Erfahrung mit Abgabe Firmeneigentum?

  • Hallo, durch einen Freund bin ich auf eine Sammlung alter MFAs mit Zubehör (Monitoren, Tastaturen, Modulen, Anleitungen…) aufmerksam gemacht worden, die in den Lagern eines Konzerns liegt. Die Ausbildung dort hat diese min. noch bis in die 2010er rein verwendet. Mittlerweile liege sie aber nur noch rum und sollen bald weg.

    Wegen geltenden gesetzlichen und internen Bestimmungen ist es wohl nicht so einfach das Inventar nach Außen abzutreten. Stattdessen steht die Verschrottung an.


    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Szenarien? Kann ein Verein evtl. eine Schenkung ohne Ansprüche bekommen, oÄ.?

    Ich stehe bei dem Thema leider auf dem Schlauch, möchte aber auf keinen Fall, dass die Geräte verschrottet werden.

  • Ich glaube "gesetzliche" Vorgaben gibt es da nicht.


    "Interne" vielleicht schon.


    Bist Du Mitarbeiter der Firma?


    Ich würde es wie folgt machen:


    - Kontaktiere IT und den Abteilungsleiter der Abteilung dem die MFAs zugehörig sind. Schildere Dein Ansinnen "Rettung historisch wertvoller Rechner". Mach klar, daß keine Datenträger enthalten sind und durch die Abgabe der Rechner kein firmenvertraulicher Inhalt oder personenbezogene Daten die Firma verlassen und daß dadurch, daß du die Entsorung übernimmst, der Firma keine Kosten entstehen.


    - Schau daß Du einen "Mitnahmeschein" oder wie das bei Euch heißt bekommst. Sowas muß ich bei der Wache auf Verlangen vorzeigen, wenn ich Material vom Gelände bringen will


    - Normalerweise sollte das so klappen. Geht bei mir auf diesem Wege auch regelmäßig, arbeite auch in einer größeren Firma.

    Telex 563140 goap d

  • Das Beste ist einen Kontakt in die obere Ebene zu haben oder zu bekommen auf Anfrage von den richtigen Leuten innerhalb der Fa. die evtl.

    auch etwas Herzblut an der Sache haben.

    Evtl. auch über einen ext. Dienstleister der einen Kontakt hat.

    Was auch immer möglich sein sollte ist es als Spende an einen gemeinnützigen Verein abzugeben.

    Das kann auch büchertechnisch so laufen das der Verein eine Geldspende erhält und im Anschluß für diese Summe die Geräte dann gebraucht kauft.

    Ist für die Bücher der Firma manchmal besser und stressfreier.

    Keine Angst vor grossen Eisen !!!

  • Ich glaube "gesetzliche" Vorgaben gibt es da nicht.

    Zumindest die üblichen Fallstricke:

    • Verkaufst Du als Unternehmen an privat, entsteht automatisch eine Gewährleistungspflicht. Die willst Du in der Regel nicht. Außerdem ist die Einnahme korrekt zu verbuchen, was u.U. gar nicht so leicht ist, wenn das Unternehmen ansonsten nur Dienstleistungen erbringt, und gar keinen Prozess dafür hat.
    • Verschenkst Du an Mitarbeiter, aber die Ware hat noch einen Wert (wie das Finanzamt auf eBay schnell feststellt), entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu bewerten und zu versteuern ist. Machst Du das nicht, stehst Du bei einer eventuellen Steuerprüfung dumm da. Machst Du es, kommt (zumindest bei uns) HR ins Spiel fängt an, Fragen zu stellen, z.B., warum hier ein Mitarbeiter an allen Prozessen vorbei etwas "on top" erhält und andere nicht. Das kann ein großes Fass werden.

    Verschenken an einen gemeinnützigen Verein ist da ein möglicher Ausweg ‒ Spendenquittungen können die meisten Unternehmen verbuchen ;)


    Bleibt aber noch ein dritter Punkt, der hoffentlich keinem in dem Unternehmen präsent ist: Wurden die Geräte damals im Unternehmen gebaut (z.B. vor 40 Jahren von Azubis zusammengelötet), und es gibt sie heute nach extern, wird es m.E. zum Inverkehrbringer, mit allem, was da dran hängt.

  • Zumindest bei meinem Arbeitgeber:

    Dinge, die entsorgt/verschrottet werden, haben für den AG keinen Wert mehr.
    Dinge, die abgeschrieben, de-inventarisiert und als defekt deklariert im Eschrott-Container liegen oder kurz davor sind kann man relativ bürokratiearm bekommen. Einfach den Richtigen nett fragen.

    Telex 563140 goap d

  • Die Gewährleistung dürfte entfallen, wenn das als Schrott deklariert wird, was es für das Unternehmen ja auch ist.


    Spendenquittungen kann man nur für Geldspenden ausstellen. Bei Sachspenden geht das aufgrund der fehlenden Wertangabe nicht.

    +++ ATH

  • Wir hatten mal mehrere SUNs von einem Unternehmen bekommen, die dann auch in die Verlosung auf der CC gegangen sind (Lingen?). Das nachfolgende Formular war vorher auszufüllen; das finde ich recht vollständig für eine Aussonderung.


    Denn Feindschaft wird durch Feindschaft nimmermehr gestillt; Versöhnlichkeit schafft Ruh’ – ein Satz, der immer gilt. Man denkt oft nicht daran, sich selbst zurückzuhalten; Wer aber daran denkt, der lässt den Zorn erkalten. Sprüche von Buddha, aus dem ‹Dhammapada›.


    Mein Netz: Acorn | Atari | Milan | Amiga | Apple //e und IIGS | Macintosh | SUN Sparc | NeXT |SGI | IBM RS/6000 | DEC Vaxstation und Decstation| Raspberry Pi | PCs mit OS/2, BeOS, Linux, AROS, Windows, BSD | Stand-alone: Apple //c und III | Commodore 128D | Sinclair QL | Amstrad | PDAs

  • Ich hab' schon alles mögliche nach Hause getragen, von alten Monitoren bis Workstations. Wenn der Buchwert "0" ist und das Ding abgeschrieben (wobei man bei der Ware um die's hier geht, ausgehen kann), kann eine Firma (auch eine Großfirma wie meine) einfach einen Torschein stempeln und dir das Ding in die Hand drücken. Was viel weniger Probleme und organisatorischen Aufwand macht, als wenn man dir Geld dafür abknöpfen würde.


    Das FA kann dich nicht zwingen, Dinge, die zu "0" in den Büchern stehen, zu verkaufen, nur weil sie meinen, das wär' noch was wert.

  • Bleibt aber noch ein dritter Punkt, der hoffentlich keinem in dem Unternehmen präsent ist: Wurden die Geräte damals im Unternehmen gebaut (z.B. vor 40 Jahren von Azubis zusammengelötet), und es gibt sie heute nach extern, wird es m.E. zum Inverkehrbringer, mit allem, was da dran hängt.

    Glaube mir, das Fass willst du nicht aufmachen.

    Wir haben vor Jahren in der Firma versucht einen Posten ältere Messgeräte an ein Uni Institut zu verschenken.

    Einer der Spezialisten fing dann auch mit dem Inverkehrbringen Thema an, obwohl es sich um kommerziell erhältliche Messgeräte handelte.

    Inverkehrbringer wäre da ja eindeutig der Hersteller

    Damit hast du dann das ganze Paket von CE Konformitätskennzeichnung bis REACH an der Backe.

    Die Abgabe nur zum Ausschlachten, war dann die einzige Möglichkeit die Kuh vom Eis zu bekommen.

    Bei Elektroschrott muss der Empfänger nämlich auch als Entsorger zertifiziert sein.


    Bei uns funktioniert die Abgabe von Altgeräten normalerweise auch mit einem Torschein, den ein Kostenstellenleiter unterschreiben muss.

    Es gab auch schon offizielle Verlosungen von ausgemusterten Scopes und Multimetern unter den interessierten Kollegen.

  • Vielen lieben Dank für all die Antworten!


    Also, ich arbeite nicht beim angesprochen Konzern. Ein Freund von mir jedoch schon. Über ihn läuft der Kontakt. Und die initiale Reaktion, der ersten direkt verantwortlich Person klang nach Sorge um die erwähnte Haftung oder Inverkehrbringung. Die Geräte wurden in der Ausbildung genutzt, es wurde sicherlich einiges an Anpassungen und Reparaturen vorgenommen. Zusätzliche sind explizit selbst entworfene und gebaute Teile, wie Adapterboxen, dabei.


    Wir versuchen nun ein paar Möglichkeiten aufzumachen und abzutasten.


    Toshi ginge das tatsächlich über den Verein, als Schenkung oÄ, falls das die beste Option für den Konzern ist? Könnte mir gut vorstellen, dass es für die Führungskräfte seriöser und sicherer erscheint, wenn eine offizielle Struktur dahinter steht.

  • Ich glaube "gesetzliche" Vorgaben gibt es da nicht.

    Zumindest die üblichen Fallstricke:

    • Verkaufst Du als Unternehmen an privat, entsteht automatisch eine Gewährleistungspflicht. Die willst Du in der Regel nicht. Außerdem ist die Einnahme korrekt zu verbuchen, was u.U. gar nicht so leicht ist, wenn das Unternehmen ansonsten nur Dienstleistungen erbringt, und gar keinen Prozess dafür hat.
    • Verschenkst Du an Mitarbeiter, aber die Ware hat noch einen Wert (wie das Finanzamt auf eBay schnell feststellt), entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu bewerten und zu versteuern ist. Machst Du das nicht, stehst Du bei einer eventuellen Steuerprüfung dumm da. Machst Du es, kommt (zumindest bei uns) HR ins Spiel fängt an, Fragen zu stellen, z.B., warum hier ein Mitarbeiter an allen Prozessen vorbei etwas "on top" erhält und andere nicht. Das kann ein großes Fass werden.

    Verschenken an einen gemeinnützigen Verein ist da ein möglicher Ausweg ‒ Spendenquittungen können die meisten Unternehmen verbuchen ;)


    Bleibt aber noch ein dritter Punkt, der hoffentlich keinem in dem Unternehmen präsent ist: Wurden die Geräte damals im Unternehmen gebaut (z.B. vor 40 Jahren von Azubis zusammengelötet), und es gibt sie heute nach extern, wird es m.E. zum Inverkehrbringer, mit allem, was da dran hängt.

    Bei uns im Unternehmen beruft man sich zusätzlich zu den zitierten Punkten noch auf die Entsorgungsrichtlinie, nach der jedweder Schrott fachgerecht mit Nachweis entsorgt werden muß. Im Ergebnis ist legale Mitnahme praktisch ausgeschlossen. Einzig Spende an einen Verein wäre bei uns eine Möglichkeit. Dafür müßte aber ein berechtigter Chef den berühmten A… in der Hose haben, die entsprechende Bescheinigung auszustellen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. So einen Chef findet man bei uns nicht mehr wirklich. Leider.

  • Wir hatten mal mehrere SUNs von einem Unternehmen bekommen, die dann auch in die Verlosung auf der CC gegangen sind (Lingen?). Das nachfolgende Formular war vorher auszufüllen; das finde ich recht vollständig für eine Aussonderung.


    Solche Bescheinigungen gab es früher bei uns auch, ist aber seit ein paar Jahren nicht mehr möglich. Siehe letzter Post.

  • Ich habe in meiner tätigen Zeit die Erfahrung gemacht, daß vieles von der "Obersten Führung" abhängt, wie weit diese bereit ist, auf die einzelnen Punkte einzugehen.

    Bei uns kamen am Ende im Wesentlichen die Punkte von MJGraf zum Tragen. Bis zu dem Punkt, daß eine Abgabe von abgeschriebenen Laptops an Schulen als Spende auch nicht mehr in Frage kam.

    Danach wanderte leider dann alles beim Schrott-Verwerter :weinen:

    Ob sich die Situation aus umweltschonenden Gründen zwischenzeitlich geändert hat, habe ich nicht verfolgt.

  • Habt ihr eventuell mal drüber nachgedacht, ob unser Gewerbetreibender da eine Lösung wäre? Er könnte ja als Käufer B2B auftreten und dann mit 19% + einen kleinen Aufpreis + Porto weitergeben. Wäre für die abgebende Firma eine einfache Lösung, denn dann könnten sie der Inverkehrbringung und auch der vermuteten Gewährleistung entgehen.

  • Ich vermute, dar aktuelle Preis für Elektroschrott ist nicht sehr hoch :/

    Lasst doch die Bezeichnung Schrott aus dem Spiel, das bedeutet automatisch dass es an einen Entsorgungsbetrieb gehen muss der die Entsorgung bestätigt.

    Warum nennt ihr das nicht einfach Schulung- und Lernmaterial, das wäre unverfänglicher

  • Der Vereinsinterne Sprachgebrauch spielt für den abgebenden Betrieb keine Rolle.

    Bei dem abgebenden Betrieb ist nur zu klären, ob er überhaupt bereit ist, altes IT-Material abzugeben und wenn ja, zu welchen Bedingungen oder unter welchen Umständen. Betriebsintern ist das häufig eher ein "politisches" Thema :neinnein:

  • Ich habs überflogen.

    Ja, die Abgabe von Elektroschrott ist genau genommen nur an Entsorgern erlaubt. Diese können das dann aussortieren und an Gewerbetreibende verkaufen. Es darf somit niemals als Abfall bezeichnet worden sein. Eher Gebrauchtgeräte mit Mängel.

    Wenn die das an Privat abgeben, selbst als Gebrauchtgeräte oder B/C-Ware, haften die evtl. für Sach- und Personenschaden. Wer in meine Defekt-Angebote schaut wird dort ein interessantes Rechtskonstrukt entdecken


    Ich sehe da 2 Optionen:

    A: der Verein gründet eine gGmbH o.ä. um als Gewerbetreibende auftreten zu können

    B: Ich (oder ein anderer der dutzenden Gewerblichen in diesem Forum) kaufe(n) das für 1 Euro auf, beauftrage(n) ein Vereinsmitglied mit dem Transport, er unterschlägt das, ich verfolge das nicht weiter. Er verschenkt dann Hehlerware im Wert von einem Euro und würde theoretisch für Sach-/Personenschäden haften.


    Habt ihr eventuell mal drüber nachgedacht, ob unser Gewerbetreibender da eine Lösung wäre? Er könnte ja als Käufer B2B auftreten und dann mit 19% + einen kleinen Aufpreis + Porto weitergeben.

    PC-Rath_de

    Bei einem Weiterverkauf hafte ich wiederum. Gerade defekte Röhrenbildschirme und Schutzklasse 1 Geräte aus zweifelhafter Herkunft willst du nicht B2C verkaufen. +19% Umsatzsteuer +20% Einkommensteuer +Aufwand +Porto und dann lohnt sich das schon nicht mehr, da verdient nur der Staat dran.

    ::solder::Ich "darf" beruflich basteln...