Bitte nicht sinnentstellend zitieren.
Bitte nicht die "und"-Verknüpfungen einfach komplett ignorieren. Du tust so, als wäre Rechtfreiheit gegeben, wenn Urheberrecht oder Patentrecht oder Markenrecht nicht tangiert ist. Dem ist nicht so.
Wo meinst Du denn diese angebliche Aussage herausgelesen zu haben? Ich habe geschrieben, die Spielidee könne durch das Urbeberrecht nicht geschützt werden, wohl aber der Name des Spiels durch ein Warenzeichen/Marke, oder die Gestaltung des Spiels oder der Text der Anleitung durch das Urheberrecht.
Wo passt Dir da die logische Verknüpfung nicht? Das Spiel kann geschützt sein durch A oder B oder C. Ungeschützt ist das Spiel nur wenn "nicht A und nicht B und nicht C". Zufrieden?
Und nur den ersten Teil einer Aussage zu zitieren, um dann den Autor zu belehren, dass ja auch der zweite Teil der Aussage relevant sein könne, ist für mich "sinnentstellend".