Guten Abend
Anhand den jeweiligen AGB wird mit Sicherheit jeweiliger Anspruch vorab abgelehnt, (außer du wirst grobe Fahrlässigkeit, Verschulden, nicht eingehalten Zusagen, Arbeiten Tätigkeiten ) beweisen können,
Da vermutlich vorab auch "Vorort" keine Funktionsprüfung/Funktionsabnahne stattgefunden hat, wäre auch evt. Bauteilausfall/Fehlfunktion /Korrosion /STECKKRAFT innerhalb der "neuen Plcc Fassung, nicht gereinigte nachbehandelte IC usw denkbar für die Ablehnung,
Also müssten, solltest du
erst eine Bestandsaufnahme durchführen, welche Bauteile tatsächlich ersetzt wurden,
auch die detaillierten Vertragsbestandteile des Auftrages würde ich nochmals genauer studieren,
(Umfang der Tätigkeit,
evt. Ablauf bei Revisionen, Nacharbeiten
Vermutlich hast du
vorab ausreichende Bilder des Mainboards erstellt, so daß man anhand der noch kommenden Materialliste, Schematik, ggf auch deine Orginal Karte (wenn diese nicht zerstört oder verstrahlt wurde) diese erst abgleichen sollte,
welche Teile /Baugruppen getauscht wurden,