Das Beispiel mit der Frau, der wegen 100 Klammottenverkäufen (vermutlich zurecht) gewerbliches Handeln unterstellt wurde, stammt ja aus der Zeit vor der Meldepflicht.
Wenn es der Fall ist, an den ich mich erinnere, kam da auch mehr zusammen als nur "viele Verkäufe":
Jedoch weist die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel auf eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltsführung hinausgeht. So bot die Antragsgegnerin im April 2006 um die 100 Artikel an, von denen in etwa 3/5 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit. Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin über eBay nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wenn die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass die Antragsgegnerin über eBay auch in großem Umfang Kinderkleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 14.04.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955,67 EUR gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über eBay gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über eBay zum Verkauf angeboten. In einem Zeitraum über knapp 3 Monate waren mindestens 4 Weiterverkäufe noch feststellbar.“