Bitte an die Moderation ... dieses interessante Thema auslagern!
Man wird dann in Zukunft keine kleinen Hilfsprogramme mehr zur Verfügung stellen können, wenn man deswegen verklagt werden kann. (Außer man stellt den kompletten Sourcecode zur Verfügung.)
Zitat von https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-7-2024-INIT/de/pdf
Artikel 13 Haftungsminderung
...
(2) Die Haftung eines Wirtschaftsakteurs kann gemindert werden oder entfallen, wenn der Schaden durch die Fehlerhaftigkeit des Produkts und zugleich durch ein Verschulden der geschädigten Person oder einer Person, für die die geschädigte Person verantwortlich ist, verursacht wurde.
Das läßt zumindest hoffen.
PAW
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Erste Frage: wer ist "man" - Open Source nimmt bei dem Entwurf eine Sonderstellung ein bzw. ist ausgenommen. Es geht nur um kommerzielle Produkte. Wenn ich Geld dafür will, muß es auch funktionieren (ich sehe nichts, was daran falsch ist).
Zweiter Punkt: Auch bei materiellen Schäden lag es bisher in der Beweislast des Endkunden, zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch das Produkt des Herstellers verursacht wurde. Produkthaftungsverfahren gehen in DE sehr selten zu Lasten des Herstellers aus. Schlussendlich wollen wir ja auch keine amerikanischen Zustände, wo man für den Pudel, den man in der Mikrowelle trocknen wollte, Millionen an Schadenersatz einklagen kann (auch wenn das eine Urban Myth ist, es ist was dran). Bei Software und immateriellen Schäden dürfte dieser Beweis noch wesentlich schwieriger zu erbringen sein als bisher.
Dritter Punkt: Wenn ich will, dass der Endkunde ein Backup anlegt, dann verdonnere ich ihn im Kaufvertrag genau dazu - als "technische Voraussetzung" und lehne ansonsten jegliche Verantwortung ab. Das ist mAn durchaus im Rahmen des Gesetzesvorschlags (man kann die Haftung allerdings nicht generell ausschließen). Um ganz ehrlich zu sein: Jemandem eine 15 Jahre alte Harddisk anzudrehen und ihm nicht zu sagen, dass seine Daten darauf nicht sicher sind, halte ich in gewissen Grenzen auch für Schmu.