Interessante Sachen bei Ebay - oder was man eben für interessant hält?

  • Algolxx Unterlagen gibt es Bitsavers.

    Ich dachte bisher, da gäbe es nur Infos zu konkreten Produkten. Wie finde ich denn beispielsweise Alogol-Bücher? Eine Suchfunktion gibt es ja nicht - oder doch?

    EDIT: Gerade entdeckt, es gibt eine Indexdatei in der man suchen kann.

    Bei manchen Rechnern gab es ALGOL Handbücher, z.B. bei der B5500 *ST2*

    http://www.bitsavers.org/pdf/burroughs/B5000_5500_5700/

    Das kannste dann sogar bei mir über TELNET ausprobieren ;)

  • Das kannste dann sogar bei mir über TELNET ausprobieren ;)

    Ja, ich weiß (bzw. dachte ich mir). Hatte ja bisher nur das Fortran kurz angetestet. Wenn ich mehr Zeit hätte...

    Schade, dass ich meine Algol-Programme von damals nicht mehr habe. Ich hatte die Lochkartenstapel noch einige Jahre aufgehoben und dann die Karten als Lesezeichen verwendet. :fp:

    Dummerweise hatten die Lochkarten keinen Aufdruck mehr, weil mir so ein blöder Operator am Ende eine Kopie ohne Aufdruck erstellt hatte. Das waren noch echte Götter in weißen Kitteln und ich habe mich als Erstsemester dann nicht mehr getraut, nochmal um eine Kopie mit Aufdruck zu bitten. Nachdem ich schon wegen der ersten Kopie endlos rumbetteln musste. :(

    Edited 2 times, last by detlef (May 28, 2021 at 12:41 PM).

  • Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
    https://www.ebay.de/itm/265173014533

    Waldbröl ist zu weit weg für mich. Der erste Blick sagte mir schon, daß da ein TRS-80 bei ist (ich wusste gar nicht, daß es auch einen TRS-80 portable gab?). Ist zwar nicht so mein Jagdrevier, wenn aber einer das Zeug kauft, würde ich den TRS-80 wohl abnehmen. So aus Nostalgiegründen.

  • Is nich wahr...

    https://www.ebay.de/itm/184859119739

    The content cannot be displayed because you do not have authorisation to view this content.

    Der Verkäufer hat noch andere "Raritäten", die man sich mit ihren Preisen einmal ansehen sollte.

    Kurator 8Bit-Museum.de - Entwickler des Retro Chip Tester (RCT) und des Z80 CPU Testers

    Erklärung gem. "§ 6 Übertragung von Nutzungsrechten" Abs. (1) der Nutzungsbedingungen:

    Hiermit erkläre ich, dass alle meine Postings mit deren Inhalten nicht der Creative Commons License (CC BY-NC-SA) unterliegen. Ich räume diesem Forum jedoch für meine eigenen Inhalte deren Veröffentlichung bis auf Widerruf ein.

  • Mal wieder ein interessantes Konvolut auf Ebay, allerdings teilweise bescheidener Zustand:
    https://www.ebay.de/itm/265173014533

    "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist."

    Je nach den Umständen könnte das für den Anbieter ein rechtliches Nachspiel haben ...

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

  • Da keiner geboten hat sollte es keine Probleme fuier den Verkaeufer geben.

    Zumindest was den Link angeht den ich da sehe.

    Aber wo verdammt ist WALDBRÖL ????

    Was soll das sein ???? :nixwiss:

    Doch, es wurden Gebote abgegeben. Der Höchstbietende hat nun Anspruch. Den könnte er einfordern/einklagen...

    xesrjb

    "Der Wein mit der Pille ist im Becher mit dem Fächer. Im Pokal mit dem Portal ist der Wein gut und fein„

  • Ich hab auf den Link geklickt und da steht 0 Gebote.

    Oder wird das dann automatisch zurueckgesetzt ????

    Alles geht - Nichts muß

  • Dann klick mal auf die 0 Gebote.
    Höchstgebot waren wohl 222 Euro, wobei das wohl vom Bieter zurück genommen wurde.
    Das zweit höchste Gebot waren wohl 200 Euro und wäre für mich somit der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abbruchs.

    Bieter bekommen von EBAY eine Benachrichtigung, dass das Gebot für den Artikel gestrichen/zurückgezogen wurde.

  • Die Streichung des Höchstgebots und die Benachrichtigung von ebay hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

  • Rechtlich funktioniert das schon, wenn man als Höchstbieter wohlbesonnen agiert. Dann hat der Anbieter keine Chance.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

  • Na ja, man muss es nur so machen wie die sogenannten Abruchjäger*.

    Einfach nach Abbruch der Auktion erstmal still abwarten und abwarten. Wenn man möchte, auch bis zu 3 Jahren.

    Wenn der Anbieter nicht unverzüglich die Gründe für seinen Abbruch rechtlich befreiend und ausreichend glaubwürdig dem Höchsbieter nachweisen kann, hat der der Höchstbieter einen Anspruch auf Übereignung des Kaufgegenstandes gegen Zahlung des Höchstgebots.

    Kann der Anbieter seine Pflicht zur Übereignung nicht mehr erfüllen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

    *) Abbruchjäger, welche von Auktionsabbrüchen gewerbsmäßig provitieren, sind in einem "rechtlichen Grenzgebiet" unterwegs.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

    Edited once, last by chip: Korrektur: Verjährungsansprüche bestehen 3 Jahre (June 3, 2021 at 8:07 PM).

  • Dem ist vollem Kracho ein LKW in die Scheune gerast.

    Ja, einfach mal behaupten lassen. Und dann soll er das mal vor dem Richter beweisen ... und als Kläger kann man dann ganz gemütlich die Gerichts-Show genießen.

    Dann kannst Du sehen, daß viele Behauptungen auf einmal wie ein Kartenhaus zusammenfallen.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

    Edited 2 times, last by chip: Inhaltlich besser formuliert (June 3, 2021 at 8:10 PM).

  • Zivilklage wird vor Gericht immer verhandelt.

    Der Anbieter hat nur eine Chance, wenn er die Störung des Vertrags nicht zu verantworten hat, z.B. ein Diebstahl der Kaufsache. Aber auch dann muss er dem Höchstbieter unverzüglich (juristisch: ohne schuldhaftes Verzögern) darüber informieren. Ist eine z.B. Frist von 14 Tagen ohne Erklärung des Anbieters verstrichen, kann das Gericht dies als schuldhaftes Verzögern sehen und den Beklagten auf Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadensersatz verurteilen.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

    Edited 3 times, last by chip: Schreibfehler und inhaltliche Ergänzung (June 3, 2021 at 8:30 PM).

  • Der Beendigungrund muss vom Anbieter dem Höchstbieter mitgeteilt werden. Ein Abbruch einer ebay-Auktion und eine eventuelle Mitteilung von ebay an den Höchstbieter ist zwar ganz nett, aber rechtlich nicht ausreichend.

    ---> hier KOSTENLOS klicken und gewinnen! <---
    neugierig ...?
    ja, dann weiter ...
    nutze die Chance ...
    am Ende winkt der Erfolg ...
    es geht voran ...
    nicht aufgeben ...
    es lohnt sich ...
    bis hier war´s doch leicht ...
    nur noch ein bisschen durchklicken ...
    Super, 100 Punkte Gutschrift ...
    dranbleiben ...
    es geht munter weiter ...
    das Gröbste ist geschafft ...
    gleich ist es so weit ...
    nur nicht lockerlassen ...
    kurze Verschnaufpause, dann weiterklicken ...
    die Spannung steigt ...
    es kann nicht mehr weit bis zum Ziel sein ...
    möglicherweise nur noch ein Klick ...
    einen allerletzten haben wir noch ...
    Herzlichen Glückwunsch!

    Gewonnen! :ätsch:

    Du hast wirklich Einsatz gezeigt und darfst Dich von nun an Superklicker nennen!

    Wie geht´s weiter?

    Keine Ahnung ::heilig::

     

    Aber sieht Dein Bildschirm jetzt nicht ein bisschen doof aus?

    ::hit::

    Wird es einen 2. Teil geben?


    Leider nein. Das Editieren der Spoiler ist nun auch zu einer Qual geworden ... ::cry::::cry::::cry::::cry::::cry::

    :platsch:

    ::gwunsch::

    :coffeepc:

    :like:

    :unglaeubig:

    :tuschel:

    ::joint::

    :tanz:

    :stupid:

    ::gut::

    :hüpf:

    ::domina::

    :juchee:

    ::hacking::

    :durchsage:

    ::money::

    :juhu:

    :crazy:


    :zock:

    ::gut::

    :betrunken:

    ::pc::

  • Die Auktion wurde vom Anbieter abgebrochen. Somit könnte der zu diesem Zeitpunkt gültige Höchstbieter vermutlich tatsächlich entsprechend agieren. In dem hier konkreten Fall wäre aber vermutlich selbst bei normalem Ende der Auktion kein Vertrag zu Stande gekommen, es sei denn es wäre noch ein Gebot eingegangen, nachdem das Gebot von 222 Euro zurückgezogen wurde.
    https://www.ebay.de/help/policies/…dienste?id=4259

    ---------------------------------

    Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

    ---------------------------------
    Hat aber wohl eher nichts mehr mit alten Computern zu tun und würde eher in ein Juraforum passen.