Kinder tragen ein Kleidungsstück oft nicht mal ein Jahr, weil sie schon wieder raus wachsen. Jetzt kauf ich eine Kinderhose für 40 Euro, darin sind 19% Mehrwertsteuer schon enthalte und verkaufe sie nach ein paar Monaten wieder für 10 Euro wieder weil rausgewachsen und soll davon Gewinn-Steuern bezahlen? Welche Logik steckt dahinter? Muss ich jetzt jeden Gegenstand, den ich mal kaufe und brauche, in der Buchführung eintragen, um nachzuweisen, dass ich damit keinen Gewinn gemacht habe, wenn ich ihn innerhalb 1 Jahr wieder verkaufe (weil das Teil nicht passt/taugt/...) ?
Natürlich musst Du Verlust erstmal nicht versteuern (ok, vereinfacht, Steuerberater erklärt Dir sicher die ganzen Abers). Aber ein Gewerbe ist nicht nur was Gewinn macht. Die Gewinnerzielungsabsicht reicht. Großer und wichtiger Unterschied.
Und dann ist bei einem Gewerbe auch immer die Privatentnahme zu berücksichtigen. Du hast etwas für 40 EUR gekauft und 6 Monate genutzt und verkaufst es für 10 EUR?
Lassen wir mal die UST außen vor.
Sagt das FA, daß die AfA für Kinderkleidung bei 1 Jahr liegt (keine Ahnung, ob es sowas überhaupt gibt, aber die sind kreativ im Entwerfen solcher Richtlinien), dann wäre nach 6 Monaten der Wert noch 20 EUR, hast also 20 EUR genutzt. Für 10 EUR verkauft, also 10 EUR Verlust. Sagen die aber, die AfA ist 6 Monate, dann hast Du plötzlich 10 EUR Gewinn gemacht.
Käme noch die UST-Pflicht hinzu (unwahrscheinlich), dann hättest Du nicht für 40 EUR eingekauft, sondern für 33,61 EUR. Hast aber auch nur für 8,40 EUR verkauft und musst noch noch 3,80 EUR MWST für die Eigennutzung abrechnen, bekommst aber in Summe noch 0,99 EUR UST erstattet.
Geht aber eigentlich auch nicht um Kinderkleidung für die eigenen Kinder. Es geht erstmal darum, ob das FA gewerbliches Handeln unterstellt. Das dürfen die nicht nach Nasenfaktor. Dafür gibt es interne Richtlinien. Verletzt Du eine dieser, dann wendet sich das Blatt und Du musst nachweisen, daß es NICHT gewerblich war, also keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. Die Nutzung einer Versteigerungsplattform ist da kontraproduktiv, denn warum will man versteigern? Um soviel Geld wie möglich zu bekommen. Hast Du ja selber schön beschrieben. Am gleichen Fliegenfänger hängen die Leute, die EKA als verdeckte Versteigerungsplattform nutzen.
Ein paar mal ist sowas ja akzeptiert, haushaltsübliches Handeln. Wenn Du den Keller ausräumst und 100 Dinge versteigerst, dann kann man das sicher auch gut erklären. Finden die aber heraus, daß 30% davon gerade erst neu gekauft wurden oder da 10 mal der gleiche Trainingsanzug (als Beispiel) bei ist, dann bist Du in der Beweislast. Denn sowas ist kein üblicher Haushalt mehr.
Alles nicht neu. Gibt es schon lange.
Ich kann Dir sagen, da ich öfters hochwertigen Whisky einkaufe, auch innerhalb der EU, daß es da auch eine Grenze gibt. Latsche ich zu Zoll um den Alkohol anzumelden und ich habe mehr als 7 Liter (10 Flaschen), dann schauen die genau hin. 10 verschiedene Flaschen plus Bilder meiner Sammlung ... Alles gut. Evtl. Zoll bezahlen und ab dafür. Sind das 10 mal die gleichen ... Meldung ans FA und dann kommt auch bald der Brief. Dann ist auch egal, ob ich 9 Flaschen zum EK abgegeben habe. Realisierte Gewinne oder nicht sind da erstmal uninteressant. (seitdem kaufe ich immer nur 2 gleiche Flaschen, eine zum selber probieren und eine zum wegstellen, das kann ich immer gut argumentieren und auch nachweisen).