Warum soll der Gegenstand nicht dem Urheberrecht unterliegen?
Vergleichsbeispiel:
Wenn ich mit einem alten Fotoapparat ein Bild mache belichte ich ein Negativ. Deiner Auffassung waere der Abzug ohne Urheberrecht.
Weil schlicht und ergreifend nicht alles vom Urheberrecht geregelt wird.
Die Verwendung deines Fotos wird vom Urheberrecht geregelt, weil das Risiko besteht, dass du dir bei Motivwahl und Komposition etwas gedacht haben könntest.
Gleiches gilt für eine Zeichnung und eben eine technische Zeichnung.
Du wirst aber niemanden davon abhalten können, unabhängig den gleichen (Kabel-)Baum zu fotografieren oder zu zeichnen.
Es darf nur nicht deine künstlerische Komposition und Inszenierung der Motive mit kopiert werden.
Urheberrechtliche Ansprüche setzen darüber hinaus natürlich voraus, dass es überhaupt einen Urheber gibt.
Ist die technische Zeichnung komplett autogeneriert oder ist dir der Fotoapparat heruntergefallen und hat beim Aufprall ein Foto von deinen Füßen gemacht, dann gibt es den nicht.
Wichtig ist daher auch die Unterscheidung zwischen Handwerk und Kunstwerk:
Die Elektroinstallation im Haus ist beispielsweise kein Kunstwerk, sondern Handwerk. Die darf jeder Elektriker kopieren.
Genau diesen Fall vermute ich bei der Platine: Der Layouter platziert und verdrahtet die Komponenten in zweckmäßiger Weise und versucht dabei handwerklich sauber vorzugehen. Ein künstlerischer Anspruch besteht meist nicht.
Zusätzliche „Kunstwerke“ auf dem Bestückungsdruck sind technisch irrelevant und können weggelassen werden.
Oder:
Wenn fuer die Firma D* eine Designerhandtasche designt wird, sind die (Original-)Kopien geschuetzt. Plagiate werden verfolgt.
Das ist ein sehr interessantes Beispiel. Handtaschen sind nämlich eigentlich Gebrauchsgegenstände.
Bei einer gewöhnlichen Handtasche könnte man sich also allenfalls die Form bzw. den Schnitt schützen lassen, sofern die irgendwie neu sind. Das wäre dann wahrscheinlich ein Geschmacksmuster.
Einen innovativen Verschluss könnte man zum Patent anmelden.
Eine Designerhandtasche ist aber eventuell eher als Schmuckstück zu verstehen. Die kunstvollen Verzierungen inklusive perfekt abgestimmter Farb- und Materialkomposition gelten dann sehr wahrscheinlich als urheberrechtlich schutzwürdig.
weil Schriftarten bei uns nicht urheberrechtlich geschützt sind, sofern es sich nicht um Vektorschriftarten handelt, die wiederum als Computerprogramm gelten und somit urheberrechtlich geschützt sind.
Wo hast du das her?
Ich meine jetzt nicht die CharacterROMs auf alten Grafikkarten.
Das Vektorschriften (TTF etc) geschuetzt sind ist klar.
Konkretes Beispiel:
Ich nehme die FreeType Bibliothek und render Zeichen in den Speicher. Darf ich dann die erzeugten Bitmaps ohne Probleme benutzen?
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Gut, dass du fragst! Da hatte ich tatsächlich etwas verrührt.
Die explizite Ausnahme für Schriftarten ist anscheinend aus dem US-Recht. In Deutschland ist das eher wie bei der Handtasche.
Eine Schriftart, die „normal“ aussehen soll, ist eher nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie ja bewusst auf Kreativität verzichtet.
Eine spezielle Schmuck-, Zier- oder Logoschriftart wahrscheinlich schon, sofern ihre visuellen Besonderheiten irgendwie „neu“ sind.
Hat der Ersteller sich bemüht, die Buchstabenform zumindest etwas zu individualisieren, sind wir ggf. wieder beim Geschmacksmuster.
Der Name der Schriftart kann darüber hinaus eine Marke sein.
Das mit dem Schutz von Vektorschriftarten als Computerprogramm ist offenbar auch eher ein „kann“ als ein „muss“, weil Truetype-Schriftarten Hinting-Programme enthalten können, die zumindest theoretisch handgeschrieben sein könnten.
Ist das nicht der Fall, fällt das weg.
Weil aber die konkreten Dateien eventuell als urheberrechtlich geschützt angesehen werden könnten, muss man möglicherweise abmalen, bzw. Bitmaps rendern.
Aus dem Grund sind dann auch Font-ROMs unproblematischer. Da steckt nämlich nichts weiter drin. Nur die Bilder der Zeichen selbst.
Daraus leitet sich ab, dass Jahrzehnte alte auf Lesbarkeit optimierte Pixelschriftarten in ROMs in keiner Weise geschützt sind, weshalb sie von Emulatoren auch meist mitgeliefert werden.
Im Zweifel gibt's für die Thematik Anwälte mit Fachgebiet Immaterialgüterrecht. Meiner oberflächlich informierten Laienmeinung solltest du nur bedingt vertrauen.