Lächerlich hohe Preise bei Ebay - wie kommt das zustande ?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Für Schäden/Defekte am System die der Transport mit sich bringen könnte übernehme ich keine Haftung.

    Ab Abgabe des Systems bei der Post entziehe ich mich jeglichen Pflichten dem Käufer Gewährleistung, Hilfestellung, Rücknahme, Erstattung zu leisten.

    Ist der Ausschluss jeglicher Pflichten nicht bedenklich.

    Ich denke mal, daß das vor allem für den Verkäufer bedenklich ist.

    Wer sowas im gewerblichen Bereich versucht, kriegt das vor Gericht sowas von um die Ohren gehauen, daß der gesamte Haftungsausschluß unwirksam ist, und er in Endeffekt für alles erdenkliche heftet.

  • Ist ganz einfach:

    Als privater VK ist man nicht für den Versand haftbar, sofern man das ausreichend geschützt verpackt hat.

    Als gewerblicher VK ist man auch für den Versand verantwortlich!

    Deshalb verkaufen viele gewerbliche Händler die Sachen auch "privat" bei ebay.

  • Und sachgerecht verpackt heißt bei den meisten Versandunternehmen, dass es einen Sturz aus 1m unbeschadet überstehen muss. Das ist bei einem alten Röhrenmonitor quasi unmöglich.

    Das Genie beherrscht das Chaos

    • Offizieller Beitrag

    So verpacken unmöglich, aber man kann ja auch noch VORSICHT GLAS, ZERBRECHLICH, usw. auf die Packung kleben, und dann geht das schon.

    Und du bist der Meinung, das nur mit dem Text auf dem Karton dieser dann auf den automatischen Förderbändern nicht von einem auf´s andere fällt, sondern schwebt ? :grübel:

  • So verpacken unmöglich, aber man kann ja auch noch VORSICHT GLAS, ZERBRECHLICH, usw. auf die Packung kleben, und dann geht das schon.

    Und du bist der Meinung, das nur mit dem Text auf dem Karton dieser dann auf den automatischen Förderbändern nicht von einem auf´s andere fällt, sondern schwebt ? :grübel:

    Kommt das Förderband bei dir vor der Haustür raus? 8o

  • Bisher hats geklappt. Es ist natürlich trotzdem auch eine Frage der Verpackung. Die Geräte dürfen sich darin nicht bewegen können und gegenseitig gepolstert sein. Und dann kleidet man einen zweiten Karton mit Styropor oder Schaumstoff aus, mindestens 5cm dick in alle Richtungen, so dass der Erste da rein passt.

    1ST1

  • So verpacken unmöglich, aber man kann ja auch noch VORSICHT GLAS, ZERBRECHLICH, usw. auf die Packung kleben, und dann geht das schon.

    Es gibt Videos z.B. bei YT, die zeigen wie geworfen wird. Ob da jetzt etwas derartiges draufstand ist nicht bekannt.

    Werfen tun bestimmt nicht alle Versanddienstleistungsbeschäftigten.


    Aber es war auch mal eine Reportage über eine Firma im Fernsehen. Dabei wurde im Verteilzentrum die Beladung eines LKWs gefilmt. Der Belader wollte gerade das Versandstück in den Händen mit Schwung in den LKW befördern, als er sich angesichts der Kamera eines anderen besann und es vorsichtig auf ein anderes legte. Die Gewohnheit hätte ihn fast überführt ...


    Es ist doch klar - wenn ein Beschäftigter (gerade in diesem Gewerbe) seine Arbeitszeit bestmöglichst nutzen möchte, muß er seine Prozesse optimieren.

    Im Prinzip ist die Sache ganz einfach:

    Entweder der Inhalt des Versandstücks überlebt den Transport - dann war es ausreichend gut verpackt oder hatte einfach Glück.

    Oder der inhalt überlebt den Transport nicht - dann war es eben nicht ausreichend verpackt und der Kunde bekommt keine Entschädigung.

  • So verpacken unmöglich, aber man kann ja auch noch VORSICHT GLAS, ZERBRECHLICH, usw. auf die Packung kleben, und dann geht das schon.

    Diese Beschriftungen interessieren keinen und sind heutzutage sinnlos.

    Das hilft bei UPS, wo die Pakete noch von Hand und mit Sorgfalt bewegt werden, aber nicht bei DHL und Hermes!


    Ein Paket muss so verpackt werden, das die Ware nicht beschädigt werden kann!

    Die Paketdienstleister sehen das so:

    Wenn die Ware in einem äußerlich unbeschädigten Karton ankommt, aber trotzdem Schaden genommen hat, ist das der Beweis für die unzureichende innere Verpackung - und in gewisser Weise stimmt es ja auch!


    Wie die Sachen zu verpacken sind steht übrigens auch in den Geschäftsbedingungen der Paketdienste.


    PS: Ich hab schon diverse zerbrochene Monitor zugesendet bekommen, obwohl ich den Versendern erklärt habe, wie sie es verpacken sollen. Aber viele stecken das in einen Karton mit ein paar harten Styroporplatten drumherum, schreiben "zerbrechlich" drauf und manchmal ist der Karton noch ausgebeult und nicht quaderförmig, da er zu klein war !!!

  • Styropor ist aber noch die bessere Variante. Meinen letzten zerbrochenen CRT hab ich in einer Menge Schaumstoff eingepackt bekommen. Das nützt bei einem schweren Teil halt mal garnichts. Und es war nur ein 14"-Teil. Blöderweise war auch noch eine Tastatur mit im Paket. Die wurde dann vom Monitor zerquetscht. :fp:

    Das Genie beherrscht das Chaos

  • Wie ich schon mal in einem anderen Thread schrieb, werden Monitore und empfindliche Gehäuse nur noch abgeholt.


    Wie ja schon oben geschrieben wurde, müssen diese Pakete einem Fall aus einem Meter stand halten. Mag sein, dass das Gehäuse dank der Verpackung solch einen Fall überlebt, aber bedenkt mal welche Kräfte auf die Bauteile wirken...

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • der ist selten! https://www.ebay.de/itm/383622741065?ul_noapp=true

    wer den zwischen 100-125 einsackt, macht mMn einen guten Deal.

    Habe selbst auch so einen. Kenne den VK nicht.

  • der ist selten! https://www.ebay.de/itm/383622741065?ul_noapp=true

    wer den zwischen 100-125 einsackt, macht mMn einen guten Deal.

    Habe selbst auch so einen. Kenne den VK nicht.

    Ich hab auch einen 386 SX System 40... 8-)

  • "Lampen leuchten und es macht Geräusche ..." ist bißchen dürftig als Beschreibung, zumal man das Teil nun wirklich sicher an jeden TFT hängen könnte (386sx sollte doch schon VGA haben).

    -- 1982 gab es keinen Raspberry Pi , aber Pi und Raspberries

  • "Lampen leuchten und es macht Geräusche ..." ist bißchen dürftig als Beschreibung, zumal man das Teil nun wirklich sicher an jeden TFT hängen könnte (386sx sollte doch schon VGA haben).

    Stimmt schon. Aber immerhin Leuchten die LEDs.. Bei meinem ist das Netzteil defekt und leider kann man kein Standard Netzteil einbauen...

  • Bei mir was Netzteil defekt, hat mich 'nen Hunni gekostet, das reparieren zu lassen.

    Wow, das ist ein stolzes Sümmchen.

    Das steht mit zu vielleicht auch noch bevor. Da kann man sich fast überlegen den Rechner zu ersteigern. Das könnte ja dann tatsächlich günstiger sein...

  • Du könntest auch das Netzteil mal aufmachen - schöne Bilder von allem machen - und hier einstellen. Manchmal kommen da dann schon direkte Repairtips. Und i.a. sind es einfach defekte Kondensatoren oder diese seltsamen Netzfilter, die da kaputt sind.

    -- 1982 gab es keinen Raspberry Pi , aber Pi und Raspberries

  • Moin!


    Es geht zwar nicht direkt um einen absurden Preis, aber möglicherweise um Preistreiberei?


    Seit einigen Wochen beobachte ich nun schon öfters immer das gleicher Verhalten, bei unterschiedlichen Verkäufern. Ich biete maximal den Startpreis, anschließend werde ich überboten und kurz vor Ende der Auktion wird das Gegengebot wieder zurück gezogen.



    Theoretisch gibt es für dieses Verhalten zwei Erklärungen:

    1. Man versucht den Preis nach oben zu treiben und im Falle, dass der Mitbieter des Verkäufers plötzlich selbst Höchstbietender ist, wird das Angebot rechtzeitig wieder zurück genommen.
    2. Mitbieter möchten auf diese Weise prüfen, wie hoch das Maximalgebot des Anderen ist.

    Wobei ich ehrlich gesagt zu ersterer Theorie tendiere.


    Was ich auch nicht verstehe ist, dass es laut Ebay feste Regularien für eine Gebots Rücknahme gibt, die aber am Ende des Tages wohl doch nicht eingehalten werden müssen. Na ja, Regeln sind zum brechen da oder wie war das gleich nochmal.


    -

    Grüße

    Sven

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


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  • leider gängige Praxis...


    xesrjb

    "Der Wein mit der Pille ist im Becher mit dem Fächer. Im Pokal mit dem Portal ist der Wein gut und fein

  • Ich würde auch sagen, daß da ein zweites Gebot kurz unter Deinem Maximal gebot käme, wenn das denn höher liegen würde als der Startpreis. Also : antesten - zurückziehen - kurz unter die bekannte obere Grenze das Gebot setzen.

    Hatten wir neulich schonmal - die fragwürdigen Segnungen eines eingebauten Biet-Bots in einem Auktionsladen. Das ist wie wenn bei Sothebys jemand anruft und vorher den Auktionator beauftragt immer mal zufällig noch einen klein wenig höheren Betrag einzuwerfen um die anderen "zu motivieren".

    -- 1982 gab es keinen Raspberry Pi , aber Pi und Raspberries

    • Offizieller Beitrag

    die fragwürdigen Segnungen eines eingebauten Biet-Bots in einem Auktionsladen.

    Der automatische Bietmechanismus ist nicht das Problem, sondern die Rücknahme der Gebote.


    Es sollte nicht erlaubt sein, ein Gebot zurückzuziehen. Man kann ja einführen, dass ein Bieter, der einen Fehler begangen hat, dies eBay mitteilt und dann kann dieser Bieter nach Beendigung der Auktion aussteigen, sein Gebot muss aber bis Auktionsende aktiv bleiben. Wenn er überboten wird, alles gut. Wenn er die Auktion gewinnt, kann er zurücktreten und entweder bekommt der zweite Bieter die Ware ohne dass die Gebote des Erstbietenden berücksichtigt werden, oder die Auktion muß wiederholt werden.


    Das ist aber ein Grund, warum ich erst kurz vor Ende einer Auktion biete - dann sind solche Spielchen nicht mehr möglich :)

  • Wenn es Ebay recht wäre, dann würden Sie doch nicht so ohne weiteres eine Gebots Rücknahme akzeptieren. Aus meiner Sicht geht das nämlich viel zu einfach. Du kannst einfach einen der angegebenen Gründe auswählen und fertig. Da kommt keiner und prüft das, was mich persönlich ärgert. Es gibt zwar Spielregeln, aber im Grunde muss man sich nicht wirklich daran halten. Im Ernstfall gehen bestimmte Auktionen vor den Richter, wenn es Käufer oder Verkäufer zu bunt wird, aber Ebay hält sich da fein raus - Hauptsache die Kasse stimmt am Ende des Tages.


    Denn so einfach wie ich ein Gebot zurückziehen kann, kann ich auch als Verkäufer eine bereits abgeschlossene Auktion abbrechen oder als Käufer dies ebenso tun. Hab ich alles schon erlebt und in den wenigsten Fällen geht man gleich zum Anwalt, selbst wenn man das Recht auf seiner Seite hat, einfach weil der Schaden nicht im Verhältnis zum Aufwand und den eigenen Kosten (Rechtsschutz SB) steht.


    Ich könnte ein Buch über die Erlebnisse bei Ebay schreiben, wobei die Veröffentlichung wohl per Einstweiliger Verfügung unterbunden würde :D

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