Seit 1. Januar: PStTG - Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden

  • Offiziell geht es natürlich um die Fake-Privaten. Logischerweise freut sich das FA nun über jeden, der seine Sammlung versteuern muss.


    Bis 29 Verkäufen und 1999€ bist du ja safe, das würde ich nutzen und Konten auf Frau und Kinder erstellen.


    Naja: bevor du die wegwirfst kannst du die ja als Bulk/Einzeln privat über EKA (1 Angebot mit XX€ Stückpreis ohne hunderte mal auf Verkauft zu klicken) oder durch direkten Kontakt an einen Händler verkaufen. Selbst wenn du die einzeln verkaufst und voll versteuerst musst du ja "nur" max 45% Spitzensteuersatz zahlen. Oder du verschenkst sie halt.


    Auch eine Option: Person 1 verkauft es Person 2 für 5000€. Person 2 verkauft es gewerblich, differenzbesteuert für 5500€ und versteuert die 500€ Gewinn.


    Naja Angebot/Nachfrage: Wenn ich 100erte Spezialchips habe und der Markt eher klein ist, würde ich auch günstig verkaufen.


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    Die Frage ist, ob Käufer bei EKA zukünftig gefragt werden, ob sie den Artikel gekauft haben :weinen:


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    Ich habe in Erinnerung, dass das 1 Jahr nur gilt, wenn der Artikel zum Gebrauch und nicht zur Gewinnerzielung gekauft wurde.

    Sonst könnte ich ja mein komplettes Gewerbe unversteuert lassen, wenn ich die PCs und Teile hier 1 Jahr lagern würde.


    Einerseits gebe ich dir recht, dass das FA keine Zeit hat und nur bei 5-stelligen Werten aktiv wird. Andererseits warte ich nur darauf (5-10 Jahre), dass man bei Meldung Nachweise hochladen muss, die natürlich nur stichprobenartig geprüft werden und bei Versäumnis einfach Steuerbescheide erstellt werden.


    Entweder ist der Wert auf 2000€ festgelegt worden, um abzuschrecken oder um die tatsächlich irgendwann nutzen zu können. Wäre nicht der erste Fall einer Doppelbesteuerung.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Ich verstehe die Aufregung hier gerade nicht. Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, gilt folgendes:

    • Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nur vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Ausnahmen: Immobilien, Wertpapiere; aber die sind hier ja nicht das Thema).
    • Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind "sonstige Einnahmen".
    • Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.

    Im Umkehrschluß bedeutet das:

    • Alles, was man länger als ein Jahr besitzt, kann man bedenkenlos verkaufen. Niemand braucht Quittungen aus den 80er Jahren. Man sollte nur den Erwerbszeitpunkt grob belegen können.
    • Für alles, was man nach weniger als einem Jahr verkauft, ist nur ein eventueller Gewinn zu versteuern. Über die kurze Zeit sollte sich i.d.R. der Einkaufspreis nachweisen lassen (e-Mails, Paypal- und Überweisungsbelege, eBay-Auktionen, etc.) .

    Dass man von eBay, Kleinanzeigen et al. beim Finanzamt gemeldet wird, bedeutet ja nicht, dass gleich Steuern anfallen oder eine Steuerprüfung ins Haus steht. Es wird ggf. eine freundliche Anfrage geben, was verkauft wurde, wie lange man die Gegenstände schon besaß, und welche Gewinne angefallen sind. Wenn man das plausibel beantworten kann: kein Stress. Die Mitarbeiter im Finanzamt haben zur Zeit besseres anderes zu tun, als Kleinstgewinnen nachzuspüren — Stichwort: Grundsteuer.


    Am Besten führt man ab diesem Jahr gleich eine Excel-Liste für alle Verkäufe: Einkaufsdatum, Einkaufspreis, gekauft von, Verkaufsdatum, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, verkauft an, ggf. zu versteuernder Gewinn; und sammelt Belege für alle Käufe, die eventuell schnell wieder verkauft werden.


    (Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)

  • Naja: bevor du die wegwirfst kannst du die ja als Bulk/Einzeln privat über EKA (1 Angebot mit XX€ Stückpreis ohne hunderte mal auf Verkauft zu klicken) oder durch direkten Kontakt an einen Händler verkaufen. Selbst wenn du die einzeln verkaufst und voll versteuerst musst du ja "nur" max 45% Spitzensteuersatz zahlen. Oder du verschenkst sie halt.

    In der Tat verschenke ich die... einfach nach momentaner Stimmungslage. :xmas:


    Verkauf, damit ich dann auch noch die Hälfte an den Staat abdrücken darf? Nein Danke... das Geld ist mir da egal!

    Die Dinger waren ja nicht so teuer, als das ich mir da halb-legale Hintertürchen ausdenke, um die Dinger doch noch zu verticken.

    Das Thema ist mir zu heiß und so schlafe ich ruhiger. :kafeee:

    • Alles, was man länger als ein Jahr besitzt, kann man bedenkenlos verkaufen. Niemand braucht Quittungen aus den 80er Jahren. Man sollte nur den Erwerbszeitpunkt grob belegen können.
    • Für alles, was man nach weniger als einem Jahr verkauft, ist nur ein eventueller Gewinn zu versteuern. Über die kurze Zeit sollte sich i.d.R. der Einkaufspreis nachweisen lassen (e-Mails, Paypal- und Überweisungsbelege, eBay-Auktionen, etc.) .

    Solche Dinge sind dann sehr schnell "Ermessenssache" des Prüfers. Und nach drei Steuerprüfungen in den letzen 25 Jahren,

    kann ich nur sagen: Nein Danke! Brauche ich nicht.


    Und vor Gericht und vor dem Finanzamt gilt auch: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Aber hier meine persönlichen (EXTREM negativen!) Erfahrungen auszurollen sprengt den Thread. Daher lass' ich das auch.

  • Ja/Nein/Vielleicht. Mein Gedanke war: Ja Steuerumgehung ist illegal, Nein der Verkauf an X-beliebiger Person ist legal und bei Kleinunternehmer mit 5500€ Umsatz kommt keiner raus das prüfen.


    Aber das ist natürlich deine Sache, ich wollte nur Ideen liefern. Wenn ich meine C64 endlich mache und welche käuflich erwerben möchte ich mich bei dir melden, wenn das ok ist.


    Mir haben die auch pauschal 1000€ Umsatz aufgebrummt für kleinere Fehler und um den Prüfer zu zahlen.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Aber betrachte es mal aus der Adler-Perspektive: Es stirbt ein weiteres Stück Privatsphäre!

    Es stirbt ein Schlupfloch, über das über die Jahre systematisch Steuern hinterzogen wurden.

    Wer das weiterhin tun möchte, dar muss jetzt nach EKA ausweichen oder anderweitig verkaufen.


    (Aus meiner Sicht ist dies auch eher eine Neid-Debatte... aber bitte nicht falsch verstehen:

    Ich mag' diese "Vögel" auch nicht.)

    Warum sollte ich auf Steuerhinterzieher neidisch sind? :grübel:

  • Um die Diversitaeten der Differenzbesteuerung zu erklaeren,

    finde ich dieses fuer alle sehr aufschlussreich und bedarf keiner

    weiteren Erklaerung.


    Kleinunternehmergrenze bei Differenzbesteuerung | Steuern | Haufe
    Bei Kleinunternehmern mit niedrigen Gesamtumsätzen, verzichtet der Gesetzgeber auf die Umsatzsteuererhebung. Doch wie wird der maßgebende Gesamtumsatz…
    www.haufe.de

    Alles geht - Nichts muß

  • Ich habe in Erinnerung, dass das 1 Jahr nur gilt, wenn der Artikel zum Gebrauch und nicht zur Gewinnerzielung gekauft wurde.

    Sonst könnte ich ja mein komplettes Gewerbe unversteuert lassen, wenn ich die PCs und Teile hier 1 Jahr lagern würde.

    Ja, natürlich: Es geht um private (also: nicht gewerbliche oder als Freiberufler getätigte) Verkäufe. Die Absicht ist nach meinem Verständnis dabei egal, die kann letztlich eh keiner nachweisen.

    Andererseits warte ich nur darauf (5-10 Jahre), dass man bei Meldung Nachweise hochladen muss, die natürlich nur stichprobenartig geprüft werden und bei Versäumnis einfach Steuerbescheide erstellt werden.

    So what? Dann lädst Du die Nachweise halt hoch. Ich hatte 2020 (für zwei Angestellte mit jeweils pandemiebedingt neuem Arbeitszimmer) 60 Seiten Belege, zum Teil über 10 Jahre alt (Baukosten Haus). Kommen halt noch ein paar mehr dazu. Der Stundenlohn für die Steuererkläung ist immer noch besser als der für Arbeit ;)


    Und vor Gericht und vor dem Finanzamt gilt auch: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Aber hier meine persönlichen (EXTREM negativen!) Erfahrungen auszurollen sprengt den Thread. Daher lass' ich das auch.

    Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

  • Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

    Soweit ich weiß bekommen die auch keine Prämien oder Erfolgsbeteiligungen für eingetriebene Steuern. ;)

  • Ja, natürlich: Es geht um private (also: nicht gewerbliche oder als Freiberufler getätigte) Verkäufe. Die Absicht ist nach meinem Verständnis dabei egal, die kann letztlich eh keiner nachweisen.


    So what? Dann lädst Du die Nachweise halt hoch. Ich hatte 2020 (für zwei Angestellte mit jeweils pandemiebedingt neuem Arbeitszimmer) 60 Seiten Belege, zum Teil über 10 Jahre alt (Baukosten Haus). Kommen halt noch ein paar mehr dazu. Der Stundenlohn für die Steuererkläung ist immer noch besser als der für Arbeit ;)


    Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

    Wo es schon Gerichtsurteile gab, siehe Frau, Kinderklamotten...


    Das ist ein interessanter Aspekt: Wenn du Dokumente 10 Jahre aufbewahren musst und behauptest du hättest es vor 10+ Jahren gekauft... Aber auch hier: Recht haben und Recht bekommen.


    Kann ich zustimmen. Zumindestens das man einen mittleren Kompromiss findet. Nichts im Vergleich zu ARGE-Mitarbeitern, die teilweise sich anstellen, als ob es vom Lohn abgezogen würde...

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Und vor Gericht und vor dem Finanzamt gilt auch: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

    Aber hier meine persönlichen (EXTREM negativen!) Erfahrungen auszurollen sprengt den Thread. Daher lass' ich das auch.

    Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

    Schön wenn Deine Erfahrungen positiv(er) waren... meine waren es nicht:


    Ein und derselbe Sachverhalt* wurde bei mir in zwei verschiedenen Ämtern unterschiedlich ausgelegt - und dann trotz Korrektheit(!)

    der Belege wegen eines Formfehlers zu meinem Nachteil beschlossen - mit der Ansage: "Ist für uns nicht massgeblich was FA xyz dazu

    sagt; wir entscheiden nunmal so".


    Ergebnis: 17.000€ Nachzahlung.


    *Prüfung erfolgte in 2 unterschiedlichen Ämtern wegen Gewerbe und privater Steuer.

  • Ich würde meine als "zeitweise sehr anstrengend, aber durchweg professionell-freundlich um im Ergebnis positiv" zusammenfassen. Den FA-Mitarbeitern, mit denen ich zu tun hatte, war Korrektheit immer wichtiger als "möglichst viel Geld für's Amt rausholen".

    Soweit ich weiß bekommen die auch keine Prämien oder Erfolgsbeteiligungen für eingetriebene Steuern. ;)

    Schonmal was von Erfolgsquote gehört? Und das Prüfergebnisse untereinander verglichen werden, um

    z.B. Beförderungskandidaten und "zu laxe" Kontrolleure zu unterscheiden?


    PS: Sorry wenn ich das ganze in Richtung "Neid-Debatte" geschoben habe... ich meinte natürlich: "Missgunst-Debatte".

    Und wie gesagt: Nicht falsch verstehen.... ich ärgere mich da auch drüber. Aber meistens ertappe ich mich dabei, daß ich

    mich über mich selbst zu ärgere: Weil ich nicht die Dreistigkeit habe sowas zu machen.


    Wie immer gilt halt: Ehrlich währt zahlt am längsten meisten...



    Ums von meiner Seite abzuschliessen: Jeder wie er mag; Ich freue mich (auch) darüber wenn Ungerechtigkeiten (z.B. Schlupflöcher)

    geschlossen werden, bin aber skeptisch wenn das Mittel hierzu ein Ausbau der Überwachung ("Gläserner Bürger") ist.

    Und gleichzeitig liess man Schlupflöcher wie Cum-Ex (wo dann Milliaren versickern) JAHRELANG offen, um die Haupt-Verantwortlichen

    dann zu verschonen... die kleinen hängt man, die großen befördert man. Aber das ist ein anderes Thema.... so long.

  • PS: Sorry wenn ich das ganze in Richtung "Neid-Debatte" geschoben habe... ich meinte natürlich: "Missgunst-Debatte".

    Und wie gesagt: Nicht falsch verstehen.... ich ärgere mich da auch drüber. Aber meistens ertappe ich mich dabei, daß ich

    mich über mich selbst zu ärgere: Weil ich nicht die Dreistigkeit habe sowas zu machen.

    Nö, sorry. So ticke ich ganz und gar nicht. Da schließt du jetzt von dir auf andere.


    Also wenn ich sowas lese, dann war die neue Meldepflicht wohl dringend notwendig.


    Schonmal was von Erfolgsquote gehört? Und das Prüfergebnisse untereinander verglichen werden, um

    z.B. Beförderungskandidaten und "zu laxe" Kontrolleure zu unterscheiden?

    Nein, davon habe ich noch nicht gehört. Hast du eine Quelle dazu?

  • Gespannt bin ich über die wirkliche "Abarbeitung" dieser NEUEN Steuerfälle... Habe eben im Radio gehört - Das in Hessen die Steuerbeamten derzeit schon völlig überlastet sind mit der neuen Grundsteuer... Und das obwohl das Amt schon Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen hinzugezogen hat und bisher wohl nur 50% der Bürger die neue Grundsteuer gemeldet haben. Würde auch gerne einmal über Gewinn und Verlust bei einem alten Computer, den man liebevoll aufbereitet hat, mit einen Steuerfachmann . Darf man dann die Arbeitszeit "Privat" mit als Kosten ansetzen ? Spannende Frage für mich. Alleine das Putzen einer Tastatur sprengt dann wahrscheinlich jeden Gewinn in die nächste Zeitzone wenn ich nur 25 Euro ansetze


    Und noch eine Frage : Sind es 2000 Euro Umsatz pro Jahr oder 2000 Euro Gewinn ? Gewinn kann ja gar keine Plattform prüfen... Wie soll das gehen ?

    Vielleicht habe ich das mit den 30 Artikeln und 2000 Euro auch falsch verstanden.... Private Trödelhändler gibt es dann nicht mehr. Sind dann halt alle gewerblich oder ?

  • Gespannt bin ich über die wirkliche "Abarbeitung" dieser NEUEN Steuerfälle... Habe eben im Radio gehört - Das in Hessen die Steuerbeamten derzeit schon völlig überlastet sind mit der neuen Grundsteuer... Und das obwohl das Amt schon Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen hinzugezogen hat und bisher wohl nur 50% der Bürger die neue Grundsteuer gemeldet haben.

    Ich denke, da sind seitens der Finanzamts bestenfalls ein paar Stichproblen möglich. Aber man darf auch nicht die abschreckende Wirkung unterschätzen. Viele werden sich zukünftig überlegen, wie viel sie bei ebay verhökern ohne es beim Finanzamt anzugeben.


    Darf man dann die Arbeitszeit "Privat" mit als Kosten ansetzen ?

    Bin kein Steuerfachmann, aber da würde ich ganz klar sagen: nein. Da müsstest du jemanden anstellen, der die Arbeit macht. Und dann ist es gewerblich.


    Und noch eine Frage : Sind es 2000 Euro Umsatz pro Jahr oder 2000 Euro Gewinn ? Gewinn kann ja gar keine Plattform prüfen... Wie soll das gehen ?

    Es geht um den Gewinn Umsatz. Und wenn du keinen Einkaufsbeleg vorlegen kannst, dann ist Gewinn gleich Umsatz. Oder du musst irgendwie nachweisen, dass du das Teil schon länger als ein Jahr besitzt. Wie man das in der Praxis hinbekommt, das weiß ich nicht. Da ich nicht in großem Umfang privat verkaufe, habe ich mich damit nie beschäftigt.

    Völliger Quatsch, was ich da geschrieben hatte. Bei der Meldung geht es natürlich um den Umsatz. Ich war jetzt bedanklich bei der Versteuerung. Bin auch schon ganz durcheinander. ;)

  • Und noch eine Frage : Sind es 2000 Euro Umsatz pro Jahr oder 2000 Euro Gewinn ? Gewinn kann ja gar keine Plattform prüfen... Wie soll das gehen ?

    Vielleicht habe ich das mit den 30 Artikeln und 2000 Euro auch falsch verstanden.... Private Trödelhändler gibt es dann nicht mehr. Sind dann halt alle gewerblich oder ?

    Es sind 2000 Euro pro Jahr.


    Habe übrigens mal recherchiert. Der eigene PKW zählt zum Privatvermögen und muss daher beim Verkauf nicht als Gewinn bei der EkSt angegeben werden.


    Gleiches sollte eigentlich auch für Güter des täglichen Gebrauchs gelten, wenn diese privat veräussert werden. Allerdings hat PC-Rath_de ja von einem Fall berichtet, den ich auch kenne, wo eben einer Mutter vom Gericht gewerbliches Treiben unterstellt wurde, weil Sie die alte Kleidung Ihrer Kinder verkauft hat.


    Ich finde es auch gut, wenn Gewerbetreibenden, die als Privatmann auftreten, das Leben schwerer gemacht wird. Allerdings trifft dies nun mal auch all Jene, die sich von alten Kram, Ihren liebsten Stücken oder was auch immer trennen möchten. Die können nämlich schnell in den Blick der Finanzbehörden geraten. Da hilft es am Ende auch nicht, dass es am Ende auf den Einzelfall ankommt. Denn wer hat schon die Quittungen von Dingen die vor Jahrzehnten mal angeschafft wurden und Gerichte urteilten bisweilen sehr unterschiedlich bei gleicher Sachlage.

  • Ich habe noch viele Hundert SIDs im Keller liegen...

    Wenn ich mal einen C64 mit defektem SID zur Reparatur bekomme - darf ich mich dann mal bei dir melden? Bisher blieb leider meist nur die Möglichkeit teuer einen SID zu besorgen oder halt einen anderen teildefekten C64 als Ersatzteilspender zu nehmen. :(


    Zum eigentlichen Thema kann ich nur sagen, dass ich schon seit vielen Jahren nicht mehr über Ebay verkaufe. Alleine die anfallenden Gebühren dort sind ja immer weiter gestiegen. Hobbykram tausche/beschaffe ich lieber bei Retrotreffen oder halt über die Forenmarktplätze. Verkauft habe ich schon ewig nichts mehr. Wie gesagt - lieber sind mir Tauschgeschäfte. :)


    Edit: Wie sieht das eigentlich mit Flohmärkten aus? Da könnte man doch weiterhin fröhlich verkaufen?!

  • Also natürlich 2000 Euro Umsatz, Gewinn kann ja keine Handelsplattform ermitteln.

    Die steierfreie Gewinngrenze aus Privatgütern liegt dann widerum bei 600 Euro.

    Ja gerade bei den alten PCs wird man unterstellen, dass die euch geschenkt wurden, zumal es teilweise ja auch so ist.

    @gutzeit deine Arbeitszeit ist keine finanzielle Ausgabe und wird daher vom FA auch nicht berücksichtigt.

    Für alles was euch gehört ist wohl schonmal Steuern bezahlt worden, somit dürfte das eigentlich nicht nochmal gemolken werden. Wie war da gleich der Fachbegriff?

    Edit: Vermögensumwandlung

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Und noch eine Frage : Sind es 2000 Euro Umsatz pro Jahr oder 2000 Euro Gewinn ? Gewinn kann ja gar keine Plattform prüfen... Wie soll das gehen ?

    Vielleicht habe ich das mit den 30 Artikeln und 2000 Euro auch falsch verstanden.... Private Trödelhändler gibt es dann nicht mehr. Sind dann halt alle gewerblich oder ?

    Die Plattformen melden an das Finanzamt bei mehr als 30 Artikeln oder 2000 Euro Umsatz, unabhängig von Gewinn und Zeit zwischen An- und Verkauf. Das ist der neue Teil.


    Wie bisher gilt: Wer mit Artikeln, die er weniger als ein Jahr besessen hat, mehr als 600 Euro Gewinn im Kalenderjahr gemacht hat (Verkaufspreis ‒ Kaufpreis), muss diesen Gewinn als sonstige Einnahme (Anlage SO) erklären.


    Aus der Meldung ergibt sich also keine Steuerpflicht, und umgekehrt kann auch ohne Meldung eine Steuerpflicht vorliegen. Die Finanzämter verwenden ein internes Scoringsystem, um zu entscheiden, welche Erklärungen in welchen Punkten geprüft werden; die Meldung wird hier eingehen, ebenso wie z.B. die Ergebnisse aus XPIDER. Ich würde davon ausgehen, dass ab einem gewissen Schwellwert sich jemand im Finanzamt die gemeldeten Verkäufe anschaut und, wenn diese nach "weniger als ein Jahr und mehr als 600 Euro Gewinn" aussehen, nach entsprechenden Belegen fragt.


    (Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)

  • Ich denke, da sind seitens der Finanzamts bestenfalls ein paar Stichproblen möglich. Aber man darf auch nicht die abschreckende Wirkung unterschätzen. Viele werden sich zukünftig überlegen, wie viel sie bei ebay verhökern ohne es beim Finanzamt anzugeben.

    Stichproben? Ich nehme mal als Beispiel die EkSt-Erklärung. Diese werden voll automatisch bearbeitet. Hierbei prüft ein Programm auf bestimmte Kriterien und führt eine Risikoprüfung durch. Gibt das Programm grünes Licht, wird Dein Bescheid abgenickt, ohne dass da noch mal von Hand geprüft wird.


    Verhökern? Werden alte Dinge bei Dir gleich entsorgt? Wer schon mal einen Keller entrümpelt hat, der weiss wie schnell da mehr als 30 Dinge zusammen kommen. Auch die 2000 Euro können je nach privaten Umständen mal schnell zusammen kommen. Und am Ende hängt Dein Schicksal an der Entscheidung von Gerichten, deren Ausgang auch zu Deinen Ungunsten ausfallen kann.

  • Der eigene PKW zählt zum Privatvermögen und muss daher beim Verkauf nicht als Gewinn bei der EkSt angegeben werden.

    Es gelten die gleichen Regeln: Wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, und ein Gewinn erzielt wurde, zählt es zu den sonstigen Einnahmen. Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.


    Edit: Wie sieht das eigentlich mit Flohmärkten aus? Da könnte man doch weiterhin fröhlich verkaufen?!

    Es gelten die gleichen Regeln: Wenn weniger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen, und ein Gewinn erzielt wurde, zählt es zu den sonstigen Einnahmen. Wenn die sonstigen Einnahmen 600 Euro (bei gemeinsam veranlagenden Ehegatten: 1200 Euro) pro Jahr übersteigen, sind sie zu versteuern.

  • Ich denke, da sind seitens der Finanzamts bestenfalls ein paar Stichproblen möglich. Aber man darf auch nicht die abschreckende Wirkung unterschätzen. Viele werden sich zukünftig überlegen, wie viel sie bei ebay verhökern ohne es beim Finanzamt anzugeben.

    Stichproben? Ich nehme mal als Beispiel die EkSt-Erklärung. Diese werden voll automatisch bearbeitet. Hierbei prüft ein Programm auf bestimmte Kriterien und führt eine Risikoprüfung durch. Gibt das Programm grünes Licht, wird Dein Bescheid abgenickt, ohne dass da noch mal von Hand geprüft wird.


    Verhökern? Werden alte Dinge bei Dir gleich entsorgt? Wer schon mal einen Keller entrümpelt hat, der weiss wie schnell da mehr als 30 Dinge zusammen kommen. Auch die 2000 Euro können je nach privaten Umständen mal schnell zusammen kommen. Und am Ende hängt Dein Schicksal an der Entscheidung von Gerichten, deren Ausgang auch zu Deinen Ungunsten ausfallen kann.

    Nach der langen Diskussion hier sollte doch nun jeder den Unterschied zwischen der Meldung und der tatsächlichen Versteuerung verstanden haben. Ist doch alles nicht so schwer. Lies dir einfach nochmal den Beitrag von MJGraf durch. Da ist das alles nochmal ausführlich erklärt.


    Wie gesagt, ich verstehe die ganze Aufregung nicht, weil sich an der Versteuerung ja nichts geändert hat. Der einzige Unterschied ist, dass man jetzt nicht mehr so einfach Steuern hinterziehen kann und das Finanzamt ggf. mal etwas genauer hinschaut.

  • wo eben einer Mutter vom Gericht gewerbliches Treiben unterstellt wurde, weil Sie die alte Kleidung Ihrer Kinder verkauft hat.


    Wenn ich mich recht erinnere, ging es da nicht um Steuer, sondern darum, ob sie gegenüber einem Käufer als Gewerbetreibende einzustufen ist.



    Der einzige Unterschied ist, dass man jetzt nicht mehr so einfach Steuern hinterziehen kann und das Finanzamt ggf. mal etwas genauer hinschaut.


    Ne, es ist noch ein Unterschied: Ich verkaufe immer mal wieder was aus dem Haushalt für Kleinstbeträge um es nicht zu entsorgen. Und ab und an mal was aus meiner Sammlung, wo auch etwas mehr bei rum kommt. Damit komme ich sicher über die 30 Verkäufe pro Jahr. Um jetzt nicht Gefahr zu laufen, dass mir das Finanzamt das als steuerrelevant ansieht, muss ich den ganzen Mist jetzt erfassen und Belege sammeln - und hab dann auch noch Zusatzaufwand, das zu erklären, wenn Ebay meine vielleicht 40 Verkäufe pro Jahr meldet.


    Oder hat das ganze am Ende vielleicht sogar eine positive Seite?

    Bisher hat das Finanzamt ja Liebhaberei attestiert, wenn man mehr Ausgaben als Einnahmen hatte. Wenn jetzt Ebay meine Verkäufe meldet, das Finanzamt dann Steuernachzahlung von mir will, dann müsste ich ja in dem Moment ALLE Ausgaben aus meinem Hobby ansetzen können. Oder wird dann weiter Liebhaberei angenommen?

  • Bisher hat das Finanzamt ja Liebhaberei attestiert, wenn man mehr Ausgaben als Einnahmen hatte. Wenn jetzt Ebay meine Verkäufe meldet, das Finanzamt dann Steuernachzahlung von mir will, dann müsste ich ja in dem Moment ALLE Ausgaben aus meinem Hobby ansetzen können. Oder wird dann weiter Liebhaberei angenommen?

    Ich wiederhole mich: An der Steuergesetzgebung hat sich nichts geändert. Nur dass jetzt vielleicht mal genauer hingeschaut wird, ob die Gesetze eingehalten werden.


    Ich habe so ein bisschen das Gefühl, als würde hier gejammert, weil man einigen das "Recht" auf Steuerhinterziehung genommen hat. :tüdeldü:

  • Da wurde doch eine Frau erfolgreich verklagt, weil sie 100 Kleider-Artikel ihrer beiden rausgewachsenen Kinder verkauft hatte. EInzeln. Als Paket wäre das kein Problem gewesen.


    Meineswissens ist der private Weiterverkauf mit Gewinn nach 1 Jahr steuerfrei. Außer Immobilien, da sind es 10 Jahre.

    Die 10 Jahre sind Spekulationsgewinne, das 1 Jahr nur eine Vereinfachungsannahme.


    Grundsätzlich geht es ja darum, wann ist etwas gewerblich. Das ist nicht so klar definiert. Deswegen ist es immer hilfreich, Aufzeichnungen zu haben, wann und zu welchem Preis man was gekauft und verkauft hat. Wird etwas innerhalb 1 Jahres weiterverkauft, kann das FA gewerbliches Handeln unterstellen. Muß aber nicht. Kommt auf den Einzelfall an. Aber bei mehr als 1 Jahr kann auch gewerbliches Handeln unterstellt werden, besonders wenn man durch andere Dinge auf dem Radar des FA erscheint. Hat man zum Beispiel viele verschiedene Computer angesammelt und jemand im FA sagt, das wären im Wert steigende Objekte, dann nützen auch 3 Jahre oder länger nix. Denn Du wirst ja selten bei alten Computern eine Abschreibung für Abnutzung unterstellen können.


    Ist es aber eine Sammlung und man hat ein Profil als Sammler, zum Beispiel durch Ausstellungen, Artikel in Fachzeitschriften und so weiter und man kann im Bedarfsfall nachweisen, daß man die Sammlung wegen Gesundheit, Umzug oder so (finanzielle Probleme wären ein schlechter Grund) auflösen muß, dann sollte man gute Chancen haben, wenn alles in wenigen Chargen verkauft wird. Also immer dokumentieren, wenn man seine Sammlung ausstellt oder vorstellt.


    Es geht dabei ja auch nicht um den realen Gewinn, sondern die "Gewinnerzielungsabsicht". Unterstellt das FA, daß man die Computer vor 5 Jahren nur gekauft hat, weil man hoffte, die würden im Wert steigen und man könne mit Gewinn verkaufen, dann ist man am A., wenn man nichts Gegenteiliges vorbringen kann.

  • Ich hatte hier jetzt schon gefühlt eine DIN A4 Seite geschrieben, diese aber wieder gelöscht, um nirgends an zu ecken in den "heutigen Zeiten....".


    Trotz alledem ist es immer wieder interessant, wie neue Mittel und Wege geschaffen werden, dem kleinen Mann das Leben schwerer und teurer zu machen. Und noch interessanter finde ich, wie alles so lange "beredet" wird, bis die Leute plötzlich glücklich sind !


    All die Schnäppchen im niedrigen Preissegment werden künftig einfach in der Mülltonne enden. Und diejenigen, die sie gekauft hätten, müssen auf neue, noch zu produzierende Produkte, zurückgreifen. Also eine doppelte Belastung für die Umwelt !


    Dabei dachte ich immer, Umweltschutz stünde heutzutage auf der Agenda ganz oben ?! Oder bin ich da falsch informiert ?



    Gruß Jan

  • Ich habe so ein bisschen das Gefühl, als würde hier gejammert, weil man einigen das "Recht" auf Steuerhinterziehung genommen hat. :tüdeldü:

    Nein, dass hier gegen Pseudo-Private vorgegangen wird, ist OK. Aber die Regelung ist absurd. Da verkauft jemand mal ein paar Sets Kinderklamotten - und zack, geht die Meldung ans Finanzamt. Oder einmal ein Auto - zack, geht die Meldung raus. Es KANN natürlich sein, dass das zu keinen Folgen führt, ABER man muss jetzt jeden Kleinscheiß dokumentieren um nicht Gefahr zu laufen, dass das FA zu Unrecht die Hand aufhält und man Steuern zahlen muss, für Sachen, die man selbst teuerer gekauft hat.

  • Ich habe so ein bisschen das Gefühl, als würde hier gejammert, weil man einigen das "Recht" auf Steuerhinterziehung genommen hat. :tüdeldü:

    Nein, dass hier gegen Pseudo-Private vorgegangen wird, ist OK. Aber die Regelung ist absurd. Da verkauft jemand mal ein paar Sets Kinderklamotten - und zack, geht die Meldung ans Finanzamt. Oder einmal ein Auto - zack, geht die Meldung raus. Es KANN natürlich sein, dass das zu keinen Folgen führt, ABER man muss jetzt jeden Kleinscheiß dokumentieren um nicht Gefahr zu laufen, dass das FA zu Unrecht die Hand aufhält und man Steuern zahlen muss, für Sachen, die man selbst teuerer gekauft hat.

    Auch vorher hätte das jederzeit passieren können, dass das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen auf deine Verkäufe aufmerksam wird und nachfragt.

    Nur das Risiko ist jetzt gestiegen, dass man damit auffliegt. Ansonsten keine Änderung zu vorher - ich glaube ich schreibe das jetzt bald in die Signatur. :D


    Das Beispiel mit der Frau, der wegen 100 Klammottenverkäufen (vermutlich zurecht) gewerbliches Handeln unterstellt wurde, stammt ja aus der Zeit vor der Meldepflicht.

  • Hab zum Glück ne große Familie!


    Sollte ich bei 29 Artikel oder 2000€ ankommen, wechsle ich einfach zum nächsten und verkaufe dort weiter.

    In der Familie macht eh fast keiner was mit Ebay und Co. 8o