Copyright Diskussion (ausgelagert aus "re-Design Apple-1 Doku")

  • Wenn da keine Copyright Notice drin ist und auch nicht rückwirkend Copyright eingetragen wurde, dürfte es nach damaligem US-Recht dort schon immer Public Domain gewesen sein.

    Wie es aussieht, wenn ein Werk, das nach US-Recht schon immer Public Domain war, anschließend das Land verlässt, ist eine interessante Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann muss man Copyright eintragen?

    Wir reden nicht von Trademark.


    Und selbst wenn das in USA so ist, hier gilt deutsches Recht. Und nach dem kannst du das Urheberrecht noch nicht mal veraeussern.

  • Selbstverständlich gilt in Deutschland deutsches Recht, aber es stellt sich die interessante Frage, welchen urheberrechtlichen Status in Deutschland ein Werk hat, das von einem fremden Staatsbürger in einem fremden Land vor Beitritt dieses Landes zur Berner Übereinkunft erstellt und ohne Urheberrechtsschutz, also gewissermaßen mit einer Schutzfrist von null Jahren, veröffentlicht wurde.


    Wenn sich in diesem Anleitungsheft doch irgendwo ein Copyright-Vermerk verstecken sollte, ist diese Frage hinfällig, weil es dann auf jeden Fall geschützt ist.

    Zumindest auf den Bildern sehe ich da aber nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe erstmal davon aus, das ein Copyright besteht, egal ob mit oder ohne Vermerk.

    Der Vermerk hilft mir also nur zum identifizieren des Copyright-Inhabers.


    Aber was ist die Berner Uebereinkunft? (bin schon am suchen ...)

    • Offizieller Beitrag

    Interessant, die USA sind erst seit 1989 Mitglied.


    Was heisst das jetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist mir wirklich neu.

    Ich dachte die USA waeren da etwas weiter. Dafuer wird jeder Mist patentiert. :)

  • Nichts davon gibt mir hier das Recht, das einfach zu machen, aber das ist mein Risiko, nicht das des Forums. Insofern fände ich ich hübsch, wenn der Artikel nicht gelöscht würde.

    Wenn das Ding durch die Kombination aus Veröffentlichungszeitpunkt und fehlendem Copyright-Vermerk in den USA gemeinfrei ist, nicht „zeitgleich“ (d.h. innerhalb von 30 Tagen) offiziell international veröffentlicht wurde, was bei der mickrigen Auflage unwahrscheinlich ist, und in Deutschland durch den Schutzfristenvergleich die kürzere Schutzfrist (hier gleich 0) des Ursprungslandes gilt, dann gibt dir genau das sehr wohl das Recht, das einfach zu machen.


    Am Anfang steht immer noch das „wenn“, aber die Situation sieht gar nicht schlecht aus.

  • Eine kleine Spitzfindigkeit fehlt hier noch, und zwar die Sache mit den Marken:


    Apple ist offensichtlich immer noch ein eingetragener Markenname.

    Inwiefern das im Kontext eines als Nachdruck ausgewiesenen Nachdrucks einer vergriffenen nicht urheberrechtlich geschützten Bedienungsanleitung für einen Apple-Computer relevant ist, sei aber dahingestellt.


    Sollte man nur allgemein im Hinterkopf behalten.

    • Offizieller Beitrag

    Und an die Aufseher hier: Ich finde es sehr schade, dass bei so einem Fan-Projekt links zu ebay entfernt werden. Keine Werbung und so, verstehe ich, aber Leute, manchmal greife ich mir da schon an den Kopf.

    Ich schuettel auch immer wieder den Kopf, warum viele Leute immer beim Lesen der Nubs eine Sehschwaeche entwickeln.

    :)


    Wir haben gerade eine Diskussion ueber den gewerbsmaessigen Handel. Und wenn wir es dem einen verbieten, muessen wir es auch beim anderen. Vor allem wenn dieser als "gewerblicher Verkaeufer" gelistet ist.

    Das was du da gemacht ist aller Ehren wert. Aber auch ich habe schon viel Zeit in Fan-Projekte investiert und nicht die Platine fuer 49,90 angeboten. Deshalb tu mal nicht uneigennuetzig.

  • PS: Und natürlich, deleted_07_21, bekommst du ein vollständiges Set kostenlos! Bitte schick deine Adresse per PN

    Vielen Dank für das großzügige Angebot -- aber das sollte an Benedikt gehen, denke ich. Der hat seit Post #3 hartnäckig auf die US-Copyright-Besonderheiten hingewiesen, sonst hätte ich mich daran auch gar nicht erinnert. Auch nach seinen Folgeposts zu urteilen scheint sich Benedikt (anders als ich...) tatsächlich auszukennen in der Materie! :thumbup:

  • Bei Bedarf komm' ich drauf zurück.

    Gegenwärtig habe ich das Gefühl, dass so etwas bei mir eh nur verstauben würde.


    P.S.:

    Auch wenn nachvollziehbar ist, wenn das nicht sofort passiert, würde es sicher viele Leute freuen, wenn deine Dateien früher oder später ihren Weg auf die gängigen Archivseiten fänden.

  • Ich habe eine Frage, die nicht provokant / wertend / etc. sondern ganz neutral und aus Interesse gemeint ist. Hier werden ja auch öfter Bedienungsanleitungen geteilt. Das sind ja eigentlich auch Werke mit Copyright. Wie ist denn da die "offizielle" Haltung? Falls es die gibt? Auch ich mache das ja öfter mal und man ist jedesmal im Zwiespalt...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Betreiber eines Forums von Schutzrechtsverletzungen Kenntnis erlangt, muss er diese umgehend beseitigen.

    yalsi kann das bestimmt genauer erklaeren, wenn er will.

    Das ist die gaengige Praxis / Rechtsauffassung / ...


    D.h. wir duerfen nichts dulden, koennen aber auch nicht alles wissen.

    Den Rest darfst du dir jetzt zwischen den Zeilen raus lesen.

  • Die Nutzungsbestimmungen nehmen die Forenmitglieder da schon klar in die Pflicht, wenn ich sie richtig verstehe. Mit jedem Post gibt man ja (wenn man nichts anderes vermerkt) die Inhalte unter der Creative Commons-Lizenz frei. Das impliziert auch die Zusicherung, dass man das Recht hat, die Inhalte so freizugeben, oder?

    • Offizieller Beitrag

    In der NUBS steht in §4 Abs. 2 Satz 4, dass die "Verwendung von gesetzlich durch Urheber- und/oder Markenrecht geschützten Inhalten und/oder Beiträgen ohne Berechtigung" untersagt ist.


    Meine Meinung als Nichtjurist ist da folgende: Bedienungsanleitungen und Datenblätter sind ein Graubereich, besonders dann, wenn der Hersteller nicht mehr exisitiert (Commodore, Atari, ...) oder die Sachen sehr alt sind oder wir annehmen dürfen, dass der Rechteinhaber die Weitergabe toleriert. Solange wir da nicht vom Urheber auf einen Verstoß aufmerksam gemacht werden, besteht (Forenhaftung) IMHO kein direkter Handlungsbedarf. Mit den Seiten "Total Hardware Jumper Settings" bedienen wir ja direkt diesen Bereich. Das ist ja auch Vereinszweck: Dokumentation von Wissen rund um klassische Computer.


    Wenn Du hingegen einen Scan eines Buchs aus der Spiegel-Bestsellerliste einstellst, wäre das sicher nicht zu tolerieren. Wenn Du eine 30 Jahre alte Bedienungsanleitung, die irgendwo im Internet mal zu finden war, jetzt hier ablegst, ist das bis auf Widerruf tolerabel. Wenn Du die Scans hingegen verkaufen willst, würden wir wohl einschreiten.

    Denn Feindschaft wird durch Feindschaft nimmermehr gestillt; Versöhnlichkeit schafft Ruh’ – ein Satz, der immer gilt. Man denkt oft nicht daran, sich selbst zurückzuhalten; Wer aber daran denkt, der lässt den Zorn erkalten. Sprüche von Buddha, aus dem ‹Dhammapada›.


    Mein Netz: Acorn | Atari | Milan | Amiga | Apple //e und IIGS | Macintosh | SUN Sparc | NeXT |SGI | IBM RS/6000 | DEC Vaxstation und Decstation| Raspberry Pi | PCs mit OS/2, BeOS, Linux, AROS, Windows, BSD | Stand-alone: Apple //c und III | Commodore 128D | Sinclair QL | Amstrad | PDAs

    • Offizieller Beitrag

    Das impliziert auch die Zusicherung, dass man das Recht hat, die Inhalte so freizugeben

    Ich behaupte mal, das gilt fuer alles was du irgendwo postest. Unabhaengig der CC oder der Nubs.

  • Das impliziert auch die Zusicherung, dass man das Recht hat, die Inhalte so freizugeben

    Ich behaupte mal, das gilt fuer alles was du irgendwo postest. Unabhaengig der CC oder der Nubs.

    Nein, ich denke, die Nutzungsbedingungen gehen hier weiter als das, was "automatisch" gelten würde. Ich kann z.B. ein Zitat oder einen Anhang im Rahmen des "fair use" in den USA, oder im Rahmen des Zitierrechts in Deutschland, in einen Post einfügen. Damit kann ich aber nicht gleichzeitig behaupten, dass dieser Inhalt nun unter "Creative Commons"-Lizenz steht, wenn der Urheber eine andere Lizenz festgelegt hat.


    Man könnte diskutieren, ob der §6 der Nubs nicht explizit auf den selbst geschriebenen Text beschränkt werden sollte. Sonst müsste eigentlich jeder, der die NUBs genau nimmt und irgendwelche Zitate oder Anhänge in seinen Post einbaut, auch einen Disclaimer bezüglich der Lizenz in den Post setzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann z.B. ein Zitat oder einen Anhang im Rahmen des "fair use" in den USA, oder im Rahmen des Zitierrechts in Deutschland, in einen Post einfügen. Damit kann ich aber nicht gleichzeitig behaupten, dass dieser Inhalt nun unter "Creative Commons"-Lizenz steht, wenn der Urheber eine andere Lizenz festgelegt hat.

    Da geb ich dir Recht.

    Wenn du das so schreibst, versteh ich es sofort. ;)

    Hatte das vorhin anders interpretiert.