ZitatFür Schäden/Defekte am System die der Transport mit sich bringen könnte übernehme ich keine Haftung.
Ab Abgabe des Systems bei der Post entziehe ich mich jeglichen Pflichten dem Käufer Gewährleistung, Hilfestellung, Rücknahme, Erstattung zu leisten.Ist der Ausschluss jeglicher Pflichten nicht bedenklich.
Ich denke mal, daß das vor allem für den Verkäufer bedenklich ist.
Wer sowas im gewerblichen Bereich versucht, kriegt das vor Gericht sowas von um die Ohren gehauen, daß der gesamte Haftungsausschluß unwirksam ist, und er in Endeffekt für alles erdenkliche heftet.