Anwaltkontakt Bewertungsportal

  • Hi,


    Mein Tag für heute ist wirklich gelaufen. Hier ein Auszug aus einer Email von Google. Bestückt mit Gerichtsurteilen und mit dem Hinweis Bestückt "Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.".


    Mein Kommentar: ★★ Overpriced for medium quality. (vom letzten Jahr, Sommer 2021)


    Als Ermächtigter der Firma **** sind im Einzelnen die Bewertungen aus nachfolgenden Gründen zu löschen.
    1.) Löschung wegen fehlender beruflicher Verbindung
    Mein Kunde bestreitet einen solchen Kundenkontakt mit dem Bewerter mit Nichtwissen.

    Ich fordere Sie daher auf, Ihren vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.03.2016 - VIZR 34/15) auferlegten Pflichten nachzukommen und

    ...b. ) den Verfasser gleichzeitig aufzufordern, Stellung zu dieser Beanstandung zu nehmen, dabei den Kundenkontakt möglichst genau zu beschreiben

    sowie den Kundenkontakt belegende Unterlagen wie etwa Rechnungen zu übermitteln
    C.) die Stellungnahme samt eventueller Belege an mich weiterzuleiten.

    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt


    --

    Die haben wirklich Mut. Es hat wohl nicht gereicht, dass ich mich noch an dem Tag vor Ort beim Servicepersonal beschwert habe.


    Jetzt bleibt noch abzuwarten, was uns Oberaufseher Google damit macht.


    Ich hoffe dass der Kommentar nicht entfernt wird.:anbet: Es wird eine Löschung angemahnt, ohne dass eine Rechtsverletzung bewiesen werden muss.

  • ich denk eher mal, Hobi war als Gast schick essen ...

    und ganz ehrlich - der ganze Zauber für eine bewertung mit 2 von 5 möglichen Sternen? ...das is doch "noch ok" ...was machen die mit Leuten, die 0 von 5 geben? ....kommt da direkt die Schlägertruppe nachts vorbei?

  • Mich wundert die verzögerte Reaktion seitens des Klägers (oder desjenigen, der das anmahnt)... wer hebt denn Bewirtungsrechnungen (wenn nicht geschäftlich) auf, oder wenn ja, hat das nach 1 Jahr noch parat ? Das ist doch rechtlich unhaltbar, da rechtlich keine Beweispflicht seitens des Bewertenden vorliegt.

    "Ich habe keine Zeit mich zu beeilen." (Igor Strawinsky)


    ... und schaut auch mal bei meinem Blog vorbei ...

  • FRAGE: wie sicher ist es, dass die eMail von Google stammt?

    Header überprüft?

  • Ganz ehrlich, die ganzen Berwertungssysteme sind doch ohnehin für den Eimer. Vor allem das von Google krankt gewaltig. Für ca. 200 Euro kann ich mir als Unternehmer mein mieses Image durch entsprechende Agenturen aufpolieren.


    VG

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Der Name sollte anonym bleiben. Ich hatte das Restaurant über die G-Maps-Funktion bewertet. In dem Sinne steht dort auch mein echter Name. Die Gastro-Firma hat sich wohl einen Anwalt genommen und möchte jetzt wohl die Bewertung etwas aufräumen. Der Anwalt geht da wohl einmal quer über die Bewertungen.


    Ärgerlich ist, dass man erst einmal Zeit investieren muss, der Anwalt jetzt meine Adresse hat und dann damit wohl auch der Datenschutz aufhört.

  • Am Schluss bekommste noch rechtlich Ärger. Liest sich zumindest so:


    b. ) den Verfasser gleichzeitig aufzufordern, Stellung zu dieser Beanstandung zu nehmen, dabei den Kundenkontakt möglichst genau zu beschreiben

    sowie den Kundenkontakt belegende Unterlagen wie etwa Rechnungen zu übermitteln

    C.) die Stellungnahme samt eventueller Belege an mich weiterzuleiten.


    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt

    • Official Post

    Ich verstehe den Ärger zwar, aber bevor das hier ausartet, muss ich jetzt doch auf §4 Abs. 4 der NUBS hinweisen:

    Quote

    (4) Das Veröffentlichen von E-Mails, Briefen und/oder „Privaten Nachrichten“ (auch auszugsweise) sowie personenbezogener Daten, die nicht unter § 4 Abs.3 fallen, ist ohne die explizite Einwilligung des Urhebers ("Autors") nicht gestattet.

    ...nicht, dass wir hier noch in den Ärger hineingezogen werden.

    Erfahrung ist Wissen, das wir erwerben, kurz nachdem wir es gebraucht hätten.


    Mein Netz: Acorn | Atari | Milan | Amiga | Apple //e und IIGS | Macintosh | SUN Sparc | NeXT |SGI | IBM RS/6000 | DEC Vaxstation und Decstation| Raspberry Pi | PCs mit OS/2, BeOS, Linux, AROS, Windows, BSD | Stand-alone: Apple //c und III | Commodore 128D | Sinclair QL | Amstrad | PDAs

  • Der Name sollte anonym bleiben. Ich hatte das Restaurant über die G-Maps-Funktion bewertet. In dem Sinne steht dort auch mein echter Name. Die Gastro-Firma hat sich wohl einen Anwalt genommen und möchte jetzt wohl die Bewertung etwas aufräumen. Der Anwalt geht da wohl einmal quer über die Bewertungen.


    Ärgerlich ist, dass man erst einmal Zeit investieren muss, der Anwalt jetzt meine Adresse hat und dann damit wohl auch der Datenschutz aufhört.

    Ich würde mich an Deiner Stelle an die nächstgelegene Verbraucherzentrale wenden.


    VG

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Die "Received (from)" Kette nach unten anschauen, insbesondere den untertes Eintrag. Da seht immer die IP-Adresse und ggf. der Name des absendenden Rechners:


    Received: from mail-sor-f75.google.com (mail-sor-f75.google.com. [209.85.220.75]) by mx.google.com with SMTPS id


    Sieht für mich authentisch aus.


    Sonst prüfen, wem 209.85.220.75 gehört:


    Whois IP 209.85.220.75

    Updated 1 second ago

  • Am Schluss bekommste noch rechtlich Ärger. Liest sich zumindest so:


    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt

    Ärger sehe ich noch nicht. Ich war ja da. Ich denke nicht, dass der Anwalt den Mut hat auf der Grundlage eine Klage zu erheben.

  • Am Schluss bekommste noch rechtlich Ärger. Liest sich zumindest so:


    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt

    Ärger sehe ich noch nicht. Ich war ja da. Ich denke nicht, dass der Anwalt den Mut hat auf der Grundlage eine Klage zu erheben.

    Falls Du diese Tatsache beweisen kannst ;)

  • Ich denke nicht, dass der Anwalt den Mut hat auf der Grundlage eine Klage zu erheben.

    Wenn ein Rechtsanwalt einen Auftrag hat, dann ist ihm das Prozeßrisiko typischerweise egal. Er bekommt sein Geld. Von einer Seite.


    Wenn die Abmahnaktion auf einer Mischkalkulation beruht wie z.B. das Geschäft vieler Inkassofirmen, dann verschmerzen die sogar eine Ausfallquote im deutlich sichtbaren Bereich. Bei manchen Rechtsanwälten beruht das Geschäftsprinzip darauf, daß der "Angepinkelte" Kontakt mit der Kanzlei aufnimmt und erst dadurch Kosten in Rechnung gestellt werden können. Ich habe in solchen Fällen (mehrfach Telefonprovider) ausschließlich mit der Bude selbst Kontakt gepflegt.


    Was ich bei der Email nicht verstanden habe: wer war der Absender? Eine IP-Adresse im Google-Universum als Sender sagt noch nicht viel, denn Google betreibt einen weit genutzten Email-Dienst.

  • Ja, das ist soweit korrekt. Die Post ging erst an Google. Ich muss halt Stellung nehmen oder der Kommentar wird gelöscht. Der Anwalt hat so aber schon mal meine Kontaktdaten bekommen und kann jetzt weitermachen wenn er will.


    Es scheint sich sogar um die fast gleiche Email zu handeln. Also gibt es wohl nur 1-2 Anwälte im Geschäft. Der Link ist dann doch hilfreich.


    Der Hinweis von Google, dass ich meinen eigenen Rechtsbeistand konsultieren sollte ist momentan wenig hilfreich. Das kostet und ist momentan noch nicht unbedingt notwendig bzw die Kosten kann ich mir nicht zurückholen.

  • Wieso hat der deine Kontaktdaten? Hast du die ihm gegeben? Google darf die nicht rausgeben!


    Außerdem, sofern deine Kritik rein sachlich auf deinen Erlebnissen basiert, sollte der dir rein garnichts können. Hier herrscht noch immer Meinungsfreiheit und man muss als Unternehmer auch mal negative Kritik aushalten können. Wenn zu viel negative Kritik kommt, sollte man sich als Betreiber lieber mal fragen, ob man in seinem Betrieb alles richtig macht.

  • Wer die Darstellung bei Reddit gelesen hat, weiß Bscheid :) Der anfragenden Firma Google als Betreiber des Bewertungsportals schreiben, daß man dort war und alles korrekt sei. Punkt. Keine Unterlagen einreichen, kein gar nichts. Höchstens vorher noch sicherstellen, daß der oder die Begleitpersonen dieselbe Ansicht haben. Nur kein übertriebener Aufwand, denn den bezahlt hinterher keiner, schon gar nicht dieser Jurist, obwohl der den Aufwand verursacht.


    Weiterhin an möglichst auffälliger Stelle dafür sorgen, daß der Name des Etablissements bekannt wird, das versucht wahrheitsgetreue Bewertungen wegzuklagen. Das sollen andere Leute im Vorfeld wissen, auch wenn es "nur" Reddit-Leser sind ;)


    IMHO.

  • Grundlegend dürfen Privatpersonen ja keine Rechtsberatung vornehmen, aber hier mal meine persönliche Meinung:

    Kann man logisch betrachtet von einem Schaden für dich ausgehen?

    Hast du noch eine Rechnung/Kassenbon von dem Tag oder Zeugen?

    Hat Google Daten, welche dich identifizieren (Theoretisch könnte Google deine Adresse rausgeben müssen, was aber wohl schweirig wird, wenn z.B. ein geklautes Handy wegen Datenschutz nicht geortet werden darf).

    Rechtsanwälte verklickern ihren Mandaten gerne eine Erfolgschance, weil sie immer gleich bezahlt werden.

    Theoretisch könnte man ja mit Fakeprofilen den Betrieb mit 1 Stern-Bewertungen zuballern, dann sind die erstmal beschäftigt.

  • Meine persönliche Meinung (und nur das kann es sein bei einer Rechtssache):

    Die schießen halt gerne mit viel Anwaltstext. Das beeindruckt und vielleicht geben dann möglichst viele klein bei. Ein simples Anschreiben zum Standard-Preis und schwups ist das Bewertungsprofil frisiert.

    Bspw. ist ja LG Lübeck, 9 O 59/17 angeführt. Darin geht es aber um eine Bewertung, die 1* hat, aber keine Begründung enthält. Es ging um einen Zahnarzt und der Eintrag war offensichtlich mit Fake-Daten angelegt. In dem Fall kann auch der Zahnarzt belegen, dass er keinen Patienten mit diesem Namen hat. Völlig andere Situation und da kann m.E. der Zahnarzt zurecht dagegen vorgehen.

    Ich würde sagen, es genügt, wenn man hier Feedback gibt, dass sich der beschriebene Vorfall so zugetragen hat und man ggf. Zeugen benennen kann. Und wenn du ganz viel Spaß daran hast, dass fix zu machen, dann hast du vielleicht einen Bankauszug mit der Abbuchung, wenn du mit EC gezahlt hast.

  • Um die Sache mal auf den Punkt zu bringen: Post vom Anwalt kommt nicht per Email.

    Das hat exakt garkeine Bedeutung.

    Sowas landet bei mir im Junk-Ordner.

    Interessant ist nur, was von einer echten Kanzlei per echter Post kommt.

    Korrekt.

    Ich mache sowas im Datenschutzbereich beruflich. Hier ist das Urteil auch nicht angebracht, wenn Du ein Lokal bewertet hast, da Du dessen "Persönlichkeitsrecht" nicht verletzten kannst, da dies keine natürliche Person ist.




    Der Anwalt hat so aber schon mal meine Kontaktdaten bekommen und kann jetzt weitermachen wenn er will.

    Interessant. Google hat also Deine personenbezogenen Daten in den USA an einen Anwalt weiter gegeben ? Sofern Du dem nicht zugestimmt hast könntest DU Dir nun einen Anwalt nehmen :D


    Schau mal hier:

    https://www.falsch-bewertet.de/negative-restaurantkritik/


    Nach AG Hamburg, Az. 35a C 148/11

    Ich würde da nix machen, gonnix.


    Selbst wenn Dich der Anwalt zum Löschen auffordert dann ändere die Bewertung in "Meine subjektive schlechte Bewertung musste ich auf Anordnung eines Anwalts des Lokals leider löschen" und gut ists :D



    Ich würde im Moment NIX machen. Wenn der "gegnerische" Anwalt kommt und klagt muss er einen Streitwert belegen. Was soll dies denn sein ?

  • Nachtrag: Grade nochmal gesehen weil mich das interessiert:

    Zitat von http://www.falsch-bewertet.de/…visor-bewertung-loeschen/


    "Kann ich mich gegen schlechte Bewertungen wehren?

    Das kommt darauf an. Nicht jede schlechte Bewertung ist juristisch angreifbar, weil Bewertungen grundsätzlich vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wenn aber nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder es sich um eine Beleidigung oder Schmähkritik handelt, dann kann man theoretisch die TripAdvisor Bewertung löschen lassen."


    Das ist genau die Strategie des Anwalts. Er versucht, Deine Bewertung als falsche Tatsache darzustellen, in dem Du den Besuch belegen kannst. Mit Hinweis auf Deine Meinungsfreiheit und daß Du einen Nachweis nach einem Jahr nicht mehr als Privatperson erbringen brauchst nimmst Du ihm praktisch seine Grundlage. Aber: Recht haben und Recht kriegen waren schon immer zwei Paar Schuhe ,)

  • Heute Werbung auf Facebook gesehen von einem Bewertungsentfernungsservice.
    Die werden wohl eigene RAs haben und dann sowas versenden.


    Klar man könnte einfach besser werden. Oder halt die Bewertung frisieren