Jungs, Ich bin zwar aus Österreich - aber in Zukunft wird das zur Finanzierung aller Corona / Teuerungs / CO2 / Energie etc. Zuschüsse sicherlich wieder etwas notwendig werden : Stichwort Vermögenssteuer (In D nur ruhend gestellt, in A abgeschafft). Da muss dann jeder Sammler seinen Beitrag leisten (nicht nur Antiquitäten / Gemälde etc.) sondern eben auch "vormals" wertloser Elektroschrott, der sich beim einen oder anderen sicherlich im 6-stelligen Euro Verkaufswert bewegen wird.
Vielleicht hätten wir zur Corona-Zeit auch nicht jeden Unternehmens-Konzept retten müssen, dass schon seit Jahren auf dem absteigenden Ast war. Schade, dass es keine rechtliche Handhabe gegen China gibt den Schaden zahlen zu müssen (Staatensouveränität).
So wie bei der Grundsteuererfassung, wo jeder Grundbesitz nun neu eingeschätzt wird? Ich bin ja eigentlich nicht so, aber als Gesamtkonzept mit Bargeldabschaffung (ok bisher haben sie nur den Immobilienkauf abgeschafft) sieht mir dass sehr aus nach Lastenausgleich.
So ein Lastenausgleich fördert jedoch AUCH jeden, der "sich keine Mühe gibt".
Wenn man bedenkt, dass von jedem verdienten Euro 40-60cent an den Staat/Sozialabgaben gehen läuft da doch irgendwas schief.
Wenn Du für 40 Euro kaufst und für 10 Euro verkaufst, ist kein Gewinn entstanden und nichts zu versteuern.
Das Dilemma wird sein, das nachzuweisen. Gerade wenn du KEIN Händler bist, wird dir genau das schwer fallen.
Genau dass ist ja der Sinn des Ganzen. Die Frage wird dann sein: Kannst du nicht nachweisen, dass du es nicht billiger gekauft hattest (Schuldig) oder können die es dir nicht nachweisen (Unschuldig)?
Ganz anderes Thema Inflation: Wenn ich was vor 20/25/30 Jahren gekauft hätte für 1000DM und es heute für 1000€ verkaufe (selbe Kaufkraft), hätte ich auf dem Papier 500€ Gewinn.
Käme noch die UST-Pflicht hinzu (unwahrscheinlich), dann hättest Du nicht für 40 EUR eingekauft, sondern für 33,61 EUR. Hast aber auch nur für 8,40 EUR verkauft und musst noch noch 3,80 EUR MWST für die Eigennutzung abrechnen, bekommst aber in Summe noch 0,99 EUR UST erstattet.
Da kannste ja gleich ein Unternehmen gründen, allen Privatkack korrekt in eine Buchhaltung eintragen, als Privatentnahme ausbuchen, als Privateinlage wieder einbuchen und verkaufen. Und wenn du dann natürlich auf dem Papier Verlust/Nullrunde machst heißt es Liebhaberei und das FA akzeptiert es nicht...
Nein als EInzelunternehmer darfste dir nix selber verkaufen/kaufen/vermieten, das hatte ich schon versucht, damit der 3. Anteil, ein bisheriger Privatanteil vom Haus nicht in die Gewerbemasse fällt und bei Geschäftsaufgabe wertversteuert werden muss.
Wie war das nochmal mit der Gesellschaft zur Förderung der Gesellschafter, was einem in Steuersparsiminaren immer verkauft wird, aber nur auf dem Papier klappt?