Beiträge von Benedikt

    2. Was ist das? Hercules? Jedenfalls hab ich mir von dieser Karte den "Grafik"chip entliehen, um ihn im CBM 8032 einsetzen zu können. Oder ist das auch eine CGA-Karte? Oder gar nur eine "einfache" Monochrom-Textkarte? Wer weiß es?

    Die Karte hat einen eigenen Quarz und acht 64-Kilobit-Chips. Sollte definitiv Hercules sein.

    Warum soll der Gegenstand nicht dem Urheberrecht unterliegen?


    Vergleichsbeispiel:

    Wenn ich mit einem alten Fotoapparat ein Bild mache belichte ich ein Negativ. Deiner Auffassung waere der Abzug ohne Urheberrecht.

    Weil schlicht und ergreifend nicht alles vom Urheberrecht geregelt wird.

    Die Verwendung deines Fotos wird vom Urheberrecht geregelt, weil das Risiko besteht, dass du dir bei Motivwahl und Komposition etwas gedacht haben könntest.

    Gleiches gilt für eine Zeichnung und eben eine technische Zeichnung.

    Du wirst aber niemanden davon abhalten können, unabhängig den gleichen (Kabel-)Baum zu fotografieren oder zu zeichnen.

    Es darf nur nicht deine künstlerische Komposition und Inszenierung der Motive mit kopiert werden.

    Urheberrechtliche Ansprüche setzen darüber hinaus natürlich voraus, dass es überhaupt einen Urheber gibt.

    Ist die technische Zeichnung komplett autogeneriert oder ist dir der Fotoapparat heruntergefallen und hat beim Aufprall ein Foto von deinen Füßen gemacht, dann gibt es den nicht.


    Wichtig ist daher auch die Unterscheidung zwischen Handwerk und Kunstwerk:

    Die Elektroinstallation im Haus ist beispielsweise kein Kunstwerk, sondern Handwerk. Die darf jeder Elektriker kopieren.

    Genau diesen Fall vermute ich bei der Platine: Der Layouter platziert und verdrahtet die Komponenten in zweckmäßiger Weise und versucht dabei handwerklich sauber vorzugehen. Ein künstlerischer Anspruch besteht meist nicht.

    Zusätzliche „Kunstwerke“ auf dem Bestückungsdruck sind technisch irrelevant und können weggelassen werden.

    Oder:

    Wenn fuer die Firma D* eine Designerhandtasche designt wird, sind die (Original-)Kopien geschuetzt. Plagiate werden verfolgt.

    Das ist ein sehr interessantes Beispiel. Handtaschen sind nämlich eigentlich Gebrauchsgegenstände.

    Bei einer gewöhnlichen Handtasche könnte man sich also allenfalls die Form bzw. den Schnitt schützen lassen, sofern die irgendwie neu sind. Das wäre dann wahrscheinlich ein Geschmacksmuster.

    Einen innovativen Verschluss könnte man zum Patent anmelden.

    Eine Designerhandtasche ist aber eventuell eher als Schmuckstück zu verstehen. Die kunstvollen Verzierungen inklusive perfekt abgestimmter Farb- und Materialkomposition gelten dann sehr wahrscheinlich als urheberrechtlich schutzwürdig.

    Gut, dass du fragst! Da hatte ich tatsächlich etwas verrührt.


    Die explizite Ausnahme für Schriftarten ist anscheinend aus dem US-Recht. In Deutschland ist das eher wie bei der Handtasche.

    Eine Schriftart, die „normal“ aussehen soll, ist eher nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie ja bewusst auf Kreativität verzichtet.

    Eine spezielle Schmuck-, Zier- oder Logoschriftart wahrscheinlich schon, sofern ihre visuellen Besonderheiten irgendwie „neu“ sind.

    Hat der Ersteller sich bemüht, die Buchstabenform zumindest etwas zu individualisieren, sind wir ggf. wieder beim Geschmacksmuster.

    Der Name der Schriftart kann darüber hinaus eine Marke sein.


    Das mit dem Schutz von Vektorschriftarten als Computerprogramm ist offenbar auch eher ein „kann“ als ein „muss“, weil Truetype-Schriftarten Hinting-Programme enthalten können, die zumindest theoretisch handgeschrieben sein könnten.

    Ist das nicht der Fall, fällt das weg.

    Weil aber die konkreten Dateien eventuell als urheberrechtlich geschützt angesehen werden könnten, muss man möglicherweise abmalen, bzw. Bitmaps rendern.

    Aus dem Grund sind dann auch Font-ROMs unproblematischer. Da steckt nämlich nichts weiter drin. Nur die Bilder der Zeichen selbst.

    Daraus leitet sich ab, dass Jahrzehnte alte auf Lesbarkeit optimierte Pixelschriftarten in ROMs in keiner Weise geschützt sind, weshalb sie von Emulatoren auch meist mitgeliefert werden.


    Im Zweifel gibt's für die Thematik Anwälte mit Fachgebiet Immaterialgüterrecht. Meiner oberflächlich informierten Laienmeinung solltest du nur bedingt vertrauen.

    Der springende Punkt ist hier, dass die Fertigungsdateien ziemlich sicher urheberrechtlich geschützt sind, auch wenn der gefertigte Gegenstand nicht von Urheberrecht erfasst wird.

    Die Open-Hardware-Lizenz ist also eher für die Fertigungsdateien, sofern sie nicht eventuelle Patentlizenzen für das fertige Produkt einschließt.


    Weil aber ein Stück Hardware, dessen Fertigungsdateien man nicht kriegt, kaum komfortabel nachgebaut werden kann, läuft das meist aufs gleiche hinaus.

    Also unter der Voraussetzung, dass ich die hier geltende Rechtslage richtig verstanden habe, ist die Situation folgende:


    Elektrische Schaltungen dürften regelmäßig Lösung eines technischen Problems und nicht Kunstwerk im engeren Sinne sein.

    Damit scheidet hier das Urheberrecht bei der Schaltung aus. Eventuell vorhandene Patente laufen praktischerweise nach 20 Jahren aus.

    Ein Originalschaltplan ist aber eine technische Zeichnung und damit urheberrechtlich geschützt.


    Damit sind wir dann auch bei der Platine.

    Die Layout-Zeichnung ist wieder als technische Zeichnung urheberrechtlich geschützt. Der Gegenstand der Zeichnung eigentlich nicht.

    Ob bei einer zweidimensionalen gedruckten Schaltung die fertige Platine jetzt aber ein Maschinenteil oder eine Kopie der Zeichnung auf ungewöhnlichem Material ist, ist wahrscheinlich zu einem gewissen Grad Auslegungssache.

    Man könnte hier schlüssig argumentieren, dass man ohne Kenntnis der ursprünglichen Zeichnung aus dem „Maschinenteil“ eine neue, unabhängig urheberrechtlich geschützte Zeichnung ableiten kann, mit der sich das „Maschinenteil“ identisch nachbauen lässt, wenn man von PCB-Artwork und Markenrechten einmal absieht.

    In den hier vorliegenden Fällen dürfte das wohl niemand anfechten.

    Meines Erachtens stammen Copyright-Symbole auf Platinen aus einer anderen Rechtsordnung, einer anderen Zeit, von Leuten, die es einfach mal drauf geschrieben haben, oder einer beliebigen Kombination daraus.


    Geschmacks- oder Gebrauchsmuster auf Gebrauchsgegenstände wie Computergehäuse laufen nach 25 Jahren ab, sofern es sie im konkreten Fall denn überhaupt gab. Hier sollten also keine Probleme lauern.

    Marken bestehen solange sie eingetragen oder in Gebrauch sind, also prinzipiell ewig.

    Das ist aber wohl kaum ein technisches Problem. Anderen Namen suchen – fertig.


    Wenn ich als Kind eines geeinten Deutschlands nicht völlig auf dem Holzweg bin, konnten die DDR-Ingenieure die Software so dreist kopieren, weil sie pragmatisch als eine große mathematische Formel angesehen wurde, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.

    Diesen Luxus haben wir bei den Nachbauprojekten formell nicht.

    Auch wenn sich im Zweifel niemand drum schert, sollte man also die ROM-Inhalte im Zweifel aus den Veröffentlichungen raus halten und die Beschaffung kompatibler ROMs den Leuten selbst überlassen.

    Ausnahme sind Font-ROMs, weil Schriftarten bei uns nicht urheberrechtlich geschützt sind, sofern es sich nicht um Vektorschriftarten handelt, die wiederum als Computerprogramm gelten und somit urheberrechtlich geschützt sind.


    Wie leicht zu erkennen ist, ist die Sache etwas unübersichtlich, man kann sich da aber durchwuseln.

    Kleiner Tipp zu AT-Boards in ATX-Gehäusen:


    Es gibt Blanko-ATX-Blenden, die man für so ein Bastelprojekt gut nehmen könnte.

    Da muss dann nur noch ein Loch für den Tastaturanschluss rein.


    Adapter zur Benutzung von ATX-Netzteilen mit den alten Boards gibt es auch.

    Man muss dann aber aufpassen, dass das neue Netzteil genug Saft auf der 5V-Schiene hat.

    Dem Rat, mit dd ein Image zu erstellen, würde ich mich anschließen.

    Anschließend könnte man versuchen, Stick oder Image mit einem anderen Dateisystemtreiber/Betriebssystem zu lesen, weil ggf. die Fehlerbehandlung unterschiedlich realisiert ist.

    Als letztes Mittel könnte man das Image mit Radare2 manuell zerlegen. Das Ding ist zwar primär ein Disassembler u.A. zur Malware-Analyse, soll aber auch diverse Dateisysteme unterstützen.

    Gehört: Ja. Gebaut: Nein.


    Die beiden SAA1099 sind optional und können weggelassen werden, wenn man auf die Kompatibilität zum wenig unterstützten Creative Music System verzichten kann.

    Die Yamaha-Chips kriegt man preiswert z.B. auf AliExpress. Die sind dann "gebraucht" (lies: vom Schrottverwerter), aber bislang hatte ich immer Glück.

    Das größte Problem sind wohl die alten TEA2025B-Verstärkerchips, von denen unterschiedlichen Berichten zufolge gerne einer nach dem anderen durchbrennt. Mit denen habe ich noch keine Erfahrung. Weil es aber nur Verstärker sind, ließe sich da die Schaltung für besser verfügbare ICs anpassen.


    Dieser VOGONS-Thread ist recht umfangreich, auch was Troubleshooting angeht: https://www.vogons.org/viewtopic.php?f=62&t=64901

    Das geht, indem man den Vierfarbmodus anschaltet und eine Magic Number in Port 3ddh schreibt.

    Dann taucht an bc000h eine zweite Speicherseite auf, die ergänzend zu den R/G-Daten an b8000h die B/I-Daten enthält.


    Näheres hier: http://www.seasip.info/VintagePC/plantronics.html


    Mein SCI-Treiber sollte mit ca. 20-30 Sierra-Spielen funktionieren.

    Ähnliches kann man sicher auch für andere Engines machen.

    Aus der Ära selbst gibt es da außer CompuShow leider praktisch nichts.

    Von dem Netzteil für den €PC 1 gibt es offensichtlich kein Schaltbild. Mich würde die 12V-Strecke interessieren, besser das komplette Schaltbild. Ich weiß nur, das dieses NT über dem Computer ferngesteuert wird, also ein Bereitschafts-PIN auf Masse gelegt. Zumindest hab ich die Anschlußbelegung des DIN-Steckers gefunden.

    Haben derartige Netzteile nicht meist einseitige Platinen? Da sollte sich das Schaltbild doch mit vertretbarem Aufwand nicht-destruktiv rekonstruieren lassen.


    Fotos?

    Vorsicht, die Miniscribe 8225XT hat kein AT-BUS/IDE-Interface, sondern XT-Bus. Das ist nicht kompatibel, nur so ähnlich. Leider ist mir bisher kein Ersatz für diese Festplatten bekannt, wäre schön, wenn es da was gäbe, ich hätte selbst diverse Systeme, wo ich eines Tages die mechanischen Platten wohl tauschen muss, weil sie sicher irgendwann nicht mehr gehen.

    Etwas weiter oben hatte ich laut über einen Lösungsansatz aus ARM-µC und SD-Karte nachgedacht. Für die STM32-Familie gibt es fertige Bibliotheken für SD-Karten inkl. FAT-Treiber und für XTA sollten grob überschlagen schon die 72MHz von den billigen 2-Euro-Boards reichen. Die Teile und ein Testsystem hätte ich da, aber wieder einmal zu wenig Zeit für den Kram.

    Liegt alles auf Github. Allerdings ohne Gerberdateien, weil die in der Versionsverwaltung eigentlich nichts verloren haben.

    Außerdem hatte ich die drei Designs alle zusammen auf eine Platine geschubst und anschließend angeritzt und auseinander gebrochen.


    Mit Bestückungsservices habe ich keine Erfahrung, könnte mir aber vorstellen, dass das bei dem SoundJr-Design nicht billig wird, weil es doppelseitig ist und z.T. die gleichen Komponenten in unterschiedlichen Orientierungen vorkommen.

    Wenn es nur um die Platinen geht, hätte ich für die SoundJr-Nachbauten auch noch elf Stück da, weil ich erst eine fertig gemacht habe.

    Nein, die habe ich noch nicht nachgebaut, aber ich hätte wohl diese hier im Angebot:


    Zum einen sind das Nachbauten von FTL Sound Adapter und Covox Speech Thing (erstere mit Atari-Joystickport),

    zum anderen ein SoundJr-Nachbau.

    Interessant am SoundJr ist, dass das doppelseitig SMD-bestückte Ding rein vom Port gespeist mit sehr guter Lautstärke 32-Ohm-Kopfhörer treiben kann und dazu noch über die Steuerleitungen eine achtstufige Lautstärkeregelung hat. Dafür ist das Löten ein Krampf, während in den anderen wenig mehr als ein bedrahtetes R2R-Widerstandsnetzwerk steckt.

    Stereo geht natürlich mit keinem der drei Designs, weil man dafür realistischerweise die Signale puffern müsste.

    Ich hatte auch schon drüber nachgedacht, hier mal einen [Biete]-Thread aufzumachen, bin aber noch nicht dazu gekommen.

    Ich hatte mal darüber nachgedacht, mir für XTA aus einem dieser kleinen blauen STM32F103C8T6 Boards für 2 Euro etwas zu bauen.

    Da könnte man dann auf der einen Seite ein halbes IDE-Kabel dran löten und auf der anderen Seite einen SD-Karten-Slot.

    Wenn dann die Firmware für die XTA-Softwareimplementierung erst einmal liefe, könnte man Platinen machen lassen.


    Diese Lösung wäre vor allem eines: Billig!

    Mein 1084 ist auch als CGA-Bildschirm im Einsatz.

    Das Kabel ist bei mir ein Seriell-Kabel, bei dem ich den einen Stecker durch einen achtpoligen DIN-Stecker ersetzt habe.

    (Achtung! Es gibt zwei verschiedene achtpolige DIN-Stecker. Die Hufeisenform passt hier nicht.)


    Wichtig ist dabei, dass CGA-Bildschirme am DE9-Stecker üblicherweise zwei Masseverbindungen haben.

    Ist da nur eine bedrahtet, erkennt eine „intelligente“ Karte wie eine ATI EGA Wonder den Bildschirm als EGA-Bildschirm.

    Busmaus/Joystickmaus? Wie bei Atari und SchneiderPC?

    Die Amiga-Maus ist eine klassische Busmaus mit Quadratursignal und separaten Tastenleitungen.

    Ich bin mir bei der Benennung der Signale in den Pinouts nur nicht ganz sicher, ob da nicht ggf. Amstrad im Vergleich zu Commodore jeweils die Achsen und die Maustasten untereinander vertauscht hat.

    Das sollte sich aber risikofrei ausprobieren lassen.

    Um noch einmal auf die Maus zurückzukommen:


    Das Pinout sieht verdächtig nach dem einer Amiga-Maus aus.

    Es könnte allerdings sein, dass sowohl X und Y als auch die beiden Maustasten vertauscht sind.

    Eventuell sind die Leitungen auch nur in unintuitiver Weise unterschiedlich benannt.


    Solltest du die serielle Schnittstelle also doch noch für etwas anderes brauchen, tut es eventuell auch eine Amiga-Maus.

    Es gab mal Leute die da irgendwelche Umlötarbeiten vorgenommen haben um dem Paradise-Chip 16 Farben zu entlocken,

    wie das genau gemacht wurde weis ich nicht, ich bleibe aber bei meiner Aussage. XT mit CGA oder Hercules.

    Aber die Umlötarbeiten waren doch bloß für CGA über Composite, oder?

    Ich rede hier von den Plantronics-ColorPlus-kompatiblen CGA-Erweiterungen für 320x200x16 und 640x200x4 am CGA-Bildschirm.

    Das sollte der Euro PC eigentlich können, weil er mit dem PVC4 den gleichen Grafikchip wie z.B. der PC 20-III von Commodore hat und der PC 20-III das nachweislich kann: https://youtu.be/e63XWCW2ADY?t=945

    Auch wenn im Handbuch nur „320 x 200 , 4 Farben“ und „640 x 200 , 2 Farben“ stehen, möchte ich wetten, dass die Kiste auch 320x200 Pixel mit 16 Farben kann.

    Der Grafikchip (Paradise PVC4) kann das nämlich und der nötige Grafik-RAM ist auch verbaut.


    Wärst du ggf. gewillt, das mal auszuprobieren?

    Meinen entsprechenden Treiber für SCI-basierte Sierra-Adventures hatte ich im Unterforum für Commodore PCs geparkt.

    Vielleicht kannst du den wertvollen ISA-Slot dann ja für etwas anderes, z.B. eine Soundkarte, nehmen.

    Im Joystick sind nur zwei Anschlüsse des Potentiometer angeschlossen.

    Die Plus 5V fehlen am Potentiometer.

    Interessant. Ich dachte, die Potentiometer hingen an +5V aber dafür nicht an Masse.

    Da muss ich wohl nochmal nachmessen.