Goldener C64 für 750€ Sofortkauf
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Was bedeutet wohl "...eine goldene gebrauchte limitierte Tastatur..."? Der wird das Gerät doch wohl nicht ganz normal benutzt haben?
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Die Beschreibung "Tastatur" ist eigentlich typisch für jemanden, der keine Ahnung hat vom C64 und meint, dass da noch was fehlt. Der Preis 750 EUR allerdings zeigt, dass er durchaus weiß, dass ein goldener C64 hoch gehandelt wird. Da er nur 5 Bewertungen hat, davon eine Neutral, eine andere Negativ, gehe ich mal stark von einem Betrugsversuch aus. Ich würde das Ding so nicht kaufen, es sei denn, ich könnte es selber abholen.
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Da er nur 5 Bewertungen hat,
Bin zwar auch skeptisch, aber er hat schon über 50 Bewertungen
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Ja, er hat 56 Bewertungen. Die Auktion wurde gestern um 20:13 beendet.
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Käufer war jemand aus dem C64-Forum.
Er hat die Ware wohl nie bekommen. -
Beitrag gelöscht
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Käufer war jemand aus dem C64-Forum.
Er hat die Ware wohl nie bekommen.Krass.
Hat er sich zur Wehr gesetzt?
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Hi Leute,
nun, da ihr es ja rausbekommen habt, dass ich der Käufer war (wahrscheinlich über die Bewertung), meine Sicht der Dinge.
Zuallererst, ich habe mein Geld wiederbekommen. Also, ist bis auf den Ärger zum Glück kein weiterer Schaden passiert.
Ich erzähle hier mal die Geschichte:
Kurz nachdem ich den Goldie per Sofortkauf erworben habe, habe ich vom Verkäufer eine Ebay PM bekommen, wo er
folgendes reingeschrieben hat:Zitatallo alke01,
es gab eine person, die mir 1500 € für das Gerät angeboten hat. Wie viel würden sie mir höchstens bieten?
MfG
- batifamily
Das ist sein original Text. Dazu habe ich jetzt zwei Theorien:
Erstens, er wollte besonders schlau sein und den Goldie von Anfang an nicht für 750€ hergeben und den Rest an Ebay vorbei kassieren - ne Menge Gebühren gespart.
Zweitens, es hat wirklich einer 1500€ Geboten und der Verkäufer hat Blut geleckt.Natürlich habe ich nicht auf diese PM reagiert sondern habe ihm die 750€ + Versand per PayPal bezahlt.
Nächste Nachricht von ihm:ZitatHallo alke01,
Ich
würde den Artikel lieber doch behalten, da meine Frau es als Andenken
behalten will. Ich hatte vorher nicht mit ihr darüber geredet und
deshalb kam es jetzt zu diesem Zwischenfall. Es tut mir wirklich sehr
Leid. Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie sie Transaktion abbrechen
würden. Ich werde ihnen das Geld dann sofort zurückschicken.
MfG- batifamily
Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass wir einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben und ich auf den Goldie bestehe.
Tja nach einigem Hin- und Her habe ich einen Fall bei Ebay eröffnet wo ich auch reingeschrieben habe, dass ich das Gerät haben möchte,
aber keine 10 Minuten später war dann das Geld zurücküberwiesen und der Fall für Ebay erledigt.
Manche meinen ich sollte zum Anwalt gehen. -
Beitrag gelöscht
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Ganz blöde Geschichte! Ich würde jetzt wohl die nervenschonende Variante wählen und damit abschließen.
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Andererseits wirst Du damit wohl nicht sehr weit kommen, da Du Deine Kohle (zum Glück!!!) wiederbekommen hast.
"Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag." (altes Ferengi-Sprichwort -
Das ist eine glasklare Sache! Der Kaufgegenstand steht dir zu! Für den ersteigerten Preis.
Falls er jetzt 'abhanden' gekommen wäre, hättest du sogar der Recht, dir woanders einen zu kaufen und der
Käufer müßte deine Mehrkosten übernehmen.Google: ebay kaufvertrag ferrari felgen etc.
Peter
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Ersteres (Dass jemand 1500€ geboten hat) schliesse ich aus, weil derjenige ja schon längst auf "Sofort kaufen" hätte klicken können und er hätte den C64 für die Hälfte bekommen.
Ich vermute, dass derjenige das auch machen wollte und dann sehen musste, dass er zwichenzeitlich schon verkauft ist, woraufhin er dem Verkäufer dann 1.500€ geboten hat um ihn letztendlich doch zu ergattern. Ich vermute auch, dass der Verkäufer daraufhin dem Angebot nicht widerstehen konnte und das ist dann auch der Grund, warum der Verkäufer die Rückabwicklung veranlasst hat.
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Diese erste Ebay PM habe ich jedenfalls auch bei Ebay gemeldet.
Aber das dabei etwas herauskommt glaube ich eher nicht.
Ich denke eine Anzeige bei der Polizei wird mich auch nicht unbedingt weiterbringen.
Und ob ein Anwalt da was machen kann...?
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei verschiedene Dinge.
Gibt es eigentlich soetwas wie einen Online Rechtsanwalt?
Die Kosten für den Anwalt würde ich dann auch gerne an den Typen weitergeben. -
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Diese erste Ebay PM habe ich jedenfalls auch bei Ebay gemeldet.
Aber das dabei etwas herauskommt glaube ich eher nicht.
Ebay schert sich da natürlich einen Dreck drum. Die wollen doch um jeden Preis die privaten Verkäufer vergraulen, da die so schnell wie möglich von diesem Flohmarktimage wegkommen wollen. Die ändern doch aus diesem Grund jetzt sogar ihr Logo:
SPON - Neues Ebay-Logo sorgt für Spott -
Eine Anzeige bei der Polizei geht schnell und unkompliziert - bringt nur dahin gehend etwas, dass man solchen Leuten eben das Handwerk legt. Sprich er wird im idealfall bestraft - davon bekommst du den C64er aber eventuell auch ned.
Empfehlung ist ganz klar: Anzeige erstatten und die herausgabe fordern. Alleine die Drohung damit reicht oft aus, damit etwas passiert und eine Anzeige kostet nix und gibt einem zumindest das Gefühl ned vollkommen hilflos rumzusitzen.
Im Zweiten Schritt (der Polizist auf der Wache erklärt es einem, ob man das Gerät bekommen kann/wird oder nicht) kann man dann den Anwalt einschalten. Ob die Kosten dann erstattet werden, hängt dabei schwer davon ab, ob sich der Gegner das leisten kann. Ich klage seit zwei Jahren gegen einen, der meine privaten E_Mails ins Netz gestellt hat - inzwischen war der Gute in Haft, weil er sich die Kosten ned leisten konnte - letztendlich hab ich die Kosten dann tragen dürfen. Mir blieb nur die Genugtuung, dass der Arsch dafür bezahlt hat, auch wenn ich die Rechnung begleichen durfte
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Ich kann auch nur empfehlen, bei großen Lieferproblemen, eine Anzeige bei der Polizei anzugeben. Bisher hat das bei mir immer geholfen, doch noch an die Wahre zu kommen. Eine Anzeige lässt sich auch genauso einfach wieder zurückzuziehen.
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Hier geht es ja nicht unbedingt darum das Geld wieder zu bekommen. Das ist ja schon geschehen.
Es geht darum die Ware für den Auktionspreis zu erhalten!Daher einzig und alleine: Anwalt.
Ich dachte mir schon das diese Auktion für 'Beschäftigung' sorgt. Da ich z.Z dafür null Zeit hatte und auch nicht
unbedingt einen haben wollte, waren das der einzige Grund nicht per SK zuzugreifen.Denn in fast jedem Fall bekommt man Recht und auch die Ware:
In diesem Fall hat man die Ware erworben für den Preis. Wenn Ware noch da = Herausgabe; Sonst Ersatzbeschaffung mit Differenzerstattung. Dazu gibt es inzw. genug Urteile, die ALLE zugunsten des Käufers ausgingen.
Wenn Betrug (kein orig./Fälschung) = Geld zurück.Peter
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Ich denke auch, wenn dann Anwalt.
Das habe ich hierzu noch gefunden:
Zitat2.5 Was ist ein
„Sofortkauf“?Beim Sofortkauf
handelt es sich um keine Auktion, weil hier nicht geboten wird, sondern
der Kunde nur die Möglichkeit hat, den vom Einlieferer genannten Preis
zu akzeptieren. Hier besteht die Besonderheit darin, dass sich der Einlieferer
von vorne herein verpflichtet, an denjenigen zu verkaufen, der dem verlangten
Preis als erster akzeptiert.Grisu: Danke für die Links, die helfen weiter.
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So, Jungs. Eine Anfrage beim Online Anwalt ist raus.
Bin gespannt was es als Antwort gibt, auch wenn ich mir keine großen Hoffnungen mache. -
alke: ersthaft: anzeige erstatten! wenn du zu lange wartest, hast du weniger chancen!!
Polizei hat auch SOnntags offen! Also ab mit dir zur nächsten Wache! -
Blöd ist nur, das bei solche Leuten meist nix mehr zu holen ist, weil sie selber schon metertief im Offenbarungseid stecken und alles der Freundin/Frau/Mutter etc.
gehört und man auch noch auf den ganzen Kosten sitzenbleibt, wenn die RS nicht bezahlt.Will mir jemand 6 vollstreckbare Titel in Höhe von über 20k€ abkaufen, deren Zielpersonen bis zu ihrem Lebensende nicht mehr von H4 wegkommen?
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Ich hätte auch noch einen Titel anzubieten.
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isch aaach - bestimmt knapp 50 sogar
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bestimmt knapp 50 sogar
Frag mal Bayern München, die kaufen dir die Titel sicherlich ab SCNR -
So, war heute bei der Polizei.
Wie ich es mir schon dachte können die nichts machen, da ja kein Schaden entstanden ist.
Es ist kein Strafrecht sondern Zivilrecht, also ein Fall für den Rechtsanwalt.
Und wie es do9brx schon beschrieben hat wird warscheinlich sogar der Rechtsanwalt nichts nützen, sondern eher etwas kosten.
Dann gehört der Cevi auf einmal der Frau und nicht ihm und wenn der Cevi bereits verkauft sein sollte,
dann steht mir zwar Schadenersatz zu aber dann hat der Kerl kein Geld, dass hat ja seine Frau.
Wie ich schon sagte Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Auf jeden Fall wünsche ich dem Typen und auch dem tollen Kerl der die 1500€ geboten hat ein
unerfülltes Sexualleben. -
hat ein
unerfülltes Sexualleben.Das wäre nur fair