Heute kam die Antwort von MediaMarkt. Da es sich ja nur um Standart-Antworten handelt dürfte der Nachrichtenverlauf auch postbar sein:
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Ergänzend zu meiner letzten Email möchte ich ihnen noch Modell und Seriennummer nennen:
CFI-ZCT1W G22600BPA29014960
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewünscht war ich heute im Laden, wo mir vom Mitarbeiter und seiner Vorgesetzten erzählt wurde, dass nach Ablauf der Herstellergarantie es nur auf meine Kosten zur Reparatur eingesendet werden könnte. Eine Reparatur im Rahmen der gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) würde nach Ablauf der Herstellergarantie (1 Jahr) nicht möglich sein.
Ich setze ihnen hiermit eine Frist von 6 Wochen den Mangel zu beheben oder das Gerät zu ersetzen (BGB §439 Abs. 1). Ich bitte mir dafür ein Rücksendelabel zur Verfügung zu stellen oder das Gerät abzuholen (BGB §439 Abs. 2). Nach Ablauf der Frist ohne Reparatur/Ersatz mache ich von meinem Recht gebraucht den Kaufpreis zu mindern (BGB §441 Abs. 1).
Auch wenn ich den Artikel als Privatperson gekauft habe, ist es mir als konkurrierender Unternehmer möglich dieses verbrauchertäuschende Verhalten mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu unterbinden. Ich bitte sie daher von diesem Verhalten zukünftig Abstand zu nehmen.
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"danke für Ihre Anfrage!
Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich wie folgt:.
Gewährleistung
Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. In den ersten 12 Monaten (ab 01.01.2022; vorher waren es 6 Monate) wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf existierte. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Garantie
Die Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers. Die Länge der Garantie und der Umfang sind verschieden und werden vom Hersteller festgelegt. Die Herstellergarantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Bis bald in einem unserer Märkte oder in unserem Onlineshop.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich sie daran erinnern, dass wenn ich mir einen Gutachter suche, um die bekanntermaßen mangelhafte Fertigung der Analogsticks von Sony bescheinigen zu lassen, dass auch diese Kosten von ihnen getragen werden müssen, sollte der Fehler bereits bei Kauf vorgelegen haben (vgl. BGH Az.: VIII ZR 275/13)?
Wenn sie bereit sind 300-600€ für einen Gutachter zu zahlen um evtl. den Austausch einem 60€ Produktes zu vermeiden: Ich kann dieses Spiel auch spielen.
Freuen sie sich also schonmal auf hohe Kosten, langwierige Gerichtsprozesse und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.