Auf Booklooker gibt's Algol-Bücher bereits ab 1 €
Sogar schon ab 0,80€ Wir sehen, der Preis macht's
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Sogar schon ab 0,80€ Wir sehen, der Preis macht's
Algolxx Unterlagen gibt es Bitsavers.
Ich dachte bisher, da gäbe es nur Infos zu konkreten Produkten. Wie finde ich denn beispielsweise Alogol-Bücher? Eine Suchfunktion gibt es ja nicht - oder doch?
EDIT: Gerade entdeckt, es gibt eine Indexdatei in der man suchen kann.
Bei manchen Rechnern gab es ALGOL Handbücher, z.B. bei der B5500
http://www.bitsavers.org/pdf/burroughs/B5000_5500_5700/
Das kannste dann sogar bei mir über TELNET ausprobieren
Das kannste dann sogar bei mir über TELNET ausprobieren
Ja, ich weiß (bzw. dachte ich mir). Hatte ja bisher nur das Fortran kurz angetestet. Wenn ich mehr Zeit hätte...
Schade, dass ich meine Algol-Programme von damals nicht mehr habe. Ich hatte die Lochkartenstapel noch einige Jahre aufgehoben und dann die Karten als Lesezeichen verwendet.
Dummerweise hatten die Lochkarten keinen Aufdruck mehr, weil mir so ein blöder Operator am Ende eine Kopie ohne Aufdruck erstellt hatte. Das waren noch echte Götter in weißen Kitteln und ich habe mich als Erstsemester dann nicht mehr getraut, nochmal um eine Kopie mit Aufdruck zu bitten. Nachdem ich schon wegen der ersten Kopie endlos rumbetteln musste.
Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
https://www.ebay.de/itm/265173014533
Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
https://www.ebay.de/itm/265173014533
Waldbröl ist zu weit weg für mich. Der erste Blick sagte mir schon, daß da ein TRS-80 bei ist (ich wusste gar nicht, daß es auch einen TRS-80 portable gab?). Ist zwar nicht so mein Jagdrevier, wenn aber einer das Zeug kauft, würde ich den TRS-80 wohl abnehmen. So aus Nostalgiegründen.
ich wusste gar nicht, daß es auch einen TRS-80 portable gab?
Gab es, und zwar das Model 4P. Oft auf Flohmärkten wegen des netten Gehäuses als Nähmaschine missverstanden und dadurch oft verschmäht...
Da gab es einen tollen Test in der Computer Persönlich, wenn ich mich recht entsinne. The trs 80 model with wanderlust.
Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
https://www.ebay.de/itm/265173014533
Da ist sogar ein Tandy CoCo dabei.
Is nich wahr...
https://www.ebay.de/itm/184859119739
Der Verkäufer hat noch andere "Raritäten", die man sich mit ihren Preisen einmal ansehen sollte.
Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
https://www.ebay.de/itm/265173014533
Je nach den Umständen könnte das für den Anbieter ein rechtliches Nachspiel haben ...
Da keiner geboten hat sollte es keine Probleme fuier den Verkaeufer geben.
Zumindest was den Link angeht den ich da sehe.
Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????
Was soll das sein ????
Da keiner geboten hat sollte es keine Probleme fuier den Verkaeufer geben.
Zumindest was den Link angeht den ich da sehe.
Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????
Was soll das sein ????
Doch, es wurden Gebote abgegeben. Der Höchstbietende hat nun Anspruch. Den könnte er einfordern/einklagen...
xesrjb
Display MoreDa keiner geboten hat sollte es keine Probleme fuier den Verkaeufer geben.
Zumindest was den Link angeht den ich da sehe.
Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????
Was soll das sein ????
Doch, es wurden Gebote abgegeben. Der Höchstbietende hat nun Anspruch. Den könnte er einfordern/einklagen...
xesrjb
Ich hab auf den Link geklickt und da steht 0 Gebote.
Oder wird das dann automatisch zurueckgesetzt ????
Dann klick mal auf die 0 Gebote.
Höchstgebot waren wohl 222 Euro, wobei das wohl vom Bieter zurück genommen wurde.
Das zweit höchste Gebot waren wohl 200 Euro und wäre für mich somit der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abbruchs.
Bieter bekommen von EBAY eine Benachrichtigung, dass das Gebot für den Artikel gestrichen/zurückgezogen wurde.
Die Streichung des Höchstgebots und die Benachrichtigung von ebay hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag.
Die Streichung des Höchstgebots und die Benachrichtigung von ebay hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag.
Da hast du als Verlierer keine Chance, den Fall hatte ich schonmal. Der Verkäufer redet sich mit irgendwas raus und man kann das Gegenteil nicht beweisen.
Rechtlich funktioniert das schon, wenn man als Höchstbieter wohlbesonnen agiert. Dann hat der Anbieter keine Chance.
Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????
Was soll das sein ????
Oldie bitte - das ist mit trivialst Google herauszufinden
Waldbröl ist eine Kleinstadt im Süden des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen
Rechtlich funktioniert das schon, wenn man als Höchstbieter wohlbesonnen agiert. Dann hat der Anbieter keine Chance.
Das will ich sehen. Ich hole schon mal Poppcorn raus
Ahh deleted_03_24 war scheller
Der sagt dir, dass das Ding runtergefallen und in 1000 Teile zersplittert ist, der sagt dir dass die Ehefrau das unwissentlich weggeworfen hat, oder sonstwas. Da machst du garnix.
Der sagt dir, dass das Ding runtergefallen und in 1000 Teile zersplittert ist, der sagt dir dass die Ehefrau das unwissentlich weggeworfen hat, oder sonstwas. Da machst du garnix.
Alle geschätzt 37 Rechner sind ihm runtergefallen ?
Dem ist vollem Kracho ein LKW in die Scheune gerast.
Na ja, man muss es nur so machen wie die sogenannten Abruchjäger*.
Einfach nach Abbruch der Auktion erstmal still abwarten und abwarten. Wenn man möchte, auch bis zu 3 Jahren.
Wenn der Anbieter nicht unverzüglich die Gründe für seinen Abbruch rechtlich befreiend und ausreichend glaubwürdig dem Höchsbieter nachweisen kann, hat der der Höchstbieter einen Anspruch auf Übereignung des Kaufgegenstandes gegen Zahlung des Höchstgebots.
Kann der Anbieter seine Pflicht zur Übereignung nicht mehr erfüllen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
*) Abbruchjäger, welche von Auktionsabbrüchen gewerbsmäßig provitieren, sind in einem "rechtlichen Grenzgebiet" unterwegs.
Dem ist vollem Kracho ein LKW in die Scheune gerast.
Ja, einfach mal behaupten lassen. Und dann soll er das mal vor dem Richter beweisen ... und als Kläger kann man dann ganz gemütlich die Gerichts-Show genießen.
Dann kannst Du sehen, daß viele Behauptungen auf einmal wie ein Kartenhaus zusammenfallen.
Die Werte sind viel zu geringfügig, als dass das vor ein Gericht kommt. Und einen wirklichen Verlust wirst du bei einem Hobby auch nicht nachweisen können, wenn du das Teil nicht bekommst.
Zivilklage wird vor Gericht immer verhandelt.
Der Anbieter hat nur eine Chance, wenn er die Störung des Vertrags nicht zu verantworten hat, z.B. ein Diebstahl der Kaufsache. Aber auch dann muss er dem Höchstbieter unverzüglich (juristisch: ohne schuldhaftes Verzögern) darüber informieren. Ist eine z.B. Frist von 14 Tagen ohne Erklärung des Anbieters verstrichen, kann das Gericht dies als schuldhaftes Verzögern sehen und den Beklagten auf Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadensersatz verurteilen.
Naja, ist ja hier nicht, die Auktion wurde beendet.
Der Beendigungrund muss vom Anbieter dem Höchstbieter mitgeteilt werden. Ein Abbruch einer ebay-Auktion und eine eventuelle Mitteilung von ebay an den Höchstbieter ist zwar ganz nett, aber rechtlich nicht ausreichend.
Die Auktion wurde vom Anbieter abgebrochen. Somit könnte der zu diesem Zeitpunkt gültige Höchstbieter vermutlich tatsächlich entsprechend agieren. In dem hier konkreten Fall wäre aber vermutlich selbst bei normalem Ende der Auktion kein Vertrag zu Stande gekommen, es sei denn es wäre noch ein Gebot eingegangen, nachdem das Gebot von 222 Euro zurückgezogen wurde.
https://www.ebay.de/help/polic…schen-ebaydienste?id=4259
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Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
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Hat aber wohl eher nichts mehr mit alten Computern zu tun und würde eher in ein Juraforum passen.