Vorweg: Ich habe bereits die betroffenen Verkehrsverbände angeschrieben, Antwort seit Wochen ausstehend.
Folgende Situation:
Ich wohne im Grenzgebiet Hessen/Bayern. In Hessen „herrscht“ der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und in Bayern ist es das Hoheitsgebiet der Vehrkehrsgemeinschaft am bayerischen Untermain (VAB).
Der von meinem Wohnort (Hessen) aus gesehene nächste Bahnhof liegt in Bayern.
Am Wochenende, an bayr. Feiertagen und in den bayr. Ferien gibt es vom VAB ein tolles Angebot: 5 Euro pro Person, gültig für den ganzen Tag, im gesamten VAB Netz, mit allen Verkehrsmitteln.
Dieses Angebot gilt aber ausschließlich in Bayern.
Beim RMV bin ich in ein Testprojekt geraten (RMVsmart) welches die Ticketpreise nach gefahrenen Kilometern berechnet und nicht mehr nach Tarifwaben, was für mich sehr günstig ist.
Jetzt kommt die Aufgabe:
Ich möchte von besagtem bayerischen Bahnhof, mit genanntem 5-Euro-Ticket, bis zur bayerischen Staatsgrenze fahren. Direkt dann im Anschluss ein hessisches Ticket online lösen, um den Rest der Strecke zu fahren.
Dies alles wohlgemerkt im gleichen Zug (fährt durch, es gibt keinen „Grenzbahnhof“).
Folgende Fragen habe ich beiden Verkehrsverbünden gestellt:
1.) Fahre ich zwischen dem letzten Bahnhof auf bayerischer Seite und dem ersten Bahnhof auf hessischer Seite nun „schwarz“, oder gelten die Tickets jeweils bis an die Landesgrenze?
2.) Ist es zulässig, für den bereits benutzten Zug, während der Fahrt, ein Anschlussticket zu lösen?
Und für die Schlaumeier: Logisch könnte ich eine Komplettfahrt auf bahn.de erwerben. Diese ist aber um das Doppelte (!) teurer.
Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. wie würdet ihr die Lage bewerten?