweite Teil der Aussage relevant sein könne, ist für mich "sinnentstellend".

    • Offizieller Beitrag

    Rechtsfragen sind von Laien wohl nie zufriedenstellend zu beantworten, allein schon, weil Rechtsnormen immer Auslegung und Abwägung im konkreten Fall bedürfen. Also lasst das hier nicht eskalieren, bitte.

    Denn Feindschaft wird durch Feindschaft nimmermehr gestillt; Versöhnlichkeit schafft Ruh’ – ein Satz, der immer gilt. Man denkt oft nicht daran, sich selbst zurückzuhalten; Wer aber daran denkt, der lässt den Zorn erkalten. Sprüche von Buddha, aus dem ‹Dhammapada›.


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