Hi,
Mein Tag für heute ist wirklich gelaufen. Hier ein Auszug aus einer Email von Google. Bestückt mit Gerichtsurteilen und mit dem Hinweis Bestückt "Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.".
Mein Kommentar: ★★ Overpriced for medium quality. (vom letzten Jahr, Sommer 2021)
Als Ermächtigter der Firma **** sind im Einzelnen die Bewertungen aus nachfolgenden Gründen zu löschen.
1.) Löschung wegen fehlender beruflicher Verbindung
Mein Kunde bestreitet einen solchen Kundenkontakt mit dem Bewerter mit Nichtwissen.
Ich fordere Sie daher auf, Ihren vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.03.2016 - VIZR 34/15) auferlegten Pflichten nachzukommen und
...b. ) den Verfasser gleichzeitig aufzufordern, Stellung zu dieser Beanstandung zu nehmen, dabei den Kundenkontakt möglichst genau zu beschreiben
sowie den Kundenkontakt belegende Unterlagen wie etwa Rechnungen zu übermitteln
C.) die Stellungnahme samt eventueller Belege an mich weiterzuleiten.
Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt
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Die haben wirklich Mut. Es hat wohl nicht gereicht, dass ich mich noch an dem Tag vor Ort beim Servicepersonal beschwert habe.
Jetzt bleibt noch abzuwarten, was uns Oberaufseher Google damit macht.
Ich hoffe dass der Kommentar nicht entfernt wird. Es wird eine Löschung angemahnt, ohne dass eine Rechtsverletzung bewiesen werden muss.