Beiträge von tante ju

    Heckträger nur bis 130kmh

    Echt? Gibt es da eine allgemeine Vorschrift oder gilt das bei Deinem Heckträger bauartbedingt?


    Ich erinnere mich noch, dass Mercedes mir die Dachbox mit der Aussage verkauft hat, dass sie "nur" bis 250km/h empfohlen sei, es aber Kunden gibt, die schon schneller damit gefahren sind.

    Mein damaliger Mercedes R-Klasse ging bis 230km/h, so dass ich das nie getestet habe.

    Gibt keine Vorschrift, aber Herstellerangaben. Bei Nichteinhaltung gilt grobe Fahrlässigkeit, was Dich den Versicherungsschutz kosten kann. Das kann teurer Spaß werden, wenn Schäden an einem oder mehreren nachfolgenden Fahrzeugen entstehen.

    Da der Strahl unsichtbar ist, kann ich nicht wirklich sehen ob die Ausrichtung stimmt. Im schlimmsten Fall muss ich den Opto ausbauen und mal nahe zum Emitter bringen. Hat jemand einen besseren Tip?

    Nimm ein Handy zur Hilfe und ein wenig Rauch oder Mehlstaub oder so. Du brauchst die Partikel um ein wenig Licht abzulenken und die Kamera im Handy ist auch IR empfindlich und damit solltest Du dann im Rauch/Staub den IR Strahl sehen.

    Eine Bestellung über 10 Platinen ist bereits raus, die müssten die nächsten Tage kommen. An der Firmware werde ich wohl nächste Woche arbeiten. Das sollte für die erste Version hoffentlich kein allzu großes Problem werden.

    Ich weiß, ich bin spät dran mit dem Vorschlag. Platinen hast Du ja schon bestellt. Meine alte Tastatur hatte oben eine Reihe Funktionstasten, die man im EPROM mit Zeichenfolgen belegen konnte. Hat man die gedrückt, wurde dann halt einfach die Zeichenfolge gesendet. Sparte beim Programmieren einiges an Aufwand beim Tippen. Wäre geneigt, etwas ähnliches aber ohne die ganzen Tasten einzubauen. Also nur eine FN-Taste oder so zu haben, die dann in Verbindung mit einer anderen Taste bestimmte Sequenzen auslöst.


    Da das Layout jetzt steht und Platinen bestellt sind (und ich sowieso Y und Z tauschen würde), würde ich mal schauen ob ich eine der anderen Tasten "umfunktionieren" kann, zum Beispiel die F1 oder F2, die ich im Layout sehe.

    Freue mich über weitere Ideen :)

    Welche Leistung soll die PV denn liefern? Danach und ob Du Akku möchtest, richtet sich der Aufwand.


    Wir haben einen zweiten Zähler (nicht geeicht), quasi Rücken an Rücken mit dem EVU Zähler. Zwischen den beiden Zählern sind noch Sicherungen, Netztrenneinrichtung und Abgang zur Wallbox. Dieser zweite Zähler ist zum einen dazu da, die Ladeleistung für den Akku zu ermitteln und zum anderen die Netzspannung zu überwachen. Ist die über 253V, dann wird PV soweit runter geregelt, daß nix mehr eingespeist wird. Irgendwo vor dem Netztrenner muß auch noch was sitzen, fällt mir gerade ein. Denn da wird Netzspannung und Frequenz überwacht. Verlässt Spannung oder Frequenz das erlaubte Fenster, wird der Netztrenner ausgelöst und wir sind auf uns gestellt (also PV, Akku, Generator). Das alles sind schon verdammt viele Teileinheiten.

    Käme noch die UST-Pflicht hinzu (unwahrscheinlich), dann hättest Du nicht für 40 EUR eingekauft, sondern für 33,61 EUR. Hast aber auch nur für 8,40 EUR verkauft und musst noch noch 3,80 EUR MWST für die Eigennutzung abrechnen, bekommst aber in Summe noch 0,99 EUR UST erstattet.

    Da kannste ja gleich ein Unternehmen gründen, allen Privatkack korrekt in eine Buchhaltung eintragen, als Privatentnahme ausbuchen, als Privateinlage wieder einbuchen und verkaufen. Und wenn du dann natürlich auf dem Papier Verlust/Nullrunde machst heißt es Liebhaberei und das FA akzeptiert es nicht...

    Nein als EInzelunternehmer darfste dir nix selber verkaufen/kaufen/vermieten, das hatte ich schon versucht, damit der 3. Anteil, ein bisheriger Privatanteil vom Haus nicht in die Gewerbemasse fällt und bei Geschäftsaufgabe wertversteuert werden muss. 8)


    Wie war das nochmal mit der Gesellschaft zur Förderung der Gesellschafter, was einem in Steuersparsiminaren immer verkauft wird, aber nur auf dem Papier klappt?

    Wieso muss ich auf Replies antworten, die auf erst später gepostetes Bezug nehmen? ;) Wo ist die Zeitmaschine? Will auch.


    Das mit den Geschäften mit einem selber ist echt ein Problem. Deswegen besser über Kreuz (der Teil der Wohnung mit dem Büro gehört der Frau/dem Mann und wird angemietet). Ist immer noch übel, aber wird bei Einhaltung der üblichen Miete und realem Geldfluß von Konto zu Konto normalerweise anerkannt.


    Anekdote zu dem Thema: Bekannter hat das mit Whisky durch und ist jetzt an der Sonne. Bis das FA einen anderen Weg findet. Als er die ersten Fässer in Schottland kaufte, hat er dem FA das Gewerbe angemeldet. Hat aber, naturgemäß, die ersten 5 Jahre dicke Verluste gemacht und nach 5 Jahren auch keine neuen Fässer mehr gekauft. Das FA hat das dann als Liebhaberei eingestuft und es war enormer Aufwand das steuerlich glatt zu ziehen. Zum Glück hatte er, wie der Steuerberater vorgeschlagen hat, die ersparten Steuern aufs Konto gelegt, hatte also genug für die Rückzahlungen. Hat auch auf den Liebhaberei-Beschluß Einspruch eingelegt und darauf hingewiesen, daß er sehr wohl in 10 bis 15 Jahren mit satten Gewinnen rechnet. Wäre halt langwierige Anlaufphase. Und das FA hat dem Einspruch nicht stattgegeben.

    Es kam, wie es kommen sollte, der Whisky war reif und kam zum Verkauf. Er hat reichlich Gewinne gemacht und das FA wollte die Hand aufhalten. Das war die Stunde der Vorlage des alten Beschlusses. Und des Hinweises, wenn das jetzt doch rückwirkend ein Gewerbe ist, dann wird alles zurück bis zur Anmeldung nochmal aufgemacht und da fallen dann auch reichlich Zinsen an, die der Staat zu zahlen hat. Und siehe da, da dem FA alle Informationen vorlagen (er hatte ja selber darauf hingewiesen, daß da Gewinne zu erwarten sind, sogar inklusive korrektem Zeithorizont) und er den Liebhabereibeschluß selber angefochten hat, und der Beschluss dennoch so gefasst wurde und mehr als 10 Jahre alt war, konnte er alle Gewinne behalten. (das war jetzt meine nicht fachmännische Zusammenfassung). Natürlich hat er auch dazwischen seine Buchhaltung geführt, damit er für den Fall der Fälle alle Infos und Belege hat.


    Manchmal muß man halt Geduld haben.

    Kinder tragen ein Kleidungsstück oft nicht mal ein Jahr, weil sie schon wieder raus wachsen. Jetzt kauf ich eine Kinderhose für 40 Euro, darin sind 19% Mehrwertsteuer schon enthalte und verkaufe sie nach ein paar Monaten wieder für 10 Euro wieder weil rausgewachsen und soll davon Gewinn-Steuern bezahlen? Welche Logik steckt dahinter? Muss ich jetzt jeden Gegenstand, den ich mal kaufe und brauche, in der Buchführung eintragen, um nachzuweisen, dass ich damit keinen Gewinn gemacht habe, wenn ich ihn innerhalb 1 Jahr wieder verkaufe (weil das Teil nicht passt/taugt/...) ?

    Natürlich musst Du Verlust erstmal nicht versteuern (ok, vereinfacht, Steuerberater erklärt Dir sicher die ganzen Abers). Aber ein Gewerbe ist nicht nur was Gewinn macht. Die Gewinnerzielungsabsicht reicht. Großer und wichtiger Unterschied.


    Und dann ist bei einem Gewerbe auch immer die Privatentnahme zu berücksichtigen. Du hast etwas für 40 EUR gekauft und 6 Monate genutzt und verkaufst es für 10 EUR?


    Lassen wir mal die UST außen vor.


    Sagt das FA, daß die AfA für Kinderkleidung bei 1 Jahr liegt (keine Ahnung, ob es sowas überhaupt gibt, aber die sind kreativ im Entwerfen solcher Richtlinien), dann wäre nach 6 Monaten der Wert noch 20 EUR, hast also 20 EUR genutzt. Für 10 EUR verkauft, also 10 EUR Verlust. Sagen die aber, die AfA ist 6 Monate, dann hast Du plötzlich 10 EUR Gewinn gemacht.


    Käme noch die UST-Pflicht hinzu (unwahrscheinlich), dann hättest Du nicht für 40 EUR eingekauft, sondern für 33,61 EUR. Hast aber auch nur für 8,40 EUR verkauft und musst noch noch 3,80 EUR MWST für die Eigennutzung abrechnen, bekommst aber in Summe noch 0,99 EUR UST erstattet.


    Geht aber eigentlich auch nicht um Kinderkleidung für die eigenen Kinder. Es geht erstmal darum, ob das FA gewerbliches Handeln unterstellt. Das dürfen die nicht nach Nasenfaktor. Dafür gibt es interne Richtlinien. Verletzt Du eine dieser, dann wendet sich das Blatt und Du musst nachweisen, daß es NICHT gewerblich war, also keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. Die Nutzung einer Versteigerungsplattform ist da kontraproduktiv, denn warum will man versteigern? Um soviel Geld wie möglich zu bekommen. Hast Du ja selber schön beschrieben. Am gleichen Fliegenfänger hängen die Leute, die EKA als verdeckte Versteigerungsplattform nutzen.


    Ein paar mal ist sowas ja akzeptiert, haushaltsübliches Handeln. Wenn Du den Keller ausräumst und 100 Dinge versteigerst, dann kann man das sicher auch gut erklären. Finden die aber heraus, daß 30% davon gerade erst neu gekauft wurden oder da 10 mal der gleiche Trainingsanzug (als Beispiel) bei ist, dann bist Du in der Beweislast. Denn sowas ist kein üblicher Haushalt mehr.


    Alles nicht neu. Gibt es schon lange.


    Ich kann Dir sagen, da ich öfters hochwertigen Whisky einkaufe, auch innerhalb der EU, daß es da auch eine Grenze gibt. Latsche ich zu Zoll um den Alkohol anzumelden und ich habe mehr als 7 Liter (10 Flaschen), dann schauen die genau hin. 10 verschiedene Flaschen plus Bilder meiner Sammlung ... Alles gut. Evtl. Zoll bezahlen und ab dafür. Sind das 10 mal die gleichen ... Meldung ans FA und dann kommt auch bald der Brief. Dann ist auch egal, ob ich 9 Flaschen zum EK abgegeben habe. Realisierte Gewinne oder nicht sind da erstmal uninteressant. (seitdem kaufe ich immer nur 2 gleiche Flaschen, eine zum selber probieren und eine zum wegstellen, das kann ich immer gut argumentieren und auch nachweisen).

    Hallo,


    Eine Frage in die Runde. Wie habt ihr die Alu-Frontplatten gereinigt. Hab ja einen MFA erstanden und manchen Frontplatten sieht man das Alter und die Nutzung massiv an. Ich könnte da natürlich mit Schmirgelleinen und Polierscheibe dran gehen, aber danach sind die Beschriftungen ganz sicher auch weg, denn die sind ja nur aufgedruckt und nicht gefräst. Nevrdull macht schon einen guten Job, aber noch nicht so wirklich perfekt.


    Irgendwelche anderen Ideen?

    Da wurde doch eine Frau erfolgreich verklagt, weil sie 100 Kleider-Artikel ihrer beiden rausgewachsenen Kinder verkauft hatte. EInzeln. Als Paket wäre das kein Problem gewesen.


    Meineswissens ist der private Weiterverkauf mit Gewinn nach 1 Jahr steuerfrei. Außer Immobilien, da sind es 10 Jahre.

    Die 10 Jahre sind Spekulationsgewinne, das 1 Jahr nur eine Vereinfachungsannahme.


    Grundsätzlich geht es ja darum, wann ist etwas gewerblich. Das ist nicht so klar definiert. Deswegen ist es immer hilfreich, Aufzeichnungen zu haben, wann und zu welchem Preis man was gekauft und verkauft hat. Wird etwas innerhalb 1 Jahres weiterverkauft, kann das FA gewerbliches Handeln unterstellen. Muß aber nicht. Kommt auf den Einzelfall an. Aber bei mehr als 1 Jahr kann auch gewerbliches Handeln unterstellt werden, besonders wenn man durch andere Dinge auf dem Radar des FA erscheint. Hat man zum Beispiel viele verschiedene Computer angesammelt und jemand im FA sagt, das wären im Wert steigende Objekte, dann nützen auch 3 Jahre oder länger nix. Denn Du wirst ja selten bei alten Computern eine Abschreibung für Abnutzung unterstellen können.


    Ist es aber eine Sammlung und man hat ein Profil als Sammler, zum Beispiel durch Ausstellungen, Artikel in Fachzeitschriften und so weiter und man kann im Bedarfsfall nachweisen, daß man die Sammlung wegen Gesundheit, Umzug oder so (finanzielle Probleme wären ein schlechter Grund) auflösen muß, dann sollte man gute Chancen haben, wenn alles in wenigen Chargen verkauft wird. Also immer dokumentieren, wenn man seine Sammlung ausstellt oder vorstellt.


    Es geht dabei ja auch nicht um den realen Gewinn, sondern die "Gewinnerzielungsabsicht". Unterstellt das FA, daß man die Computer vor 5 Jahren nur gekauft hat, weil man hoffte, die würden im Wert steigen und man könne mit Gewinn verkaufen, dann ist man am A., wenn man nichts Gegenteiliges vorbringen kann.

    Schonmal an eine Lupenbrille gedacht? SMD löte ich mit Lupenbrille. Damit habe ich auch 3D Sicht.

    Ein großer Nachteil des 6502 ist der kleine Stack.

    Mindestens ebenso schlimm finde ich, dass es keine echten 16 Bit Zeiger gibt. Wenn man einen Zeiger inkrementiert, muss man immer manuell prüfen, ob es einen Überlauf in's höherwertige Byte gab.

    Das ist doch typisch RISC. Gab in der Chip #1 ja den schönen Vergleich Block move mit 6502/1MHz und Z80/40 Mhz. Der Z80 Code sieht schön klein aus, der 6502 ist aber schneller.

    Bin sofort dabei. Zwei Stück bitte, idealerweise mit allen Bauteilen :)

    Interessant find ich den TJ45-SUB-9-Adapterstecker ? Für Modems an COM ?

    https://www.ebay-kleinanzeigen…-grau/2289812520-225-2149

    Ne Console an RS232 z.B. bei Cisco-Routern.

    Ich finde da nichts interessant, scheinen mir ganz normale Preise zu sein

    Da müsste ich im Büro eine ganze Kiste von haben. Oder halt die Leitungen mit angeschweißtem DB9 und RJ45 und eingebauter Drehung. Wenn da jemand was braucht ...

    Hallo,


    Bin nicht der C64-Spezi (hatte nie einen), aber habe halt aus Reparaturen die nie bezahlt wurden, hier zwei C64 mit Floppies rumliegen. Der Weihnachtsbaum und über andere Wege erhaltene Fischertechnik-Adapter veranlassen mich, da doch etwas mehr reinzuschauen. Von meinen anderen Rechnern kenne ich die Vergänglichkeit magnetischer Datenträger. Deswegen war meine erste Idee, ein 1541 mit Gotek auszustatten. Das ist wohl eher problematisch.


    Daher hier die Frage: Gibt es einen irgendwie gearteten 1541 Ersatz, der Daten vom USB-Stick nimmt? SD2IEC habe ich gesehen, möchte aber keine SD-Karten verwenden.

    So, läuft. Ist ein bisschen Stilbruch mit den SMD-Bauteilen und die Lötaugen hätte man auch etwas größer machen können, und das (E)PROM musste nach dem Durchlauf durch die Postsortieranlage auch erstmal wieder zart aufgerichtet werden, aber es läuft!


    Super, danke für die Aktion.


    Und jetzt muß ich erstmal nachschauen, welche Kondensatoren in C64-Netzteilen sterben. Ein Netzteil (natürlich das erste, welches ich aus der Kiste nahm) war natürlich defekt. Dabei bin ich mir sicher, bei der letzten Prüfung vor 5 Jahren oder so war das noch topp.

    Aber ernsthaft: Wie erfährt die Waschmaschine, dass PV-Strom vorhanden ist? Gibt es da irgendeinen Standard? Von einer API mit der ich die Spülmaschine irgendwo einbinden könnte, habe ich nichts gelesen.

    Bei PV gibt es nirgendwo einen "Standard". Die versuchen alle noch den Hersteller-Lock-In. Miele unterstützt Smart Grid, was SMA mal in grauer Vorzeit unterstützte. Jetzt brauchst Du da ein eigenes Gateway :( Die ETSI hat zwar Open Smart Grid publiziert, aber habe noch keine deutsche Weißware damit gesehen.


    Ist mir auch alles zu viel Act, dieser ganze Hausautomatisierungskram. Da muss man Spass dran haben. Ich habe den nicht, weil der Billigkram nichts taugt und das Profi-Equipment unbezahlbar teuer ist und sich niemals amortisiert.

    Als Fan alter Elektronik ist "Amortisation" doch eher ein Nischenprodukt. Aber stimmt schon, das ist alles "noch" Glump. Das "noch" in Anführungsstrichen, weil ich befürchte ohne Eingreifen der EU wird sich da nix ändern. Sieht man ja an Unterhaltungselektronik, die es seit ewigen Zeiten schaffen, Standards gerade so zu unterstützen, daß man letztlich doch wieder alles von einem Hersteller braucht.

    Spülmaschine haben wir noch nicht mit WLAN. Wird aber Zeit. Fast. Waschmaschine hat WLAN. Damit kann man die beladen, wenn man morgens aus dem Haus geht und sie geht dann an, wenn die PV massiv produziert.


    Und dann kam Corona und eigentlich ist immer irgendwer zuhause, der sie anstellen kann wenn genug Strom da ist.

    Hallo in die Runde


    Ich habe mittels USV über 2 Tage mal die Eingangsspannung in meinem Stromnetz gemassen und sehe Werte zwischen 222 und 240 Volt. Ist sowas normal oder haben wir da Lastproblem?


    Gruß- Georg B.

    Ist normal. Ist ja auch, wie hier schon mehrmals gesagt, vom Abstand vom Trafo, andere Verbraucher oder Einspeisen und dergleichen abhängig. Auch im eigenen Haus.


    Der Spannungsfall entsteht ja grob durch Strom über Leitungswiderstand. Je dünner die Leitung, desto höher der Widerstand pro Längeneinheit. Heißt, je länger und/oder je dünner die Leitung desto größer der Spannungsabfall bei Stromfluß. Zulässige Netzspannung am Zähler (danach hat das EVU ja nur noch beschränkten Einfluß) ist 230V +/- 10%, also 207V - 253V. Da sind Deine Werte ja voll drin.

    Das ist mir zu wenig information. Wo ist die tastatur? Wie genau sieht sie aus? Die 16 Datenleitungen legen eine Matrix nahe zumal acht mit eingang und acht mit ausgang gekennzeichnet sind. Wofür die zusätzlichen CA1..2 und CB1..2 sind erschließt sich mir jedoch nicht. Falls die Tastatur nur an CA hängt könnte es so wie beim Apple II funktionieren. Das geht bereits.

    Die Computer haben keine Tastatur. Nur den Parallel-Anschluß für eine parallele ASCII-Tastatur. Das ist CA. CB ist der Druckeranschluß.

    MT093 passt auch in die 8x16 Universalplatine.

    Ich habe noch keine der Universalplatinen fertigen lassen. Es besteht also immer die Unsicherheit dass etwas nicht passt oder das man etwas besser machen könnte.

    Hab nicht in die Details geschaut. Kann der MT093 dann USB Tastatur auf Parallel? Dann würde ich gerne bei den Platinen mitmachen. Kannst Du den MT093 programmieren?

    Witzig: Exx ist der Aussendurchmesser des Gewindes in MILLIMETER - auch in den USA :)

    USA gehören ja auch zu den Gründungsmitgliedern der SI. Und alle Government contracts in USA sind metrisch. Das wissen allerdings erschreckend wenige in USA, weswegen sowas wie Mars Climate Orbiter passieren konnte.