Ebenso ein bürokratisches Monster ist das Verpackungsregister.
Da muß man sich als Händler anmelden, wenn man Versandverpackungen/Umverpackungen 'in Verkehr' bringt.
Regelmäßig muß man dort die Mengen der verschiedenen verwendeten Materialien angeben.
Da geht es Euch in Deutschland noch gut - In Österreich wird dazu noch ein Notar benötigt !!!!
" Alle ausländischen Versandhändler, die unmittelbar an private Endverbraucher in Österreich liefern, haben ab dem 1. Januar 2023 zwingend einen bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen zu bestellen. Auch die ausländischen Vertreiber bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie Service- oder Getränkeverpackungen benötigen einen Bevollmächtigten in Österreich.
Bevollmächtigte sind von den verpflichteten ausländischen Unternehmen mit einer notariell beglaubigten Vollmacht auszustatten!