Wenn Du für 40 Euro kaufst und für 10 Euro verkaufst, ist kein Gewinn entstanden und nichts zu versteuern.
Das Dilemma wird sein, das nachzuweisen. Gerade wenn du KEIN Händler bist, wird dir genau das schwer fallen.
Bsp: ich bin im letzten Jahr über die 2000€ Grenze gekommen, weil ich Atari-Einzelteile verkauft habe, die ich teilweise seit den 90ern hatte. Das kann ich schlicht nicht belegen. Ab 2023 würde ich jetzt Gefahr laufen, dass mir das FA auf die Pelle rückt und Steuern für etwas einsacken will, für das ich 1995 als Zivi mein Geld ausgegeben habe.
Ja, das mag am Ende sogar gut ausgehen, aber es ist nervig dann den Aufwand zu haben. Die Grenze ist einfach absurd niedrig und erwischt damit auch eine ganze Menge Sammler und Hobbyisten, die definitiv kein Gewerbe haben. Etwas höher gesteckt würde ich es durchaus auch einsehen. Sowas wie "mind. 2 Monate pro Jahr > 1000€ Umsatz oder mehr als 50 Teile"
Wie auch immer, ich werde jetzt eben in den sauren Apfel beißen und alles haarklein dokumentieren um ggf. nachzuweisen, dass es sich um Liebhaberei handelt.