Ärgernis des Tages: Was ärgert euch heute oder wo habt ihr richtig Mist gebaut (computertechnisch)?

  • Hach - am Donnerstag ist bei einem Raid6 eine Festplatte ausgefallen.

    Passiert

    HotSpare ist ja vorhanden.


    Unnormal: der Rebuilt ist heute noch bei 0.0% :(

    (das erste mal seit ZIG Ausfällen das so etwas hier passiert ...)


    Mag das System aber gerade NICHT einfach so neu starten, auch wenn man ein Backup hat. Und es ist eines der kleinsten Raids hier, hat nur 40 TiB Platz .... aber im bösen Fall das rüber zu kopieren dauert schon etwas ......

    (Schöne Rechenaufgabe für Azubis :)

  • Leider auch schon die Erfahrung gemacht, dass Raid5 immer funktioniert, wenn man es testet, z.B. eine Platte rausnimmt und eine leere reinsteckt. Als es dann wirklich mal nötig war, hat es auch nicht funktioniert :(


    Und das allerbeste war mal mit einem Allnet Raid System. Da waren die Benutzer und Partionsdaten im FLASH(!!!!) des Boards. Als dann tatsächlich das Board ausfiel kam zwar schnell Ersatz aber völlig nutzlos. Zugegeben das ist viele Jahre her und den Designer hat man hoffentlich :sense:

  • Hab heute die Platte tauschen können, DANACH fing er an mit dem Rebuilt ...


    Ist auch nicht so das ich das 'nur' Teste - wir haben auch des öfteren den Realfall (bei einem Raid-System mit 22 Platten über 30 HD-Ausfälle .... ohne Datenverlust)

  • Kenne ich eigentlich auch nur so: Hdd identifizieren, Anzeigen lassen durch LED, rausnehmen, neue einbauen, nach 24h sollte das wieder ok sein.

    War die Spare auch aktiv, also eine Hot Spare?

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Die Spare ist als HotSpare Global aktiv .... (haben auch teils HotSpare für einzelne Raids im System)

    Und normal nimmt er die für einen rebuilt.


    24h ist doch manchmal 'sportlich' - bzw oft mein Ziel. In einem System mustte ich 2*raid 6 haben um es zu erreichen, das eine Raid6 über alle platten hat da mehr als 40h gebraucht (teste es immer durch)

  • Ich bin aus haftungstechnischen Gründen aus solchen Geschichten raus, das letzte Rebuild war bei einem Küchenstudio mit 500GB Festplatten. Das ist kurz darauf Konkurs gegangen, aber wohl nicht wegen mir...

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Hach jaaa - nun darf ich die Daten des Raids ausm Backup kopieren ...

    SCHREIBEN geht beim Backup und neuem Ziel mit über 1gb/s - DIESE daten wollen aber nur mit 30mb/s kopiert werden :(

    Ist das nicht immer so, dass ein kaputtes RAID unendlich langsam ist, weil du z.B. bei RAID 6 mit 4 Festplatten ein Viertel der Daten ausrechnen lassen musst? Gerade bei RAID 6 mit 4 Festplatten, kann ein RAID 10 trotz seiner Nachteile (es ist nicht egal, welche beiden HDDs verrecken) eine Darseinsberechtigung haben

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Nein, die Geschwindigkeit bleibt praktisch gleich (je nach priorisierung des rebuilts)


    Bei den beiden nun genannten Systemen ist das raid aber OK.

    Betreue zz mehr als 500tb in verschiedenen Systemen ....


    Nachtrag: hatten auch schon ein Raid 10 mit 6 Platten weggen des dort noch vorhandenen Geschwindigkeitsvorteil ...

    ... aber das ist ein anderes Thema ;)

  • Hach, wie ich das liebe ... dieser nervenkitzel ..... Da fällt die 2. Platte vom Raid 6 aus ....

    .... eine stunde später: rebuilt fertig mit neustart des nächsten rebuilts .....

    Ah, wohl alle Platten aus der selben Charge vom selben Hersteller selbes Modell. Na dann viel Spaß!


    Das wäre jetzt der Moment über ein neues NAS nachzudenken...

    1ST1

  • Ist in Arbeit mit dem neuem System mit den Platten - nur geht es alles 'nicht so schnell' mit dem Datentransfer wie ichs gern hätte .....


    (hoffentlich kann man das Raidset von Controller A nach Controller B umbauen und das es gleich erkannt wird .... gleichzeitig ein test für die Sicherheit wenn mal ein Raid controller ausfällt ...)

  • Das ist auch so ein Problem: Ein Rebuilt kann die Platten so stressen, dass die anderen auch ausfallen. Gut dass es ein RAID 6 und kein 5 ist :D

    Mit meinem RAID 6 kam ich aber auch auf 350MB/s mit 3TB Platten. Der Geschwindigkeitsvorteil war hier auch gegeben.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Heute 3/4h im Mediamarkt (u.a. mit Warten) verplempert um mir von dem Mitarbeiter, dem seiner Vorgesetzer und dem Geschäftsführer erzählen zu lassen (und jetzt haltet euch fest):

    Wenn der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt, könne man nix machen, auch wenn man beim Händler (MM) 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hat.

    Das Gespräch endete damit, dass ich mich selber verarschen könnte, seit 14 Jahren selber Händler von Informationselektronik bin und die sich schonmal auf eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung einstellen können.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Es wurde dann versucht mir mit der Beweislastumkehr zu kommen. Dass dieses technische Problem, jedoch bekannt ist und somit auch von jedem Gutachter bestätigt werden kann wurde damit abgewiegelt, dass ich den zahlen müsste (§439 Abs. 2 BGB scheint hier auch nicht zu gelten).


    Gesetzliche Gewährleistung muß man halt nicht geben, wenn man über dem Gesetz steht... :fp:

    Ich hab beim rausgehen nochmal geschaut: Keine Hinweisschilder "Vorsicht rechtsfreie Zone". Aber die anderen in Duisburg sind ja auch nicht markiert :wegmuss:

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Dass dieses technische Problem, jedoch bekannt ist und somit auch von jedem Gutachter bestätigt werden kann wurde damit abgewiegelt, dass ich den zahlen müsste (§439 Abs. 2 BGB scheint hier auch nicht zu gelten).

    Naja, genau genommen musst du den ja auch erst mal bezahlen und dann auf dem Rechtsweg die Kosten einfordern - und hoffentlich auch bestätigt bekommen.

  • Beweislastumkehr ist seit Januar 2022 in Deutschland nach 12 Monaten. War vorher nach sechs Monaten.

    Ich weiß, Artikel ist kaum benutzt worden (Controller PS5), aber schon nach 14 Monaten defekt. Greift somit hier leider.


    Naja, genau genommen musst du den ja auch erst mal bezahlen und dann auf dem Rechtsweg die Kosten einfordern - und hoffentlich auch bestätigt bekommen.

    Abgesehen davon, dass die geringe Haltbarkeit der Controllerjoysticks bekannt sind, weil diese mangelhaft ausgeführt sind, neigen Gutachter immer ein wenig zu Gunsten des Auftraggebers zu urteilen. Dass ich die Kosten vorlegen muss sehe ich nur als kurzes Darlehnen.

    Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich technische Geräte bei Amazon kaufe und einen großen Bogen um jeden Blödmarkt mache.

    Ich weiß, du hast ja auch recht, aber die PS5 gabs damals nur da...


    --------------------------------

    Eine Gewährleistungsablehnung wollte man mir übrigens nicht schriftlich bestätigen. So kann man immernoch sagen, man wüsste von nix.

    Was lernen wir daraus: Ich muss nächstes Mal mit einem Zeugen dahin...

    Schriftlich habe ich somit nun eine Mangelrüge mit 6 wöchiger Frist zur Nachbesserung/Austausch geschickt, mit Kaufpreisminderung nach Ablauf der Frist.

    Desweiteren der bisherige Schriftverlauf mit Mediamarkt und mein heutiges Erlebnis an die Verbraucherzentrale geschickt.

    Würde ich euch gerne posten, aber NUBS sagt nein...

    Kurzum: es wird immer nur von Garantie und Herstellergarantie geredet, nur in meinen Antworten findet sich das Wort Gewährleistung. Zuletzt hieß es ich solle mich im Laden melden.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Es wurde dann versucht mir mit der Beweislastumkehr zu kommen.

    Es gibt so eine Beweislastumkehr tatsächlich. In den ersten 12 Monaten brauchst du die nicht, aber im Rest der 2 jährigen Gewährleistung musst du nachweisen, dass das Gerät schon bei Kauf mangelhaft war.


    Gewährleistung – Wikipedia


    Das Ganze ist übrigens nicht mit "Garantie" zu verwechseln, Garantie ist eine Leistung des Verkäufers oder Hersteller, die über die Gewährleistung hinaus geht.

    1ST1

  • Aber das weiß ich doch ;) (Trotzdem Danke für deinen Input/Rat/Hilfe)

    Nur kein Händler, der bei Verstand ist würde auf die Beweislastumkehr pochen, wenn er Gefahr läuft für einen 60€ Artikel im Worst-Case 1000€ für einen Gutachter zahlen zu müssen.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Nur kein Händler, der bei Verstand ist würde auf die Beweislastumkehr pochen, wenn er Gefahr läuft für einen 60€ Artikel im Worst-Case 1000€ für einen Gutachter zahlen zu müssen.

    Wenn nur jeder 20. einen Gutachter beauftragt, und die anderen 19 grollend, aber letztlich ohne Kosten für den Händler nach Hause gehen, hat es sich für den Händler gelohnt. Und wahrscheinlich gehen für einen 60 Euro Artikel noch deutlich weniger als einer in 20 zum Gutachter.

  • Nur kein Händler, der bei Verstand ist würde auf die Beweislastumkehr pochen, wenn er Gefahr läuft für einen 60€ Artikel im Worst-Case 1000€ für einen Gutachter zahlen zu müssen.

    Wenn nur jeder 20. einen Gutachter beauftragt, und die anderen 19 grollend, aber letztlich ohne Kosten für den Händler nach Hause gehen, hat es sich für den Händler gelohnt. Und wahrscheinlich gehen für einen 60 Euro Artikel noch deutlich weniger als einer in 20 zum Gutachter.

    Leider wahr :fp:

    Gut also, dass PC-Rath_de nicht klein beigibt

    :thumbup:

    Das Genie beherrscht das Chaos

  • Ich weiß, Artikel ist kaum benutzt worden (Controller PS5), aber schon nach 14 Monaten defekt. Greift somit hier leider.

    Bei manchem Gamer ist eine Stunde pro Tag auch "kaum benutzt"

    Lass es mal 5h / Woche sein, sind also 300 Betriebsstunden und für mein Empfinden für einen 60€ (damals 70€) Controller wirklich mager.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • Heute kam die Antwort von MediaMarkt. Da es sich ja nur um Standart-Antworten handelt dürfte der Nachrichtenverlauf auch postbar sein:


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ergänzend zu meiner letzten Email möchte ich ihnen noch Modell und Seriennummer nennen:

    CFI-ZCT1W G22600BPA29014960


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie gewünscht war ich heute im Laden, wo mir vom Mitarbeiter und seiner Vorgesetzten erzählt wurde, dass nach Ablauf der Herstellergarantie es nur auf meine Kosten zur Reparatur eingesendet werden könnte. Eine Reparatur im Rahmen der gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) würde nach Ablauf der Herstellergarantie (1 Jahr) nicht möglich sein.

    Ich setze ihnen hiermit eine Frist von 6 Wochen den Mangel zu beheben oder das Gerät zu ersetzen (BGB §439 Abs. 1). Ich bitte mir dafür ein Rücksendelabel zur Verfügung zu stellen oder das Gerät abzuholen (BGB §439 Abs. 2). Nach Ablauf der Frist ohne Reparatur/Ersatz mache ich von meinem Recht gebraucht den Kaufpreis zu mindern (BGB §441 Abs. 1).

    Auch wenn ich den Artikel als Privatperson gekauft habe, ist es mir als konkurrierender Unternehmer möglich dieses verbrauchertäuschende Verhalten mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu unterbinden. Ich bitte sie daher von diesem Verhalten zukünftig Abstand zu nehmen.


    ----------------------------------------------------------------------------------------


    "danke für Ihre Anfrage!


    Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich wie folgt:.


    Gewährleistung
    Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. In den ersten 12 Monaten (ab 01.01.2022; vorher waren es 6 Monate) wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf existierte. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.


    Garantie
    Die Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers. Die Länge der Garantie und der Umfang sind verschieden und werden vom Hersteller festgelegt. Die Herstellergarantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs.


    Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.


    Bis bald in einem unserer Märkte oder in unserem Onlineshop. "


    -----------------------------------------------------------------------------------------------


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    darf ich sie daran erinnern, dass wenn ich mir einen Gutachter suche, um die bekanntermaßen mangelhafte Fertigung der Analogsticks von Sony bescheinigen zu lassen, dass auch diese Kosten von ihnen getragen werden müssen, sollte der Fehler bereits bei Kauf vorgelegen haben (vgl. BGH Az.: VIII ZR 275/13)?

    Wenn sie bereit sind 300-600€ für einen Gutachter zu zahlen um evtl. den Austausch einem 60€ Produktes zu vermeiden: Ich kann dieses Spiel auch spielen.

    Freuen sie sich also schonmal auf hohe Kosten, langwierige Gerichtsprozesse und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...

  • So sehr einen das auch aergert ( Was ich voll verstehen kann ),

    so ist es doch ein Kampf gegen Windmuehlen.

    MediaM... wird es herzlich wenig interessieren und du verschwendest nur deine Lebenszeit.


    Ich habe eh nicht verstanden warum du da einkaufen gehst.......


    P.s. Und den Gutachter musst du eh erst mal selber bezahlen.

    Weil, Schuldfrage ungeklaert und du bist der Auftraggeber des Gutachters.

    MM wird keinen GA beauftragen.

    Alles geht - Nichts muß

  • P.s. Und den Gutachter musst du eh erst mal selber bezahlen.

    Weil, Schuldfrage ungeklaert und du bist der Auftraggeber des Gutachters.

    MM wird keinen GA beauftragen.

    Wenn Du eine Rechtsschutz hast, kannst Du einen Anwalt einschalten. Wenn der Anwalt dann einen Gutachter bestellt, läuft das dann über die Versicherung. Zumindest war das bei mir so.


    Mit der Lebenszeit hast Du natürlich recht.

    Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft!


    Es ist nicht Deine Schuld dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt!