Darf ich nochmal auf das Buch verweisen, das ich in RE: Gebrauchte Solarpanels schon genannt habe? Dem deutschen Steuerrecht kann man nicht mit Glaube oder Gefühl begegnen. Es gibt da zig Aspekte und Abhängigkeiten, die eine Rolle spielen. Ohne Steuerfachmann wird das vermutlich niemand auf die Reihe kriegen. Ich zitiere mal aus dem Buch den ersten Absatz des Kapitels "Eigenstromverbrauch im EEG-Recht":
"Wenn Sie zu Hause in Ihrem Garten an Ihrem eigenen Apfelbaum einen Apfel pflücken, diesen dann selbst verzehren oder einem Bekannten oder Freund schenken, ist das schlichtweg Ihre eigene Angelegenheit. So lässt sich das leider nicht unbedingt auf ihren selbst erzeugten Strom übertragen. Eine merkwürdige wie auch stellenweise unverständliche Gesetzgebung zwingt Sie förmlich, mit Ihrem Eigentum (Strom) nicht das zu tun, was Sie gern tun möchten."
Zitat Ende. Das ganze Kapitel "Steuern und Finanzamt" ist ein wahrer Albtraum. Es enthält auch eine Seite zur Besteuerung von Eigenverbrauch mit so lustigen Begriffen wie "Fiktive Volleinspeisung", "Fiktive Rücklieferung", "unentgeltliche Wertabgabe".