Display More.....Hier geht es nicht um echte Besitzer oder Sammlungsauflösungen. Hier geht es um klar gewerbliches Handeln mit privaten Konten.....
Klar geht's um die Fake-Privaten... bzw. sie sind der (vorgeschobene?) Grund dafür.
Aber betrachte es mal aus der Adler-Perspektive: Es stirbt ein weiteres Stück Privatsphäre! Und ich für mich halte es
inzw. so: Ich verkaufe auf eBay genau gar nix mehr, weil ich einfach keinen Bock darauf habe als "False Positive"
(zu deutsch: Fälschlicherweise als Gewerblicher gemeldet) in die Mühlen der Justiz/FA zu gelangen.
Ich habe noch viele Hundert SIDs im Keller liegen... alle privat gekauft. Aber bevor ich hier ein Risiko eingehe,
werde ich die eher auf den Müll werfen, als in Ebay einstellen.
(Zur Erläuterung: Vor Jahren habe ich noch - um die unverschämten Preise etwas zu drücken - die 6581/8580
dort immer unter Wert eingestellt. Beispiel: 15€ Sofort-Kauf anstatt 40€).
Offiziell geht es natürlich um die Fake-Privaten. Logischerweise freut sich das FA nun über jeden, der seine Sammlung versteuern muss.
Bis 29 Verkäufen und 1999€ bist du ja safe, das würde ich nutzen und Konten auf Frau und Kinder erstellen.
Naja: bevor du die wegwirfst kannst du die ja als Bulk/Einzeln privat über EKA (1 Angebot mit XX€ Stückpreis ohne hunderte mal auf Verkauft zu klicken) oder durch direkten Kontakt an einen Händler verkaufen. Selbst wenn du die einzeln verkaufst und voll versteuerst musst du ja "nur" max 45% Spitzensteuersatz zahlen. Oder du verschenkst sie halt.
Auch eine Option: Person 1 verkauft es Person 2 für 5000€. Person 2 verkauft es gewerblich, differenzbesteuert für 5500€ und versteuert die 500€ Gewinn.
Naja Angebot/Nachfrage: Wenn ich 100erte Spezialchips habe und der Markt eher klein ist, würde ich auch günstig verkaufen.
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Die Frage ist, ob Käufer bei EKA zukünftig gefragt werden, ob sie den Artikel gekauft haben
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Display MoreIch verstehe die Aufregung hier gerade nicht. Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, gilt folgendes:
- Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nur vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Ausnahmen: Immobilien, Wertpapiere; aber die sind hier ja nicht das Thema).
- Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind "sonstige Einnahmen".
- Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.
Im Umkehrschluß bedeutet das:
- Alles, was man länger als ein Jahr besitzt, kann man bedenkenlos verkaufen. Niemand braucht Quittungen aus den 80er Jahren. Man sollte nur den Erwerbszeitpunkt grob belegen können.
- Für alles, was man nach weniger als einem Jahr verkauft, ist nur ein eventueller Gewinn zu versteuern. Über die kurze Zeit sollte sich i.d.R. der Einkaufspreis nachweisen lassen (e-Mails, Paypal- und Überweisungsbelege, eBay-Auktionen, etc.) .
Dass man von eBay, Kleinanzeigen et al. beim Finanzamt gemeldet wird, bedeutet ja nicht, dass gleich Steuern anfallen oder eine Steuerprüfung ins Haus steht. Es wird ggf. eine freundliche Anfrage geben, was verkauft wurde, wie lange man die Gegenstände schon besaß, und welche Gewinne angefallen sind. Wenn man das plausibel beantworten kann: kein Stress. Die Mitarbeiter im Finanzamt haben zur Zeit
besseresanderes zu tun, als Kleinstgewinnen nachzuspüren — Stichwort: Grundsteuer.
Am Besten führt man ab diesem Jahr gleich eine Excel-Liste für alle Verkäufe: Einkaufsdatum, Einkaufspreis, gekauft von, Verkaufsdatum, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, verkauft an, ggf. zu versteuernder Gewinn; und sammelt Belege für alle Käufe, die eventuell schnell wieder verkauft werden.
(Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)
Ich habe in Erinnerung, dass das 1 Jahr nur gilt, wenn der Artikel zum Gebrauch und nicht zur Gewinnerzielung gekauft wurde.
Sonst könnte ich ja mein komplettes Gewerbe unversteuert lassen, wenn ich die PCs und Teile hier 1 Jahr lagern würde.
Einerseits gebe ich dir recht, dass das FA keine Zeit hat und nur bei 5-stelligen Werten aktiv wird. Andererseits warte ich nur darauf (5-10 Jahre), dass man bei Meldung Nachweise hochladen muss, die natürlich nur stichprobenartig geprüft werden und bei Versäumnis einfach Steuerbescheide erstellt werden.
Entweder ist der Wert auf 2000€ festgelegt worden, um abzuschrecken oder um die tatsächlich irgendwann nutzen zu können. Wäre nicht der erste Fall einer Doppelbesteuerung.