Gebrauchte Solarpanels

  • und dann ist da noch die rechtliche Seite, Anlagen mit größerer Leistung unterliegen anderen Genehmigungsverfahren und womöglich muss man ein Gewerbe anmelden.


    Wo ist denn da die Grenze ??

    Gibt es da einen echten Richtwert und wenn ja für was - Leistung, Panelflächen ? Und ist das bundesweit einheitlich oder sind das lokale Regelungen.

    Müssten 10 kWp sein

    PDP-11/34a, IBM System /23, IBM PS2 Mod.25/30/55, Tandon 286, IBM XT 5150, 5160, 5170, Apple 2, ...

  • Wo ist denn da die Grenze ??

    Gibt es da einen echten Richtwert und wenn ja für was - Leistung, Panelflächen ? Und ist das bundesweit einheitlich oder sind das lokale Regelungen.

    Ja, gibt es. Die Grenze bemisst sich anhand der Gesamtleistung und darf im privaten Bereich die 10 KWp nicht überschreiten.


    Andernfalls wird Dir unternehmerisches Handeln unterstellt. Damit hasst Du andere Voraussetzungen zu erfüllen. Die meisten sind bundeseinheitlich (Finanzamt, Bundesnetzagentur) und leider können diese bis auf die Gemeinde herunter gebrochen, auch unterschiedlich ausfallen (Bsp.: Pflicht zur Gewerbeanmeldung).


    VG

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Quatsch, das ist überholt. Es gibt keine 10 kWp grenze mehr, die gab es mal. Nur dass man bis 10 kWP sich von der Steuer befreien lassen kann. Ab 10 KW muss man es bei der Steuerneuklärung angeben, man braucht aber kein Gewerbe. Erst ab Einnahmen in wert von 24.500€ ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Also hau das Dach voll!


    Bitte einmal durchlesen: https://www.photovoltaikforum.…icher-wirtschaftlichkeit/


    Ich bin dort nicht mit allem eins (vor allem nicht was über Akkus gesagt wird), aber im Gros schon.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

  • Er meint, Mining ist lukrativer als Einspeisen.

    Da geht jetzt aber der Umweltaspekt komplett den Bach runter. Also entweder Bitcoins oder Umweltschutz.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

  • habe bei der prinzipiellen Einspeise-Verweigerung noch keinen Umweltaspekt sehen können, der durch alternativen Verbrauch des Überflussstroms per Mining nicht mehr gilt.

    Naja, durch Einspeisung des Überschusses könnten Dritte ebenfalls in den Genuss dieser regenerativen Energien kommen. Würde der Überschuss nicht eingespeist und stattdessen für Bitcoin Mining verwendet hätten wir aus Umweltsicht einen Rebound Effekt.


    VG

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  • habe bei der prinzipiellen Einspeise-Verweigerung noch keinen Umweltaspekt sehen können, der durch alternativen Verbrauch des Überflussstroms per Mining nicht mehr gilt.

    Naja, durch Einspeisung des Überschusses könnten Dritte ebenfalls in den Genuss dieser regenerativen Energien kommen. Würde der Überschuss nicht eingespeist und stattdessen für Bitcoin Mining verwendet hätten wir aus Umweltsicht einen Rebound Effekt.


    VG

    Deswegen finde ich es auch schade, dass Rainer seinen Überschuss nicht einspeist.


    Und wenn es ums Geld geht, machen ETFs mehr Sinn.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

  • Also ganz ehrlich, ich bin mir nicht sicher, ob die in diesem Blog angegebenen Informationen vollständig sind, speziell bei Anlagen größer 10 KWp finde ich die Aussagen doch wenig aussagekräftig. Hierzu fehlt einfach die Information, was im rechtlichen Sinne unter einer Gewinnerzielungsabsicht zu verstehen ist.

    Zitat von BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021 - Absatz 2

    Zu den Tatbestandsmerkmalen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Einkommensteuerrechts gehört die Gewinnerzielungsabsicht. D. h. der Steuerbürger muss mit seiner Tätigkeit auf Dauer gesehen einen Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anstreben. Maßgebend ist dabei die gesamte Lebensdauer des Betriebes von seiner Gründung bis zur Einstellung bzw. zum Verkauf. Angesichts des langen Zeitraums und der verschiedenen Einflussfaktoren fällt die Prognose, ob die Anlage auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist, nicht immer leicht.


    Eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht wird steuerlich als "Liebhaberei" bezeichnet

    Daher die Grenze bei 10 KWp, da hier unterstellt werden kann, dass der Betreiber keine Gewinnerzielungsabsicht anstrebt. Bei Anlagen die größer 10 KWp sind und bei denen der Strom nicht ausschließlich privat genutzt wird (ohne Einspeisung) gilt diese Vereinfachungsregelung dann nicht mehr. Ausnahme sind Anlagen die rein privat genutzt werden, der Strom also nicht eingespeist wird. Die folgende Tabelle veranschaulicht das Ganze noch einmal.


    LeistungEinspeisung ins Netz / Strom wird selbst genutzt (privat)Vereinfachungsregel anwendbar
    bis 10KWpJa / JaJa
    bis 10 KWpJa / NeinNein
    bis 10 KWpNein / NeinNein
    bis 10 KWpNein / JaJa
    ab 10 KWpJa / JaNein
    ab 10 KWpJa / NeinNein
    ab 10 KWpNein / NeinNein
    ab 10 KWpNein / JaJa


    Die entsprechenden Informationen können dem Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes entnommen werden, in welchem Ihr wohnt. Die dort hinterlegten Informationen sind meines Erachtens verständlich geschrieben und enthalten alle wichtigen Informationen. Interessanterweise wurde der Blog zwar im März diesen Jahres aktualisiert, einen Verweis zum BMF Schreiben vom Oktober 2021, welches die Regelung vom Juni 2021 ersetzt finde ich nicht.


    Für Hessen bspw. die folgenden Links:

    Informationen zu Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerken

    BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021, BStBl I 2021, 2202

    Mustererklaerung zur Antragstellung bei ihrem Finanzamt


    VG

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    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Ööhh wenn der Strom nicht eingespeist wird und nicht selber genutzt wird, was macht die Anlage dann? Also Nein/Nein ist doch eigentlich nicht möglich, oder? Und wenn kein Strom eingespeist wird, ist es dem Finanzamt ja egal, also Inselanlagen sind ja von allem doch ausgeschlossen.


    Und man muss es ja nur in der Steuererklärung als Einkünfte aus PV angeben, solange die Einkünfte weniger als 24500€ betragen.

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  • Na, nicht privat genutzt bedeutet bspw., dass die Anlage auf dem Dach Deiner Werkstatt installiert ist. In diesem Fall ist es dann unabhängig was Du mit dem Strom machst. Die Anlage muss in der Steuererklärung angegeben werden.


    Auch Häuser welche Du vermietest und auf denen Deine Anlage installiert ist fallen darunter.


    VG

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    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Konzentrierte Informationen zu allen Aspekten solcher Anlagen finden sich im Buch "Photovoltaik & Batteriespeicher" der Stfitung Warentest. Das Inhaltsverzeichnis kann man online im Shop bei test.de einsehen. Das Buch sei jedem ans Herz gelegt. Ich habe es gerade durchgeackert und wenn man die Kapitel über Rahmenbedingungen und Gesetze und dann noch das über Steuern und Finanzamt gelesen hat, kommt man schon ins Grübeln, ob sich so eine Anlage "mal eben" installieren lässt.


    Das Buch ist Stand September 2021. An den Gesetzen wird ja aktuell gearbeitet und die Auswirkungen der in Kürze zu erwartenden Änderungen auf die Wirtschaftlichkeit sind erheblich. Fundierte Beiträge finden sich in der FINANZTEST in den Ausgaben März und Juni 2022.


    Bevor jemand fragt - nein, ich habe keinerlei Verbindung zum Verlag, verdiene auch nix daran, habe lediglich Vertrauen in deren Publikationen und Fähigkeiten zur neutralen Recherche.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Bei einer Anlage kann man von Anfang die Kleinunternehmer-Regelung ziehen, wenn man unter 10 kWp bleibt (und einspeist, ohne Einspeisung sollte das egal sein). Dann zahlt man halt die Mwst, spart sich aber die USt-Anmeldungen. Bei über 10 kWp muß man halt als Unternehmen laufen lassen. Ist halt ein wenig mehr Aufwand, spart aber Kosten.


    Wenn nach 6 Jahren mangels Umsatz das ganze als Liebhaberei eingestuft wird, hat man die gesparten Kosten und spart den Aufwand der USt. Vergrößert man danach die Anlage, liegt es am FA und dem netten Schreiben dahin, ob die erstmal wieder auf Unternehmen umstufen oder nicht. Denn wenn man von 10 kWp mit 3000 EUR/Jahr Einkünfte auf 15 kWp aufrüstet, dann wird wohl niemand für die neuen 5 kWp 22000EUR neue Einkünfte pro Jahr erwarten.


    Im Zweifel hilft immer ein Anruf beim Finanzamt. Bei mir hat das bislang immer noch geholfen.

    • Offizieller Beitrag

    und wie ist das bei:

    - 1. Anlage 10kWp die Volleinspeise-Anlage ist (und ich nutze den Strom nicht selbst, das FA hat aber die Vereinfachungsregelung akzeptiert)

    - 2. Kleinanlage 1-2 kW, die nicht einspeist und deren Strom ich komplett selber nutze?


    Ganz schon kompliziert. Ich dachte bisher das schwierigste wird sein, einen Installateurbetrieb zu finden, der mein "Gebastel" ans Netz anschließt und dafür unterschreibt....

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Bei einer Anlage kann man von Anfang die Kleinunternehmer-Regelung ziehen, wenn man unter 10 kWp bleibt (und einspeist, ohne Einspeisung sollte das egal sein). Dann zahlt man halt die Mwst, spart sich aber die USt-Anmeldungen. Bei über 10 kWp muß man halt als Unternehmen laufen lassen. Ist halt ein wenig mehr Aufwand, spart aber Kosten.


    Wenn nach 6 Jahren mangels Umsatz das ganze als Liebhaberei eingestuft wird, hat man die gesparten Kosten und spart den Aufwand der USt. Vergrößert man danach die Anlage, liegt es am FA und dem netten Schreiben dahin, ob die erstmal wieder auf Unternehmen umstufen oder nicht. Denn wenn man von 10 kWp mit 3000 EUR/Jahr Einkünfte auf 15 kWp aufrüstet, dann wird wohl niemand für die neuen 5 kWp 22000EUR neue Einkünfte pro Jahr erwarten.


    Im Zweifel hilft immer ein Anruf beim Finanzamt. Bei mir hat das bislang immer noch geholfen.

    Das ist nicht mehr aktuell. Man brauch kein Unternehmen für eine PV-Anlage, es sein den der Ertrag im Jahr übersteigt die 24500 Euro. Ich habe auch kein Unternehmen und eine PV-anlage auf dem Dach.

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  • und wie ist das bei:

    - 1. Anlage 10kWp die Volleinspeise-Anlage ist (und ich nutze den Strom nicht selbst, das FA hat aber die Vereinfachungsregelung akzeptiert)

    - 2. Kleinanlage 1-2 kW, die nicht einspeist und deren Strom ich komplett selber nutze?


    Ganz schon kompliziert. Ich dachte bisher das schwierigste wird sein, einen Installateurbetrieb zu finden, der mein "Gebastel" ans Netz anschließt und dafür unterschreibt....

    Inselanlagen, was dann ja deine zweite wäre, ist komplett losgelöst von allem. Aber was spricht dagegen einfach deine Anlage zu erweitern als Überschuss Einspeisung und du muss es nur bei der Steuererklärung angeben.


    Oder die zweite Anlage läuft nur als volleinspeisung und du bekommst da 13c pro kWh für. Ich ein aber nicht wie es finanztechnisch bei einer VE aussieht. Weil es ja nicht für den Eigenbedarf ist, ob das dann gewerblich ist. Solange es für den Eigenbedarf ist, muss man nur den Gewinn als Einkommen bei der Steuererklärung angeben.

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    • Offizieller Beitrag

    Roman78 Ja Genau, Überschußeispeisung für die 2. Anlage meine ich.

    Da gibts sogar ein "offizielles" Meßkonzept von meinem Meßstellebetreiber/VNB dafür.


    Ich habe aber noch nicht verstanden, wie das funktionieren kann steuerlich.


    Ich habe ja dann 10kWp als Volleinspeisung und 2kWp (tbd) als Überschußeinspeisung für teils den Eigenbedarf (ohne Batteriespeicher erst mal).

  • Da müsstest du mal mit einer PV-Firma drüber reden, also was am sinnvollsten ist. Obwohl mir gesagt wurde, das eine VE nur für größere Anlagen rentabel ist, so ab 30 kWp. Aber wie gesagt, frag da mal eine Firma die sich damit auskennt.

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  • Da müsstest du mal mit einer PV-Firma drüber reden, also was am sinnvollsten ist. Obwohl mir gesagt wurde, das eine VE nur für größere Anlagen rentabel ist, so ab 30 kWp. Aber wie gesagt, frag da mal eine Firma die sich damit auskennt.

    Ich denke die 10 KWp Anlage war wohl schon da, zumindest habe ich Toshi so verstanden. Aber in der Sache hast Du natürlich recht, dass sich Anlagen mit Volleinspeisung zumindest im kleinen Bereich nicht mehr wirklich lohnen.


    VG

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  • Da müsstest du mal mit einer PV-Firma drüber reden, also was am sinnvollsten ist. Obwohl mir gesagt wurde, das eine VE nur für größere Anlagen rentabel ist, so ab 30 kWp. Aber wie gesagt, frag da mal eine Firma die sich damit auskennt.

    Das ändert sich ja gerade bzw. hat sich schon geändert mit der Erhöhung der Einspeisevergütung auf 12,5 oder 13 Cent.

    • i-Telex 7822222 dege d

    • technikum29 in Kelkheim bei Frankfurt

    • Marburger Stammtisch

    Douglas Adams: "Everything, that is invented and exists at the time of your birth, is natural. Everything that is invented until you´re 35 is interesting, exciting and you can possibly make a career in it. Everything that is invented after you´re 35 is against the law of nature. Apply this list to movies, rock music, word processors and mobile phones to work out how old you are."

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde die Wieland-Stecker nicht schlecht. Ich könnte mir vorstellen, daß die Forderung nach Installation einer Wieland-Dose nicht primär daher kommt, daß man Schuko eine Dauerlast von 600W (sind wahrscheinlich im Durchschnitt selbst zur Peak-Zeit weniger und 3/4 des Tages zu vernachlässigen) nicht zutraut sondern vlt auch daher, daß Schoku-Dosen in ungepflegten Altanlagen in bisweilen sehr schlechten Zustand sind - in unserem Haus, 25 Jahre alt, waren einige mit losen Klemmen, ausgenudelt, PE Kontakte übergestrichen mit schwarzvergammelten Aderenden und eine mit angekokeltem Plastik. Die Wieland Dose ist dann wenigstens neu.

  • Hier ein interessanter Artikel zum Thema Balkonanlagen:


    Normungsgremium: Vorerst kein Ende der Einspeisesteckdose für Balkonkraftwerke


    VG

    Ja, Deutschland und die VDE Steckdose für die Mini-Plug-in-Anlagen. Und, das DE, als einziges Land der EU, nur 600Wp anstatt 800Wp erlaubt.

    Schaut doch mal in meinem Blog vorbei.

  • Habe hier bei mir auch zwei gebrauchte 150W Module im Einsatz auf der Garage.

    Diese hängen aber nicht am Netz, sondern laden Akkus auf. Am einen Wechselrichter hängt eine modifizierte USV, die mir dann 230V Wechselspannung liefert für das Laden des Ebike Akkus. An der anderen hängt eine Kellerentlüftung.


    Die Hauptsolaranlage hat 7,8 kWp und speist im Moment voll ins Netz ein.


    Hab ich das richtig verstanden, dass die Erträge der netzunabhängigen 300Wp auch versteuert werden müssten?! Oder fällt das in eine andere Kategorie?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig, der Ertrag einer selbstgenutzten Kleinanlage ohne Verbindung zum Netz soll steuerpflichtig sein?

    Das widerspräche meinem Rechtsempfinden zutiefst. Da sähe ich nur noch einen kleinen Schritt zur Besteuerung der Atemluft.

    Nein, wenn man den Strom nicht verkauft, muß man meines Wissens auch keine Steuern zahlen.


    Ich glaube man darf den Strom (als Inselanlage ohne Netzverbindung) aber nicht gewerblich nutzen....


    Vorsicht: Halbwissen.