VOLLMACHT an 3.te zur Vorstandswahl

  • Moin,


    kann ich meine Stimmen zur Wahl der Vorstands Mitglieder einem drittem uebertragen ?


    Warum ?


    1.) Wenn ich nicht kann oder kurzfristig verhindert bin oder getroedelt habe

    ....und damit zu spaet komme, geht meine Stimme nicht verloren.


    2.) Vielleicht gibt es dann auch die Moeglichkeit das viel mehr Mitglieder abstimmen

    ....weil sie sich vertreten lassen koennen.


    Alles geht - Nichts muß

  • Und wie genau soll das funktionieren, wenn im Vorfeld meist nicht klar ist, wer sich alles zur Wahl stellen wird?


    Edit:

    Es gibt wohl tatsächlich die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür müsste dann aber die Satzung entsprechend angepasst werden. Zudem bedeutet dies auch einigen Aufwand im Vorfeld.

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!

  • Demnach müssten die sich zur Wahl Stellenden somit einen gewissen Zeitraum vor der VW bekannt gegeben werden.

    Ähnlich der Briefwahl wäre es dann möglich, dass die Personen ihre Entscheidung per PN an einen noch zu bestimmenden Wahlbeauftragten senden, der die Stimmen dann entsprechend auswertet.


    Edit: per PN an ein Vereinsmitglied, dass die Zählung der PN-Stimmen übernimmt. Also vergleichbar mit dem Prinzip der Briefwahl. Von Briefwahl war hier nicht die Rede, das wäre zu aufwendig.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Ich muss das jetzt echt im Detail erklaeren ?


    Und von Briefwahl hab ich kein Wort erwaehnt. Koennten wir bitte im Thema bleiben ?

    DANKE !


    Nachtrag : Fuer das bevollmaechtigen einer Person muss keine Satzung geaendert werden.

    Wuerde mich wundern. Und nein, ich hab die Satzung nicht kpl. durchgelesen.

    Alles geht - Nichts muß

  • Dann musst Du Dich wohl wundern…

    Die Ausübung des Stimmrechts ist ein höchstpersönliches Recht eines jeden Mitglieds. Folge: Es ist mit der Person des Mitglieds verbunden, und zwar untrennbar. Das bedeutet aber nicht, dass ein Mitglied sein Stimmrecht auch persönlich ausüben muss.


    Ganz im Gegenteil: Es kann Dritten eine Stimmvollmacht erteilen, wenn dies in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Hier kommt also – wie so oft im Vereinsrecht – der Satzung eine überragende Rolle zu. Im Klartext: Ohne „Erlaubnis“ durch die Satzung ist es Mitgliedern nicht möglich, ihr Stimmrecht weiterzugeben!

    Oldie Du kannst Dir den verlinkten Artikel durchlesen, Du kannst es aber auch lassen. Aufgrund Deiner Reaktion halte ich mich hier jetzt gern zurück.

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  • Ich muss das jetzt echt im Detail erklaeren ?


    Und von Briefwahl hab ich kein Wort erwaehnt. Koennten wir bitte im Thema bleiben ?

    DANKE !

    Wie soll das sonst gehen?

    Mitglied xy kann nicht einfach behaupten dass er oder sie für jemanden abstimmt der nicht da ist.

    Wie soll da der Nachweis aussehen daß diese Person dazu berechtigt ist?

    Etwa per Email? Es dürfte allgemein bekannt sein daß es ein leichtes ist, Emails zu fälschen.

  • Es waere sinnvoll gewesen die Satzung des VzEkC e.V.zu verlinken.

    ich suchs mir mal eben raus...........

    Der Spruch "Aufgrund Deiner Reaktion halte ich mich hier jetzt gern zurück." ist unnoetig und eskalativ. ( Wenn es das Wort ueberhaupt gibt.)

    Aendert aber nichts an meiner Frage ob das zukuenftig so gehandhabt werden kann.

    ( Achtung, ich suche mir gerade die Satzung raus......)

    Alles geht - Nichts muß

  • Per Fax mit Unterschrift das Person XY berechtigt ist in seinem

    Sinne abzustimmen wenn bekannt ist wer sich zur Wahl stellt.


    Nachtrag : Oder per eingescannten Dokument was als PDF an den Vorstand geschickt wird.

    Alles geht - Nichts muß

  • Da man sich für eine PN einloggen muss, dürfte das als Authorisierung zählen. Somit wäre die Stimmabgabe vor der eigentlichen Wahl per PN an einen Wahlbeauftragten oder den Vorstand möglich.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Ich muss das jetzt echt im Detail erklaeren ?


    Und von Briefwahl hab ich kein Wort erwaehnt. Koennten wir bitte im Thema bleiben ?

    DANKE !

    Etwa per Email? Es dürfte allgemein bekannt sein daß es ein leichtes ist, Emails zu fälschen.

    Wer faelscht denn hier Email von den Mitgliedern ?

    Ist das eine Theorie oder wissend eines Mitglieds ?


    Ich glaube auch kaum, dass jemand aus dem Land-XYZ

    Emails von Vereins Mitgliedern faelschen will. 8-)

    Alles geht - Nichts muß

  • §14 sagt aus, dass Stimmen auch vie Mail abgegeben werden koennen/duerfen.


    Es gibt natuerlich auch die Moeglichkeit die EMail vorher zu formulieren und dann

    zu einem gesetztem Zeitpunkt zu verschicken.


    Ferner lese ich aus dem §14 heraus, dass ich nicht zwingend in der Konferenz angemeldet sein

    muss um via Mail meine Stimme abzugeben. Oder interpretiere ich das falsch ?

    Alles geht - Nichts muß

  • Es lohnt sich, ab und an auch auf die Homepage zu schauen. Unter "Der Verein" / "Satzung des Vereins" findet sich immer die gültige Satzung. Zwischen beschlossenen Satzungsänderungen und der Absegnung durch das Amtsgericht/das Finanzamt kann Zeit vergehen... .


    Vollmachten sind im BGB §164ff geregelt. Mich beschleicht das Gefühl, dass daher auch ohne eine explizite Benennung von Vollmachten in der Satzung eine Bevollmächtigung eines Vertreters möglich sein muss. Ich persönlich hätte auch nichts einzuwenden, wenn jemand ein anderes Vereinsmitglied (schriftlich und formlos) bevollmächtigt, bei der MV bevollmächtigt abzustimmen. Wie das generell im Vorstand gesehen wird, diskutieren wir bei nächster Gelegenheit, denke ich.


    Rein praktisch kann das z.B. dadurch erfolgen, dass sich der/die Bevollmächtige bei Online-MVs mit einer zweiten Browserinstanz ein zweites Mal anmeldet und so zweimal abstimmt.

    Denn Feindschaft wird durch Feindschaft nimmermehr gestillt; Versöhnlichkeit schafft Ruh’ – ein Satz, der immer gilt. Man denkt oft nicht daran, sich selbst zurückzuhalten; Wer aber daran denkt, der lässt den Zorn erkalten. Sprüche von Buddha, aus dem ‹Dhammapada›.


    Mein Netz: Acorn | Atari | Milan | Amiga | Apple //e und IIGS | Macintosh | SUN Sparc | NeXT |SGI | IBM RS/6000 | DEC Vaxstation und Decstation| Raspberry Pi | PCs mit OS/2, BeOS, Linux, AROS, Windows, BSD | Stand-alone: Apple //c und III | Commodore 128D | Sinclair QL | Amstrad | PDAs

  • Es lohnt sich, ab und an auch auf die Homepage zu schauen. Unter "Der Verein" / "Satzung des Vereins" findet sich immer die gültige Satzung. Zwischen beschlossenen Satzungsänderungen und der Absegnung durch das Amtsgericht/das Finanzamt kann Zeit vergehen... .

    Ich habs ja nun gefunden bzw. bekommen die aktuelle Satzung 2022 zum durcharbeiten.

    Es muss nicht immer mit dem Finger darauf gezeigt werden dass man "haette haette haette Fahrradkette.............."


    Insgesamt lese ich aus alledem, dass es eigentlich kein Problem ist. Ich wollte mich dahingehend nur vergewissern

    das meine Stimme bei der naechsten Wahl nicht verloren geht und vielleicht auch andere Stimmen dann zu "Worte"

    kommen die nicht direkt an der Online Konferenz teilnehmen koennen.


    Auf jeden Fall danke fuer die Info.


    Meine Fragen sind geklaert.

    Alles geht - Nichts muß

  • Schwierig an der Bevollmächtigung einer anderen Person finde ich, dass „Sitzfaule“ ihre Stimme oft an einige wenige Teilnehmer weitergeben und somit eine große Stimmanhäufung bei Einzelnen auftritt. Ich erlebe das regelmäßig in einem anderen Verein. Das frustriert mich (als einen regulären Teilnehmenden mit einer Stimme) und lässt mich überlegen, überhaupt an der Versammlung teilzunehmen.

    Das Genie beherrscht das Chaos