Beiträge von MJGraf

    Weißt du, wie schnell bei Kids da was zusammen kommt, wo die herauswachsen? Da sind100 Teile schnell zusammen. Wenn ich darüber Buchführung führen müsste, damit ich das FA in seiner Neugierde befriedigen kann, dann kommts eben in die Altkleidertonne. Für die Klamotten wurden bereits Steuern bezahlt.

    Wir haben selber drei Kinder und werden ganz sicher auf der Meldeliste landen. Also führen wir Buch, weisen nach, dass kein Gewinn erzielt wurde, und zahlen deshalb auch keine Steuern. Neben der ohnehin schon notwendigen Buchführung für Arbeitszimmer, Fortbildung (meine Frau studiert parallel zur Arbeit), beruflichen Fahrten und Dienstreisen sowie allg. Werbungskosten fällt das kaum ins Gewicht.

    Das Beispiel mit der Frau, der wegen 100 Klammottenverkäufen (vermutlich zurecht) gewerbliches Handeln unterstellt wurde, stammt ja aus der Zeit vor der Meldepflicht.

    Wenn es der Fall ist, an den ich mich erinnere, kam da auch mehr zusammen als nur "viele Verkäufe":

    Jedoch weist die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel auf eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltsführung hinausgeht. So bot die Antragsgegnerin im April 2006 um die 100 Artikel an, von denen in etwa 3/5 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit. Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin über eBay nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wenn die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass die Antragsgegnerin über eBay auch in großem Umfang Kinderkleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 14.04.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955,67 EUR gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über eBay gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über eBay zum Verkauf angeboten. In einem Zeitraum über knapp 3 Monate waren mindestens 4 Weiterverkäufe noch feststellbar.

    Der eigene PKW zählt zum Privatvermögen und muss daher beim Verkauf nicht als Gewinn bei der EkSt angegeben werden.

    Es gelten die gleichen Regeln: Wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, und ein Gewinn erzielt wurde, zählt es zu den sonstigen Einnahmen. Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.


    Edit: Wie sieht das eigentlich mit Flohmärkten aus? Da könnte man doch weiterhin fröhlich verkaufen?!

    Es gelten die gleichen Regeln: Wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, und ein Gewinn erzielt wurde, zählt es zu den sonstigen Einnahmen. Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.

    Und noch eine Frage : Sind es 2000 Euro Umsatz pro Jahr oder 2000 Euro Gewinn ? Gewinn kann ja gar keine Plattform prüfen... Wie soll das gehen ?

    Vielleicht habe ich das mit den 30 Artikeln und 2000 Euro auch falsch verstanden.... Private Trödelhändler gibt es dann nicht mehr. Sind dann halt alle gewerblich oder ?

    Die Plattformen melden an das Finanzamt bei mehr als 30 Artikeln oder 2000 Euro Umsatz, unabhängig von Gewinn und Zeit zwischen An- und Verkauf. Das ist der neue Teil.


    Wie bisher gilt: Wer mit Artikeln, die er weniger als ein Jahr besessen hat, mehr als 600 Euro Gewinn im Kalenderjahr gemacht hat (Verkaufspreis ‒ Kaufpreis), muss diesen Gewinn als sonstige Einnahme (Anlage SO) erklären.


    Aus der Meldung ergibt sich also keine Steuerpflicht, und umgekehrt kann auch ohne Meldung eine Steuerpflicht vorliegen. Die Finanzämter verwenden ein internes Scoringsystem, um zu entscheiden, welche Erklärungen in welchen Punkten geprüft werden; die Meldung wird hier eingehen, ebenso wie z.B. die Ergebnisse aus XPIDER. Ich würde davon ausgehen, dass ab einem gewissen Schwellwert sich jemand im Finanzamt die gemeldeten Verkäufe anschaut und, wenn diese nach "weniger als ein Jahr und mehr als 600 Euro Gewinn" aussehen, nach entsprechenden Belegen fragt.


    (Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)

    Ich habe in Erinnerung, dass das 1 Jahr nur gilt, wenn der Artikel zum Gebrauch und nicht zur Gewinnerzielung gekauft wurde.

    Sonst könnte ich ja mein komplettes Gewerbe unversteuert lassen, wenn ich die PCs und Teile hier 1 Jahr lagern würde.

    Ja, natürlich: Es geht um private (also: nicht gewerbliche oder als Freiberufler getätigte) Verkäufe. Die Absicht ist nach meinem Verständnis dabei egal, die kann letztlich eh keiner nachweisen.

    Andererseits warte ich nur darauf (5-10 Jahre), dass man bei Meldung Nachweise hochladen muss, die natürlich nur stichprobenartig geprüft werden und bei Versäumnis einfach Steuerbescheide erstellt werden.

    So what? Dann lädst Du die Nachweise halt hoch. Ich hatte 2020 (für zwei Angestellte mit jeweils pandemiebedingt neuem Arbeitszimmer) 60 Seiten Belege, zum Teil über 10 Jahre alt (Baukosten Haus). Kommen halt noch ein paar mehr dazu. Der Stundenlohn für die Steuererkläung ist immer noch besser als der für Arbeit ;)


    Und vor Gericht und vor dem Finanzamt gilt auch: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Aber hier meine persönlichen (EXTREM negativen!) Erfahrungen auszurollen sprengt den Thread. Daher lass' ich das auch.

    Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

    Ich verstehe die Aufregung hier gerade nicht. Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, gilt folgendes:

    • Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nur vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Ausnahmen: Immobilien, Wertpapiere; aber die sind hier ja nicht das Thema).
    • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind "sonstige Einnahmen".
    • Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.

    Im Umkehrschluß bedeutet das:

    • Alles, was man länger als ein Jahr besitzt, kann man bedenkenlos verkaufen. Niemand braucht Quittungen aus den 80er Jahren. Man sollte nur den Erwerbszeitpunkt grob belegen können.
    • Für alles, was man nach weniger als einem Jahr verkauft, ist nur ein eventueller Gewinn zu versteuern. Über die kurze Zeit sollte sich i.d.R. der Einkaufspreis nachweisen lassen (e-Mails, Paypal- und Überweisungsbelege, eBay-Auktionen, etc.) .

    Dass man von eBay, Kleinanzeigen et al. beim Finanzamt gemeldet wird, bedeutet ja nicht, dass gleich Steuern anfallen oder eine Steuerprüfung ins Haus steht. Es wird ggf. eine freundliche Anfrage geben, was verkauft wurde, wie lange man die Gegenstände schon besaß, und welche Gewinne angefallen sind. Wenn man das plausibel beantworten kann: kein Stress. Die Mitarbeiter im Finanzamt haben zur Zeit besseres anderes zu tun, als Kleinstgewinnen nachzuspüren — Stichwort: Grundsteuer.


    Am Besten führt man ab diesem Jahr gleich eine Excel-Liste für alle Verkäufe: Einkaufsdatum, Einkaufspreis, gekauft von, Verkaufsdatum, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, verkauft an, ggf. zu versteuernder Gewinn; und sammelt Belege für alle Käufe, die eventuell schnell wieder verkauft werden.


    (Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)

    – DEC Alpha fehlt, erste 64bit-CPU …

    War der MIPS R4000 nicht ein Jahr früher dran?


    Überhaupt fehlt in dieser "Timeline" so unglaublich viel ‒ sie sieht aus, als hätte sie jemand ohne jedes Hintergrundwissen für ein Schul- oder Uni-Projekt in einer halben Stunde zusammengeklöppelt. Zum Vergleich kann man den Wikipedia-Artikel Microprocessor chronology anschauen - und selbst der enthält offensichtliche Lücken (z.B. fehlen NS SC/MP II und III, oder die HP Saturn Prozessoren).

    Das habe ich noch nicht ausprobiert. Dafür müsste Aref aber auch auf 5v gelegt sein. Aktuell ist Aref mit einem Kondensator auf GND gelegt, um die interne Spannungsreferenz von 1,1/2,56 V zu verwenden.

    Beim RCT habe ich allerdings die entsprechenden Pins leider nicht zum ZIF Sockel geführt (der DAC ist nur für Port F und K verfügbar).

    Der Kondensator sollte kein Problem sein, das funktioniert für VCC genauso, da muss man nur die REFS-Bits ändern:


    Wenn das der ATmega könnte, wären einige tolle Features möglich. Dafür müsste ich den Pin als Eingang mit Pullup schalten, dann kann ich zumindest feststellen, ob das Signal auf Low gezogen wird. Mit 50-100 nA bringt man aber keine LEDs mehr zum Leuchten.

    Was passiert, wenn ich einen der ADC-Pins als (aktiv getriebenen, high oder low) digitalen Ausgang schalte, und dann den ADC auslese, mit VCC als Spannungsreferenz? Über den Spannungabfall und die Kennlinien in Datenblatt sollte sich doch der Strom abschätzen lassen, ggf. mit zusätzlicher Kalibrierung.

    meine rente. da ich versager, nach zwei scheidungen mich bei meiner mutter vor 21 jahren verkrochen habe.

    und mein vermögen verschenkte und vernichtete, weil das ganze geld mir die falschen frauen und freunde brachte.

    da ich dann in jedem nur das gute sehe, hatte ich in meinem leben, mit meinem erfolg auch viel pech gehabt.

    Sorry. Ich wollte keine Wunden aufreißen, dachte, Du würdest Dich auf die Etikettenpreise beziehen.

    Spontan fallen mir noch ein:

    Daneben kursieren auch Gerber-Dateien für einen Mockingboard-Clone und einen Clone der Z80-Softcard. Inwieweit die aber wirklich Open Source sind ‒ oder einfach nur geklaut ‒ weiß ich nicht.


    Nachtrag: Warum in die Ferne schweifen — hier gibt es dank hans die Mockingboard-Gerber.

    Mehr als 200 kHz bekommt man mit den Timern leider nicht hin.

    Wenn ich das Datenblatt zum ATmega 2560 richtig lese (S. 165), sollte es möglich sein, die Timer ohne Prescaler direkt mir Systemtakt zu betreiben. Ich weiß jetzt nicht, ob es funktioniert, die OCR-Register auf 0 zu setzten und bei jedem Takt ein Compare Match zu bekommen, aber mit OCRn = 1 und Toggle on Compare Match sollte doch eigentlich mindestens 1/4 Systemtakt möglich sein — oder?

    Nach einem Telefonat mit einem Bekannten, habe ich einen Tipp bekommen, das eine Schule in NRW solche Spenden sucht.

    Ich will jetzt nicht bestreiten, dass es vielleicht eine Schule gibt, die aus irgendeinem speziellen Grund solche Geräte als Spende sucht, aber ich wäre (als Ehemann einer Informatiklehrerin) überrascht, wenn das irgendwas mit dem normalen Informatikunterricht zu tun hätte: Da will man normalerweise (a) halbwegs aktuelle Geräte, auf denen man je nach Jahrgangsstufe eine Office-Suite, Scratch, Python oder Java zum laufen kriegt, und man will (b) einen Klassensatz identischer, identisch konfigurierter und über's Netz administrierbarer Geräte, damit die Lehrerinnen und Lehrer sich um den Inhalt kümmern können, statt die speziellen Eigenschaften einzelner Rechner kümmern zu müssen.


    Ansonsten gilt, was andere gesagt haben: Was nicht für den regulären Unterricht gebraucht wird, "überlebt" nur so lange, wie jemand da ist, der sich darum kümmert. Schon weil der Platz begrenzt ist, und immer wieder neue Sachen dazukommen.

    Ich selbst habe als Schüler Mitte der 90er geholfen, ein Sprachlabor aus den 60ern und einen Klassensatz Apple IIs zu entsorgen, um Platz für einen zweiten Computerraum mit aktuellen PCs zu schaffen. Damals hatte ich kein Interesse an den alten Kisten, heute ärgere ich mich, dass ich nicht ein oder zwei mitgenommen habe.

    Etwas teurer ;-), aber m.E. immer noch sehr günstig: Bei eKA verkauft jemand NOS Cherry G84-4400 (mechanische Kompakttastatur mit integriertem Trackball) in der PS/2-Version. Die Tastaturen, die ich bekommen habe, waren von 2001, haben aber einwandfrei funktioniert. Beim Preis ist Spielraum, vor allem, wenn man mehrere nimmt.


    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/cherry-ml4400-tastatur-trackball-ps-2-schwarz/2292331298-225-1401


    Könnt ihr euch nicht zusammen tun, um Versand und Zoll zu minimieren?

    (Ggf. den VK bitten eine Auktion mit 3-5 Stk. einzustellen)

    Ich weiß nicht, ob das hilfreich wäre. Bis €150 fällt ja nur Einfuhrumsatzsteuer an, darüber muss auch verzollt werden. Und wenn der Zoll richtig hinschaut, fallen vielleicht auch die fehlenden CE-Zeichen auf; und der Erstempfänger in der EU wird zum Inverkehrbringer mit allen daraus entstehenden Pflichten.

    Richtig. Aber die scheinen nicht richtig mit Einsteigern klarzukommen. Könnt ihr das?

    Mit Verlaub: das ist - wie Du an der Diskussion drüben vielleicht gemerkt hast - nicht unbedingt ein Einsteiger-Thema. Und das liegt nicht an Assembler oder Basic, sondern an der Hardware, und gilt gleich doppelt, wenn es nicht nur auf Deinem C-128 laufen soll, sondern auf jedem und mit jeder VDC-Revision (und auf jedem C-64 und mit jeder SID-Revision zuverlässig nicht abstürzen soll).


    Was Du wirklich suchst, scheint nicht unbedingt jemand zu sein, der Dir hilft, sondern jemand, der Dir eine fertige Bibliothek zur Verfügung stellen kann -- richtig?

    Es waren halt neue Rechner, die eine neue Zielgruppe geschaffen haben.


    Bis Anfang der 80er Jahre waren Rechner so teuer (und/oder im Hobbybereich: so unfertig), dass sie entweder von ernsthaften Hobbyisten mit Vorkenntnissen und Selbstbau-Anspruch bei Hard- und Software (Chip, Elrad, mc, aber auch: Byte, Creative Computing, Dr. Dobb's) oder professionellen Anwendern gekauft wurden.


    Mit dem C-64, ZX-Spectrum, etc. kamen dann Rechner, die preiswert genug und fertig genug waren, um sie sich einfach nur zum Spielen oder zum Hereinschnuppern hinzustellen. Das taten (gemessen an der Rechnerfeneration davor) ab 1983 erstaunlich viele Leute, und es gab eine kambrisches Explosion der Zeitschriften.