Seit 1. Januar: PStTG - Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden

  • Anbieter nicht, aber die Beschwerdestelle bei eBay. Du musst in so einem Fall Wiederspruch einlegen und einfach zu verstehende Screenshots mitliefern, z.B. PN/Email vom Gegner, Sendungsverfolgung, usw. Hat bei mir letztens auch geklappt, "mein" Verkäufer hat sich das Paket selbst zugeschickt und dann stand im Sendestatus eben drin, Paket ist am Zielort abgeholt worden. Hab dann wiedersprochen und Screenshots beigelegt, daraus hat dann ein Mensch tatsächlich den Betrug verstanden.

    1ST1

  • Holger was los? Zehnagel eingewachsen?

    Sind wir doch mal ehrlich: wenn man irgendwo anruft hat mit 50% wahrscheinlich jemand, der dir nicht helfen kann/will.

    So Leute haste auch bei der internen Bearbeitung.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Umsatzmaximierung. Besonders Aktienunternehmen scheinen auch mit einem andauernden Verlust weiterhin operieren zu können.

    Mir ist jetzt nicht klar, ob dein Kommentar positiv oder negativ gemeint war.

    Aber klar: für 1200€ Brutto mit zu erreichenden Mindestzielen hätte ich auch wenig Bock auf Inbound-Telefonist.

    Grundlegend bekommt man immer seltender wofür man bezahlt hat, was man erwartet schon lang nicht mehr und für den Kontakt zu größeren Unternehmen werden oft immer größere Hürden gestellt, wo man dann widerum rechtswidrig abgewimmelt wird, weil es billiger ist wenn nur 10% ihr Recht einklagen.

    Als Händler und Importeur hast du da natürlich irgendwann einen dicken Hals, weil du Kunden einen Kostenvoranschlag geschrieben hast mit Leistung XY. Leistung XY kann dann nicht erfüllt werden, weil irgendwo in der Lieferkette eines 700€ Laptops 5€ eingespart werden mussten und ich jetzt für 179€ eine 2TB NVME SSD kaufen musstest (mit TLC, weil QLC langsamer wie eine HDD werden kann). Ist aber immernoch günstiger wie 1TB SATA-SSD + 70€ Kabel + den Kunden 2 Wochen vertrösten.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Ist per 1. Jänner auch in Österreich eingeführt worden - Anbei ein Auszug betreffend Kleinanzeigenportale


    Frage: Wer ist in Österreich davon betroffen?

    Antwort: Ganz allgemein gesprochen gilt, dass vom DPMG nur die digitalen Plattformbetreiber sowie jene dort befindlichen Anbieter betroffen sind, die auch die Zahlung über diese Plattform abwickeln. Nicht betroffen sind alle Personen, die die auf der Plattform angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen, und Anbieter, die für ihre Leistungen außerhalb der Plattform vergütet werden.


    Sieht so aus, als ob nur Plattformen betroffen sind, die auch die Zahlung abwickeln (Ebay Kleinanzeigen zur Zeit nicht, in Österreich, Willhaben ohne Nutzung von Paylivery auch nicht etc.)